Anfrage - AF/12163/25
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage "Ausweitung Tempo 30" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2025, eingegangen am 21.10.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss (kein Beschluss)
- Bearbeitung:
- Mareike Pickbrenner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Kenntnisnahme
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05.11.2025
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Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage wie folgt:
Es wird insgesamt auf die Mitteilungsvorlage MV/12114/25 Bezug genommen.
Zu 1.
- In der Thorner Straße wurde inzwischen Tempo 30 im Bereich der Bushaltestellen verkehrsrechtlich angeordnet.
- Die neuen Anordnungsmöglichkeiten der novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO) bei hochfrequentierten Schulwegen wurden, wie angekündigt, für die Erbstorfer Landstraße im Bereich um den Bahnübergang zur Grundschule Lüne aufgrund der Bündelungswirkung und des kurvenartigen Straßenverlaufs genutzt. Außerdem wurde die Anordnungsgrundlage für die Anordnung einer größeren Tempo 30-Strecke im Heidkamp genutzt.
- Ebenfalls befindet sich die Hauptstraße in Häcklingen weiterhin in der Prüfung für die Anordnung einer streckenbezogenen Tempo 30 aufgrund eines hochfrequentierten Schulwegs.
- Die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung zu Tempo 30 machten es zudem möglich, die bereits vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Kita an der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße jeweils über die beiden Fußgängerüberwege hinaus auszuweiten.
- Straße “Am Kreideberg”:
Eine Verkehrszählung vom 30.09.2025 bis zum 10.10.2025 hat ergeben, dass die durchschnittliche Verkehrsbelastung der Straße Am Kreideberg werktags mit lediglich 807 Kfz und am Wochenende mit 500 Kfz tatsächlich deutlich geringer als zuvor angenommen ist. Eine Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h als Streckenanordnung auf Grundlage einer sensiblen Einrichtung scheidet bei dieser geringen Verkehrsbelastung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten aus. Andererseits ist die Verkehrsbelastung so gering, dass die Hansestadt als Straßenverkehrsbehörde die Ausweisung als Tempo 30-Zone aufgrund der hierdurch festgestellten Unattraktivität für Durchgangsverkehre im Sinne der Anordnungsvoraussetzungen geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die hierfür notwendigen Anordnungsvoraussetzungen vorliegen. Zu dieser Zone sollen die Straßen Am Kreideberg (östlicher Abschnitt), Von-Dassel-Straße, Hellmannweg, Wildgraben und Langer Jammer gehören.
Hiervon abgesehen befinden sich weitere Tempo 30-Zonen in der Prüfung und Abstimmung, über die zum späteren Zeitpunkt im Mobilitätausschuss, wie vorgesehen, berichtet wird.
Zu 2.
Um das Sicherheitsniveau der Schüler:innen der im Stadtgebiet liegenden Schulen auf dem Schulweg und im direkten Umfeld der Schulen zu erhöhen, hat die Verwaltung ihren Schwerpunkt zunächst einmal in diesem Bereich auf die Anordnung streckenbezogener temporärer Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h gelegt. Im Rahmen dessen werden jedoch auch die weiteren sensiblen Einrichtungen (KiTa’s, Pflegeheime etc.) im Lüneburger Stadtgebiet sowie die Lärmschutzziele aus dem Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Schulwegsicherung wird der Fokus auf die weiteren sensiblen Einrichtungen sowie die Lärmschutzziele aus dem Lärmaktionsplan verstärkt. Bisher war eine tiefergehende Bearbeitung und Prüfung bzgl. des Lärmschutzes aus dem Lärmaktionsplan bei dem sehr hohen Arbeitsaufkommen durch viele verschiedene und zum Teil komplexe Verkehrsprojekte von Verwaltung und Politik und der entstandenen Arbeitsrückstände bei gleichzeitig geringen personellen Kapazitäten bei der Straßenverkehrsbehörde noch nicht möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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345,3 kB
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