Beschlussvorlage - BV/12147/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Gemeindewahl 2026 in der Hansestadt Lüneburg wird das Stadtgebiet entsprechend der Anlage 1 in 4 Wahlbereiche eingeteilt.

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Sachverhalt

Gem. § 7 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Hansestadt Lüneburg für die Gemeindewahl am 13.09.2026 in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche zu bestimmen, sobald der Wahltag und die Zahl der zu wählenden Abgeordneten feststeht (vgl. § 7 Abs. 5 NKWG).

 

Die Mindest- und die Höchstzahl der zu bildenden Wahlbereiche richtet sich nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten. Die Zahl der Abgeordneten wiederum richtet sich nach der Einwohnerzahl. Dabei ist gem. § 177 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. V. m. § 52 NKWG die Einwohnerzahl maßgebend, die die Landesstatistikbehörde (LSN) nach einem Stichtag ermittelt hat, der mindestens 12 Monate und höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegt. Maßgeblicher Stichtag ist der 30.06.2025. Für die Hansestadt Lüneburg hat die Landesstatistikbehörde eine Einwohnerzahl von 74.285 ermittelt, die im Vergleich zur aktuellen Wahlperiode zu einer geringeren Anzahl an Mitgliedern des Rates führen wird. In Gemeinden mit 50.001 bis 75.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind 42 Abgeordnete zu wählen (§ 46 Abs. 1 NKomVG). Für ein Wahlgebiet mit 42 bis 49 zu wählenden Abgeordneten sind mindestens 3 und höchstens 6 Wahlbereiche zu bilden (§ 7 Abs. 4 NKWG).

 

Gem. § 7 Abs. 6 NKWG sind bei der Abgrenzung der Wahlbereiche folgende Grundsätze zu beachten:

 

  1. Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen, können aber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne zusätzliche Rechtfertigung allein den Grundsatz der Gleichheit der Wahl und den Grundsatz der Chancengleichheit überspielen.
  2. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % betragen. Allerdings wird das Kommunalwahlrecht novelliert. In diesem Zusammenhang soll auch die Toleranzgrenze zur Einteilung der Wahlbereiche enger gefasst werden. Der Niedersächsische Landeswahlleiter empfiehlt, sich bei der Wahlbereichseinteilung an der im Urteil des Nds. Staatsgerichtshof vom 16.12.2024 (StGH 5/23) für die Persönlichkeitswahl bei der Wahl des Landtages im Hinblick auf die Wahlrechtsgleichheit getroffenen Präzisierungen auch ohne entsprechende kommunalwahlrechtliche Gesetzesänderung zu orientieren. Insoweit sollten Abweichungswerte zwischen den Wahlbereichen von mehr als 15 % vermieden werden.

 

Bereits zur Gemeindewahl 2021 wurden die Wahlbereichsgrenzen der Hansestadt Lüneburg aufgrund der o. g. Vorgaben entsprechend angepasst, wobei es bei der bisherigen Einteilung in 4 Wahlbereiche geblieben ist (siehe Anlage 1). Hintergrund war u.a. auch eine im Rahmen der Rechtsvorschriften bestmögliche Harmonisierung der Gemeindewahlbereiche der Stadt mit den Kreiswahlbereichen des Landkreises Lüneburg. Nach dem bisherigen Kenntnisstand beabsichtigt die Kreisverwaltung dem Kreistag für die Kreiswahl 2026 eine Kreiswahlbereichseinteilung entsprechend der Anlage 2 vorzuschlagen.

 

Eine Aufteilung der o. g. Einwohnerzahl auf Grundlage der Wahlbereichsgrenzen zur Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg 2021 ergibt folgenden Vergleich:

 

Wahlbereichseinteilung zur Gemeindewahl 2021:

Wahlbereich

Einwohnerzahl lt. LSN am 30.06.2020

Abweichung

vom Durchschnitt

 

I    Nordwest

(Westliche Altstadt, Kreideberg, Ochtmissen)

 

18.927

+ 0,37 %

 

II   Nordost

(Östliche Altstadt, Lüne, Goseburg,

Moorfeld, Ebensberg)

 

16.870

- 10,54%

 

III  Südwest

(Bockelsberg-West, Oedeme, Häcklingen, Rettmer, Rotes Feld-West)

 

20.112

+ 6,65 %

 

IV Südost

(Hagen, Kaltenmoor, Klosterkamp,

Wilschenbruch, Bockelsberg-Ost,

Rotes Feld-Ost)

 

19.521

+ 3,52 %

insgesamt

75.430

---

Durschnitt

18.857,5

 0,00 %

Max. Einwohnerzahl

23.571

25,00 %

Min. Einwohnerzahl

14.143

       - 25,00 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlbereichseinteilung zur Gemeindewahl 2026:

 

 

 

 

 

Wahlbereich

Einwohnerzahl lt. LSN am 30.06.2025

Abweichung

vom Durchschnitt

 

I    Nordwest

(Westliche Altstadt, Kreideberg, Ochtmissen)

 

18.404

- 0,9 %

 

II   Nordost

(Östliche Altstadt, Lüne, Goseburg,

Moorfeld, Ebensberg)

 

17.184

- 7,47 %

 

III  Südwest

(Bockelsberg-West, Oedeme, Häcklingen, Rettmer, Rotes Feld-West)

 

19.455

+ 4,76 %

 

IV Südost

(Hagen, Kaltenmoor, Klosterkamp,

Wilschenbruch, Bockelsberg-Ost,

Rotes Feld-Ost)

 

19.242

+ 3,61 %

insgesamt

74.285

---

Durschnitt

18.571,25

0,00 %

Max. Einwohnerzahl

21.357

         15,00 %

Min. Einwohnerzahl

15.786

      - 15,00 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vergleich zeigt, dass sich die Abweichungen vom Einwohner-Durchschnitt seit der Gemeindewahl 2021 in den Wahlbereichen II und III deutlich verringert haben. Die eng gefasste Toleranzgrenze mit einer Abweichung von 15 % wird in keinem Wahlbereich auch nur annähernd tangiert. Es ist eher wahrscheinlich, dass sich die Einwohnerzahlen auch in der folgenden Wahlperiode noch mehr dem Einwohner-Durchschnitt annähern werden, da weiterer Bevölkerungszuwachs im Hanseviertel III und damit ein Anstieg der Einwohnerzahl im Wahlbereich II zu erwarten ist.

 

Darüber hinaus ist den Wahlberechtigten der Hansestadt Lüneburg die bestehende Einteilung in 4 Wahlbereiche nach Anlage 1 bekannt und erfüllt die rechtlichen Anforderungen. Es besteht aus Sicht der Verwaltung somit kein Anlass für eine Änderung der Wahlbereichseinteilung.

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Anlagen

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