Antrag - AT/12158/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Einführung eines Leitfadens zur Baustellenkommunikation mit Gewerbetreibenden" (Antrag der CDU-Fraktion vom 17.10.2025, eingegangen am 17.10.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- (auswählen)
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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13.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer (IHK Lüneburg-Wolfsburg), der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade sowie der Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide einen standardisierten Leitfaden „Baustellenkommunikation und Gewerbebeteiligung“ zu entwickeln. Ziel des Leitfadens ist es, einheitliche Abläufe für die Stadtverwaltung festzulegen, damit betroffene Gewerbetreibende und andere Einrichtungen frühzeitig und transparent informiert und einbezogen werden.
2. Der Leitfaden soll insbesondere regeln:
- die frühzeitige und niedrigschwellige Information und Beteiligung betroffener Gewerbetreibender vor Einrichtung größerer, verkehrsrelevanter oder länger andauernder Baustellen (z. B. über vier Wochen oder mit wesentlicher Einschränkung der Erreichbarkeit),)
- die klare Benennung der Ansprechpartner in Verwaltung,
3. Der Leitfaden soll öffentlich zugänglich sein (z. B. auf der Website der Stadt).
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zur weiteren inhaltlichen Beratung in den zuständigen Fachausschuss, hier den Mobilitätsausschuss, zu verweisen.
Inhaltlich nimmt die Verwaltung zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Die Entwicklung eines Leitfadens zur Baustellenkommunikation mit Gewerbebetreibenden ist dem Grunde nach zu begrüßen.
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass es stark limitierende Faktoren gibt:
Grundsätzlich ist zwischen baulichen Maßnahmen in eigener hansestädtischer und in dritter, somit fremder, Zuständigkeit zu unterscheiden.
Zudem muss differenziert werden, ob es sich um planmäßige Maßnahmen mit entsprechender Vorlaufzeit handelt oder aber um unvorhersehbare Maßnahmen, die ad hoc organisiert bzw. kommuniziert werden müssen.
Notmaßnahmen, wie wir sie beispielsweise jüngst in der Bastionstraße oder etwas länger zurückliegend in der Wallstraße/Sülztorstraße erlebt haben, können inhaltlich nicht in einer Leitfadenstruktur abgehandelt werden, da jede Notmaßnahme individuelle Vorgehensweisen bzw. Ansprechpartner mit sich bringt.
Bei den planbaren Bauvorhaben verfolgt die Verwaltung bereits eine variable aber verbindliche Kommunikationsstruktur. Die Variabilität orientiert sich dabei an der verkehrlichen Bedeutung der eigentlichen Baumaßnahme innerhalb des Stadtgebietes.
Ein ideales Verfahren würde alle Straßenbaulastträger berücksichtigen. Dies ist derzeit jedoch nicht darstellbar. Die Verwaltung sieht in dieser Phase daher die eigene Straßenbaulast als Schwerpunkt des Informationsprozesses.
Hierbei wird aktuell eine zweistufige Herangehensweise verfolgt, welche in der ersten Phase eine frühzeitige Benachrichtigung von Betroffenen über geplante Vorhaben mit einem beabsichtigten Bauzeitraum berücksichtigt und in einem zweiten Schritt einen konkreten Bauzeitraum benennt.
In der Praxis verhält es sich regelmäßig so, dass während der Bauvorbereitung relevanter Baumaßnahmen der Kontakt zu ansässigen Gewerbetreibenden gesucht wird. Hier wird bereits dem Grunde nach über das geplante Bauvorhaben gesprochen und ggfs. werden maßgebliche Aspekte der Gewerbetreibenden im weiteren Prozess aufgenommen. Über konkrete Zeiträume kann und wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht informiert. Hintergrund hierzu sind die diversen Meilensteine im Zuge einer Maßnahmenvorbereitung und letztendlichen Ausführung. Beispielsweise sind der Prozess der Haushaltsaufstellung, die projektbezogene Mittelfreigabe sowie das eigentliche Vergabeverfahren zu nennen. Nicht zuletzt sind nicht vorhersehbare Belange des Auftragnehmers Aspekte, die eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme begründen können.
Mit Auftragserteilung wird dann über Postwurfsendungen und Pressemitteilungen informiert. Reaktionen auf gewerbliche Belange sind mit Vorlaufzeiten von dann 2-4 Wochen nur noch sehr begrenzt möglich.
Für einen frühzeitigen und vor allem verbindlichen Beteiligungsprozess müssten die vorweglaufenden und beeinflussenden Faktoren klar bei allen Beteiligten bekannt sein, was nur in Ausnahmefällen der Fall ist.
Beispielhaft ist die augenblicklich stattfindende Bauvorbereitung zur Boecklerstraße zu nennen. Hier ist das Vergabeverfahren abgeschlossen und die Zuschlagserteilung erfolgt. Die derzeit gegebenen verkehrlichen Widerstände in und um das Stadtgebiet Lüneburg haben zu dem Entschluss geführt, dass die bauliche Ausführung in der Boecklerstraße verschoben wird. Voraussetzung hierfür war die Bereitschaft des Auftragnehmers auch nach Zuschlagserteilung sehr flexibel auf den Ausführungswunsch der Hansestadt zu reagieren. Der Baubeginn wird nun im Februar 2026 sein. Wir haben hiermit eine Situation erzeugt, die keine Variablen im Zuge der Bauvorbereitung mehr erzeugt und konnten somit die direkt betroffenen Gewerbetreibenden im Zuge einer kleinen Veranstaltung vor Ort Anfang Oktober 2025 informieren. Die Teilnehmer:innen haben nun ca. 5 Monate Zeit, sich auf die Baumaßnahme vorzubereiten.
In der geforderten und aus Sicht der Verwaltung erforderlichen Qualität des Beteiligungsprozesses müssen in künftigen Stellenplänen zwingend zusätzliche qualifizierte Personalressourcen für das übergeordnete Baustellenmanagement berücksichtigt werden.
Es wird von daher empfohlen, den Antrag zur weiteren inhaltlichen Beratung in den zuständigen Fachausschuss, hier den Mobilitätsausschuss, zu verweisen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,4 kB
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