Beschlussvorlage - BV/12024/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.

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Sachverhalt

Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.

 

Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2023 einen Fehlbetrag von 18.710.678,41 € aus. Die vorhandene Überschussrücklage wird damit vollständig aufgebraucht.

 

Als Anlage (1) ist der Vorlage der Band I der Jahresrechnung beigefügt. Dieser enthält auf Seite 3 die Feststellung des Jahresabschlusses sowie ab Seite 4 den zur Erläuterung des Ergebnisses erstellten Rechenschaftsbericht.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (2) beigefügt. Die Prüfung des Jahres 2023 hat zu vier Prüfungshinweisen geführt. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2023 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeit in der Reitenden-Diener-Straße 12, Büro 122 eingesehen werden.

 

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Jahresabschluss 2023 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (siehe Ziffer 6 des Schlussberichtes).

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Anlagen

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