Anfrage - AF/12105/25
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage "Senkungsschäden in Lüneburg" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 16.09.2025, eingegangen am 16.09.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss (kein Beschluss)
- Bearbeitung:
- Alina Nimmerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Kenntnisnahme
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10.11.2025
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Sachverhalt
Die beigefügte Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:
- Derzeit werden die Höhenmessbolzen am Schanzenweg alle 2 Jahre (104 Wochen) sowie am Ochtmisser Kirchsteig alle 6 Wochen (Extensometer alle 2 Wochen) gemessen.
- Die gewünschte Darstellung als Senkungsrate pro Jahr ist aufgrund des längeren Messintervalls nicht korrekt möglich. Deshalb werden die Werte abweichend von der Frage als Senkungsrate auf 2 Jahre bezogen dargestellt:
a) Am Schanzenweg:
An den Messpunkten wurden in den Zeiträumen Hebungen von bis zu 0,3 cm und Senkungen von bis zu 0,4 cm jeweils auf die Dauer von 2 Jahren bezogen festgestellt.
b) Ochtmisser Kirchsteig:
An den Messpunkten wurden in den Zeiträumen Senkungen unterschiedlicher Größenordnungen zwischen 0,5 cm (grüne Markierung) und 15,3 cm (orange Markierung) bezogen auf 2 Jahre festgestellt. Darüber hinaus gab es auch vier Werte, die zwischen 30 bis 47 cm / 2 Jahre weit darüber lagen. Sie wurden 2020 gemessen. Die Punkte dieser Werte sind in der nachfolgenden Karte rot markiert:
Wie man erkennen kann, sind die Werte vom Ochtmisser Kirchsteig und dem Schanzenweg in der Höhe nicht vergleichbar.
- Es wird weiterhin belegt, dass die Senkung größtenteils unterhalb von 120m erfolgt. Grundwasser und Niederschläge beeinflussen die Porenbildung damit auch das Auftreten von Senkungen.
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Ochtmisser Kirchsteig |
Schanzenweg |
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davon für die Schule |
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Anträge |
17 |
15 |
2 |
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Genehmigt |
13 |
11 |
2 |
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zurückgezogen |
4 |
4 |
0 |
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abgelehnt |
0 |
0 |
0 |
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Baugenehmigung von 01.01.2020 bis 18.09.2025:
- Je nach Projektort, -art und größe sind im Vorfeld spezielle Gutachten zur Bodenbeschaffenheit vorzulegen. Diese zeigen, wie stark Absenkungen zu erwarten sind und welche Maßnahmen für ein sicheres Bauen nötig sind. Die Hansestadt empfiehlt außerdem bei Bauvorhaben im Senkungsgebiet, einen Sachverständigen für Geotechnik zur Beratung des Vorhabens und zur Erstellung eines Baugrundgutachtens einzubeziehen. Mit der eingereichten Statik muss die Standsicherheit entsprechend der jeweiligen örtlichen Bedingungen nachgewiesen werden. Dabei gibt es unterschiedliche Wege ein Gebäude auszusteifen: Traggitter, dicke Bodenplatte, aussteifende Wände, etc.
- Im aktuellen Fall beim Baugebiet im Schanzenweg ist ein geotechnisches Gutachten Voraussetzung für eine Baugenehmigung gewesen. Dieses Gutachten gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen gefahrlos gebaut werden kann.
- In Bereichen, in denen es potentiell zu Erdfällen kommen kann, schreibt die Bauaufsicht außerdem eine Erdfallberechnung vor. Die Gründung des Hauses muss so berechnet werden, dass ein punktueller Erdfall überbrückt werden kann.
- Empfohlen werden außerdem Vorrichtungen, mit denen das Haus nach Erdbewegungen wieder gerade gerichtet werden kann. Leitungen (zum Beispiel für Wasser, Abwasser, Gas) müssen in Senkungsgebieten so verlegt werden, dass sie Bodenbewegungen aufnehmen können.
- Der bauliche Zustand der Straße „Ochtmisser Kirchsteig“ zwischen dem Bögelkreisel und der Einmündung Schomakerstraße (400 m) ist befriedigend. Im südlichen Bereich, die ersten 60 m bis zur Hausnummer 6, hat es einige Verwerfungen in der Straßenoberfläche gegeben, die mittelfristig beseitigt werden sollen. Die Verwerfungen sind jedoch nicht so stark ausgeprägt, dass bei angemessener Fahrweise (20 km/h) kurzfristig gehandelt werden muss.
- Sofortmaßnahmen für die Verkehrssicherheit sind nicht vorgesehen, da nicht erforderlich. Teilbereiche des Asphalts wurde bereits gegen Pflaster ausgetauscht, um so kurzfristig auftretende Senkungsschäden ohne schweren Maschineneinsatz beheben zu können. Dieses Verfahren hat sich die letzten Jahre bewährt.
- Die Stadt hat ein Schild aufgestellt, das den Verkehr über 3,5 Tonnen auf diesem Weg untersagt. Wie zuletzt auch in der Presse berichtet wurde, fahren dennoch vereinzelt Fahrzeuge – sogar Busse der KVG – durch diesen Bereich. Dabei handelt es sich jedoch um den fließenden Verkehr, dessen Kontrolle ausschließlich der Polizei obliegt.
- Bei notwendigen Umleitungen gibt der Bereich Ordnung stets die Strecke über Mönchsgarten, Schomakerstraße und anschließend den Ochtmisser Kirchsteig an, um den besonders abgesenkten Bereich gezielt zu umfahren.
- Die bereits umgesetzten Maßnahmen im kritischen Abschnitt – Tempo 20 sowie Verkehrsinseln zur Reduzierung der Geschwindigkeit – sind grundsätzlich hilfreich. Allerdings zeigt sich, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht immer eingehalten wird. Auch hier handelt es sich um fließenden Verkehr, dessen Überwachung durch die Polizei erfolgen muss. Bei Geschwindigkeitskontrollen kann auch der Landkreis unterstützend tätig werden.
- Der Ochtmisser Kirchsteig wurde sowohl gewichtsmäßig als auch geschwindigkeitsmäßig beschränkt und zusätzlich durch Inseln beruhigt. Schwerverkehr und dadurch ausgelöste Erschütterungen können dazu führen, dass Spannungen, die im Gebäude durch Senkungen entstanden sind, schneller gelöst werden und somit Risse früher auftreten können.
- Eine städtische Förderrichtlinie zur Beseitigung von Senkungsschäden gibt es nicht. Demnach sind auch keine Förderleistungen erfolgt.
- Eine Unterstützung der Betroffenen erfolgte in den letzten Jahren durch regelmäßige Überwachung der zahlreichen Messpunkte, durch regelmäßige Georadarmessungen (alle 2-3 Jahre) und bis 2016 durch regelmäßige Begehung stark betroffener Gebäude durch einen Tragwerksplaner.
- Bürgerinnen und Bürger bekommen auf Anfrage die aktuellen Messergebnisse zugeschickt. Anfragen können an senkung@stadt.lueneburg.de gerichtet werden.
- Nachbarn werden bei Bauvorhaben im Rahmen der Niedersächsischen Bauordnung beteiligt.
- Als nächsten Schritt muss die Bauherrin zeitnah das Baugrundgutachten beauftragen und die Statik erstellen lassen. Sodann wird die Bauaufsicht die Statik von einem unabhängigen Prüfstatiker prüfen lassen. Die Stadt und die Bauherrin werden die Anwohnenden auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Bodengutachten und der Statik informieren, sobald die Gutachten vorliegen.
- Bauen im Senkungsgebiet ist grundsätzlich möglich. Grundstückseigentümer:innen haben hier – genau wie an anderer Stelle auch – ein Recht, bauen zu können, wenn entsprechende Gutachten vorliegen und technische Anforderungen eingehalten werden, so das Gebäude und Infrastruktur vor möglichen Schäden geschützt sind.
- Das aus den Bodenverhältnissen resultierende Risiko trägt der Eigentümer bzw. Bauherr selbst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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261,9 kB
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