Beschlussvorlage - BV/12159/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den dargestellten Geltungsbereich wird der (einfache) Bebauungsplan Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage dargestellt.
  2. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros als Unterart der Vergnügungsstätten sowie von Wettannahmestellen als Unterart der Gewerbebetriebe im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.
  3. Von dieser Überplanung betroffene Nutzungs-Festsetzungen rechtskräftiger Bebauungspläne sollen aufgehoben werden (Teilaufhebung).
  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
  5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
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Sachverhalt

Die Ansiedelung von Spielhallen und Wettbüros kann durch die geltenden gesetzlichen Regelungen kaum gelenkt werden. Dadurch siedeln diese sich zunehmend in der Innenstadt und den Lüneburger Gewerbe-, aber auch den Mischgebieten – mit den im Folgenden erläuterten schädlichen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung betroffener Umgebung – an.

 

Aktuell besteht eine verstärkte Nachfrage vor allem nach Wettbüro-Genehmigungen. Deshalb beabsichtigt die Hansestadt Lüneburg das im Juni 2022 vom Rat beschlossene Spielhallen- und Wettbüro-Konzept für die Hansestadt Lüneburg rechtsverbindlich umzusetzen. Dies erfolgt durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes mit Textfestsetzungen zur Steuerung der Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros. Auf Grund neuerer einschlägiger Gerichtsurteile wird es erforderlich, außer zu den Vergnügungsstätten der Unterart „Spiel“ auch zu den Wettannahmestellen als Unterart der Gewerbebetriebe gleichlautende Regelungen zu treffen, da deren städtebauliche Auswirkungen vergleichbar sind.

 

Das Spielhallen- und Wettbürokonzept identifiziert stadtweit Eignungs- und Ausschlussgebiete für die untersuchten Spielhallen und Wettbüros. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherung von stadtstrukturell und städtebaulich sensiblen, stör- und trading-down-anfälligen Bereichen. Diese Bereiche, wie Wohngebiete, Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen sowie Einkaufslagen und Stadtteilzentren aber auch Gewerbegebiete werden durch die Definition von Ausschlussgebieten geschützt. Die Eignungsgebiete erfüllen hingegen das Ziel des Glücksspielstaatsvertrages, ein ausreichendes Angebot für legales Glücksspiel zu ermöglichen und dabei die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

 

Der zur rechtswirksamen Umsetzung des Konzepts erforderliche Bebauungsplan soll entsprechende Textfestsetzungen zur Regelung von Spielhallen und Wettbüros enthalten, die für die:

  • nach § 34 BauGB zu beurteilenden relevanten Innenbereichsflächen auf der Rechtsgrundlage des § 9 (2b) BauGB (im Plan mit „grün“ unterlegte Geltungsbereichs-Darstellungen) und
  • auf der Rechtsgrundlage des § 1 (5-9) BauNVO (s. „blau“ unterlegte Geltungsbereiche) für die relevanten Flächen in den folgenden rechtskräftigen Bebauungsplänen nach § 30 BauGB getroffen werden:

 

 

Nr.   2 „Kreideberg-Zeltberg“

Nr. 10 „Am Schierbrunnen“, 2. Änd.

Nr. 11 „Dahlenburger / Bleckeder Landstraße“, und 2. Änd.

Nr. 12 „Kloster Lüne“, 1. Änd.

Nr. 17 „Wallstraße“

Nr. 19 „Blümchensaal/Am Kaltenmoor“,

bis einschl. 2. Änd.

Nr. 23 „Industriegebiet“, 4. Änderung

Nr. 27 Hasenburger Weg“

Nr. 28 IIa „Kaltenmoor“, 4. Änderung

Nr. 29 I„Südanbindung Kaltenmoor / Mittlerer Stadtring“, 1. Änd.

Nr. 30 I „Hinter der Saline“, 1. Änd.

Nr. 30 II „Saline“, einschl. 1. Änd.

Nr. 31 „Industrie- und Gewerbegebiet Lüner Heide“, 1. Änd.

Nr. 32 „Breite Wiese / Ibus“

Nr. 37 „Glockenhof“

Nr. 39 „Butterwiese/Jägerstraße“,

             1. Änd. + Erweiterung

Nr. 40 „Ehem. Panzerstrasse /Waldfrieden“

Nr. 42 „Neuer Ziegelhof, 1. Änd.

Nr. 43 „Vrestorfer Heide“, 1. und 4. Änd.

Nr. 44 „Am Bardowicker Tor“

 

Nr. 47 I „Westädts Garten“

Nr. 49 „Bilmer Strauch“, 1.- 4. Änd.

Nr. 51 „Haagestr./Kalandstraße“,
einschl. 1. Änd.

Nr. 52 „Grünanlage Kreideberg“,

und 2. Änderung

Nr. 55 „Hude“

Nr. 60 „Ehem. Flugplatz“, einschl. 1. Änd.

Nr. 61 „Ehem. Flugplatz /Bei Alt Bilm“,

bis einschl. 2. Ergänzung

Nr. 70 „Mühlenkamp“

Nr. 71 I „Lüner Str./Am Stintmarkt-Ost“,
              einschl. 1. Änd.

Nr. 77 „Hinter der Stadtkoppel“

Nr. 96 „Am Werder“

Nr. 101 „Hochschulen/Scharnhorststr.“

Nr. 103 I „Gewerbegebiet Hagen /
                Bilmer Berg“, 1. Änderung

Oedeme Nr. 2
                 „Geplante Umgehungsstraße“

Oedeme Nr. 6 „Im Kamp“, 2. Änderung

Oedeme Nr. 6A „Im Kamp 2“

Oedeme Nr. 9 „Schneide“

Rettmer Nr. 3b
               „Im Süden der Osterwiesen"

 

Dieser Regelungsbedarf besteht nicht für vorwiegend wohngenutzte Bereiche und nicht für andere Bereiche, in denen Vergnügungsstätten bereits heute durch Bebauungspläne ausgeschlossen sind.

 

Der Bebauungsplan Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ erfüllt als einfacher Bebauungsplan die Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB.

Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 05.08.2025 bis einschließlich 24.09.2025 durchgeführt.

 

In Anpassung an die aktuelle Situation aufgestellter Bebauungspläne sowie die Planungserfordernisse wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 in kleineren Teilflächen angepasst und ist für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich als Bebauungsplan-Entwurf zu beschließen.

 

Zur Sicherung einer breiten Beteiligung, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Beeinträchtigungen schutzwürdiger Wohn- und anderer Nutzungen werden vermieden

x

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

 

 

 

 

 

Sucht-Prävention wird unterstützt

x

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

HH-Jahr

2019

HH-Jahr 2020

Aktuelles

HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

11.543,00

4.522,00

0,00

0,00

0,00

 

Die Finanziellen Mittel wurden für die Erstellung des Spielhallenkonzeptes benötigt.

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

Bereits ausgezahlt

Mittelherkunft:

Ansatz 2019 + 2020

Teilhaushalt:

60010

Produkt:

511001

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

 

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Anlagen

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