Antrag - VO/11854/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Sachverhalt

Hinweis:

Die Neuanlage der VO/11854/25 als VO/11854/25-1 war nach der Migration von Allris 3 zu Allris 4 erforderlich. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage wurde die Vorlage VO/11854/25-1 geringfügig angepasst und inhaltlich auf den Stand 01.10.2025 aktualisiert. Die Änderungen sind in rot hervorgehoben.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion vom 22.04.2025 zum Leuchtturm der Inklusion wie folgt Stellung:

 

Inklusion an Schulen ist weiterhin eine große Herausforderung, welche an alle, Beteiligten große Anforderungen stellt und noch nicht abgeschlossen ist. Die Hansestadt Lüneburg kann deshalb nachvollziehen, dass Eltern für ihre Kinder bestmögliche Fördermöglichkeiten wünschen und aus diesem Grund auch an Förderschulen festhalten möchten.

 

Seit 2022 befassen sich Politik und Verwaltung intensiv mit der Frage, wie die Inklusion an den städtischen Schulen bestmöglich umgesetzt werden kann. In diesem Zuge

 

-  wurde ein Runder Tisch Inklusion einberufen

 

- plant die Verwaltung durch Pooling von individuellen Schulbegleitungen an möglichst vielen Schulen Klassenassistenzen zur Verfügung zu stellen und entwickelt sie Qualifizierungsmaßnahmen für angehende Klassenassistenzen (VO/11570/24).

 

- wurde zum 01.09.2025 die Stelle (0,5-VZÄ) für die Koordination der Inklusion an den Lüneburger Schulen besetzt und

 

- arbeiten Hansestadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam mit dem RZI an einem regionalen Inklusionskonzept

 

Zudem hat sich die Verwaltung mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum „Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion“ vom 06.03.2023 befasst. Danach sollte geprüft werden, ob übergangsweise ab dem Schuljahr 2023/2024 ein Inklusiver Förderzweig KME an der Johannes-Rabeler-Schule angegliedert werden kann. Die wiederholte Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, s. Stellungnahmen zu VO/10858/23 und zu VO/11726/25. Die Suche nach einer Schule, die zur vorübergehenden Erweiterung um ein „inklusive (Modell-) Förderklasse“ bereit ist, blieb bislang erfolglos.

 

Zu dem nunmehr vorliegenden Antrag der CDU-/ FDP-Fraktion vom 22.04.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Eine Fortführung der Johannes-Rabeler-Schule als sonderpädagogisches Förderzentrum über das Jahr 2027/2028 hinaus bzw. deren Neugründung ist, wie mehrfach dargelegt, nicht möglich, da sie den Förderschwerpunkt „Lernen“ hat und dieser Förderschwerpunkt endgültig zum Schuljahr 2027/2028 ausläuft.

 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass ein neues Förderzentrum nicht isoliert geschaffen werden kann, sondern stets an eine Förderschule gebunden ist, § 14 Abs. 3 NSchG.  In dem Antrag bleibt offen, welchen Förderschwerpunkt eine ggf. neu zu gründende Förderschule künftig haben soll. Diese Frage ist indes zentral für die einzuhaltenden schulorganisatorischen Maßnahmen, siehe § 4 SchOrgVO. Ohne Festlegung eines Förderschwerpunktes könnten die weiteren Voraussetzungen nicht geprüft werden und somit wäre auch eine Antragstellung bei der Schulbehörde aussichtslos.

 

Aus Sicht der Verwaltung beinhaltet der Freiräume-Prozess des Niedersächsischen Kultusministeriums schulorganisatorische Flexibilisierungen an den allgemeinbildenden Schulen u.a. in den Bereichen Stundentafel, Unterrichtszeiten, Einsatz von nichtlehrendem Personal und Bewirtschaftung des Budgets. Die Verwaltung wird jedoch Kontakt mit dem Niedersächsischen Kultusministerium aufnehmen und klären, ob die Einrichtung von Kooperationsklassen an weiterführenden Schulen von diesem Prozess umfasst ist.

 

Der Hansestadt Lüneburg ist bewusst, dass sowohl der Stadtelternrat als auch Teile der Politik weiterhin nach Lösungsmöglichkeiten suchen, eine Förderschule samt Förderzentrum für die städtischen Schulen zu erhalten.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat inzwischen in seiner Sitzung am 13.02.2025 einstimmig beschlossen, einen umfassenden Schulentwicklungsprozess für die weiterführenden Schulen (Sek. I und Sek. II) in Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu initiieren (VO/11674/24). Ziel dieses Prozesses ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen Schulstruktur und Berücksichtigung folgender Aspekte:

 

  •           Bedarfsorientierte Planung, insbesondere im Hinblick auf inklusive Beschulung und Schülerströme
  •           Überprüfung der Notwendigkeit und möglichen Auswirkungen von Änderungen in der aktuellen Schullandschaft basierend auf datenbasierten Analysen
  •           Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Hansestadt sowie Einbindung von Schulgemeinschaften, Eltern und Schüler*innen

 

Zuvor wurde sich im Rahmen der Sitzung des Schulgrundsatzausschusses vom 13.01.2025 einstimmig auf diesen gemeinsamen Schulentwicklungsprozess verständigt (VO/11674/24).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Klärung von Bedarfen und Realisierungsmöglichen einer Förderschule samt Förderzentrum essenzieller Bestandteil eines solchen Schulentwicklungsprozesses, zumal Kinder aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg gleichermaßen betroffen sind. Die Verwaltung hält es daher für sinnvoll und hilfreich, diesen umfassenden, partizipativen Prozess abzuwarten.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, sowohl die Bearbeitung der restlichen Aufträge aus dem Ratsbeschluss vom 06.03.2023 als auch eine Beschlussfassung über diesen Antrag bis zum Abschluss des Schulentwicklungsprozesses auszusetzen und die weitere Bearbeitung vom Ergebnis des Schulentwicklungsprozesses abhängig zu machen.

 

In der Ratssitzung am 01.10.2025 wurde der Antrag in den Schulausschuss verwiesen. Im Laufe der Diskussion wurde festgestellt, dass es sinnvoll wäre den Antrag bis zum Abschluss der Schulentwicklungsplanung mit dem Landkreis Lüneburg ruhend zu stellen. Da der Verweis in den Schulauschuss bereits beschlossen wurde, muss das weitere Vorgehen im Schulausschuss beraten werden.

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Anlagen

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