Mitteilungsvorlage - MV/12144/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss (kein Beschluss)
- Bearbeitung:
- Jasmin Richter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Mobilität
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
05.11.2025
|
Sachverhalt
Die Hansestadt Lüneburg arbeitet fortlaufend daran, die Bedingungen für den Radverkehr im Stadtgebiet zu verbessern. Die Öffnung geeigneter Einbahnstraßen in Gegenrichtung stellt hierbei eine bewährte und vergleichsweise einfach umzusetzende Maßnahme dar, um sichere, direkte und attraktive Wegeverbindungen für Radfahrende zu schaffen. Sie entspricht den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften zur StVO, wonach unter den dort benannten Voraussetzungen in Einbahnstraßen Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden soll (vgl. VwV-StVO zu § 41/Zeichen 220).
Seit dem letzten Sachstandsbericht im Jahr 2023 wurden mehrere Einbahnstraßen hinsichtlich ihrer Eignung überprüft. In enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Polizei konnten weitere Straßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden:
- Am Galgenberg (Abschnitt Rabensteinstraße – Köppelweg), nach Beteiligung der Anwohnerschaft,
- Auf dem Meere (zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und Egersdorffstraße),
- Töbingstraße (zwischen Am Springintgut und Stöteroggestraße).
Zudem wurden in einigen Straßen, bei denen neue Verkehrsregelungen eingeführt wurden, die Voraussetzungen für eine parallele Öffnung für den Radverkehr von vornherein geschaffen:
- Walter-Bötcher-Straße
- Am Neuen Felde
- Haagestraße
Aktuell werden weitere Einbahnstraßen hinsichtlich einer möglichen Öffnung geprüft. Insbesondere im Zuge der Umsetzung des städtischen Parkraumbewirtschaftungskonzepts ergeben sich in einigen Bereichen durch den Rückbau von Parkständen neue Spielräume bei der Straßenraumaufteilung. Dies betrifft derzeit konkret:
- Ritterstraße
- Untere Ohlingerstraße
- Auf der Altstadt
Die fachliche Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, technischer Regelwerke und konkreter örtlicher Gegebenheiten. Einbezogen werden insbesondere die Aspekte Verkehrssicherheit, Sichtbeziehungen sowie die Leistungsfähigkeit des Straßenraums. Bestandteil jeder Prüfung sind zudem gemeinsame Ortsbegehungen und Abstimmungen zwischen den relevanten Stellen der Stadtverwaltung sowie der Polizei.
Die weitere Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt in einem gemeinsamen Vorgehen der zuständigen Bereiche innerhalb der Stadtverwaltung. Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten in den Bereichen Ordnung und Verkehr sowie Mobilität erfolgt die Prüfung weiterer Einbahnstraßen schrittweise.
Die Maßnahme trägt dazu bei, bestehende Lücken im Radwegenetz zu schließen, den Umweltverbund zu stärken und die Erreichbarkeit innerstädtischer Ziele für den Radverkehr zu verbessern.
Klima und Nachhaltigkeit
|
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
|||
|
Mobilität |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Sichere Mobilität |
|
|
|
|
|
Bezahlbare Mobilität |
|
|
|
|
|
|
Barrierefreie Mobilität |
|
|
|
|
|
|
Stadt der kurzen Wege |
x |
|
|
|
|
|
Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
x |
|
|
|
|
|
Verringerung aller Formen der Armut |
|
|
|
|
|
|
Freizeitangebote für Jugendliche |
|
|
|
|
|
|
Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.) |
|
|
|
|
|
|
Kulturförderung |
|
|
|
|
|
(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
