Mitteilungsvorlage - MV/12114/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Schulwegsicherung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss (kein Beschluss)
- Bearbeitung:
- Mareike Pickbrenner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Mobilität
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
05.11.2025
|
Sachverhalt
Um das Sicherheitsniveau der Schüler:innen der im Stadtgebiet liegenden Schulen auf dem Schulweg und im direkten Umfeld der Schulen zu erhöhen, hat die Verwaltung in diesem Bereich einen besonderen Schwerpunkt auf die Anordnung streckenbezogener temporärer Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h gelegt.
Im Rahmen dessen werden aber auch die sonstigen sensiblen Einrichtungen (KiTa’s, Pflegeheime etc.) im Lüneburger Stadtgebiet sowie der Lärmschutz aus dem Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Die Reduzierung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h stellt eine zweckmäßige Reduzierung der Gefahrenlage von besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden dar. Für den schulischen Bereich wird die Geschwindigkeitsbeschränkung entsprechend der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben auf die typischen Schulzeiten mit Nebenzeiten (z.B. Nachmittagsbetreuung) beschränkt.
Rechtsgrundlage ist der in der jüngsten StVO-Novelle angepasste und überarbeitete
§ 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO.
Folgende Maßnahmen wurden bereits angeordnet oder befinden sich aktuell in der verkehrsrechtlichen Prüfung:
- Thorner Straße (IGS Kreideberg und Grundschule Kreideberg)
Die IGS Kreideberg liegt an der verkehrsreichen Thorner Straße (ca. 3.500 Fahrzeuge im Tagesdurchschnitt) mit Bushaltestellen und einem Fußgängerüberweg unmittelbar vor der Schule. Die Thorner Straße wird auch als Schulweg von Schüler:innen der Grundschule Kreideberg genutzt. Vor allem während der Schulzeiten ist hier mit starkem Ziel- und Quellverkehr, häufigen Fahrbahnquerungen durch besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende (u.a. Kinder) sowie eingeschränkter Sicht durch an der Haltestelle haltende Busse (erhöhtes Unfallrisiko) zu rechnen. Die auf 300 m begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h minimiert die Gefahrenlage und beeinträchtigt den Durchgangsverkehr – wenn überhaupt – nur geringfügig. Zur besseren Sichtbarkeit werden hauptsächlich Verkehrstafeln anstatt normaler Schilder genutzt.
(sh. auch Anlage 1 – Verkehrszeichenplan streckenweise temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung Thorner Straße)
- Erbstorfer Landstraße (Grundschule Lüne & Ev. KiTa Lüner Weg)
Die Erbstorfer Landstraße ist eine stark belastete Hauptverkehrs- und Sammelstraße (ca. 11.500 Fahrzeuge im Tagesdurchschnitt), einschließlich Bus- und Lkw-Verkehr. Zeitgleich dient sie als Schulweg für die Grundschule Lüne und wird auch von den Eltern der Kinder der Ev. KiTa Lüner Weg genutzt. Der vorhandene schmale gemeinsame Geh- und Radweg wird insbesondere zu Schulbeginn und
-ende stark frequentiert und von Radfahrenden (teils auf der falschen Straßenseite) befahren. Dies kann an der stark befahrenen Straße zu gefährlichen Begegnungen und Situationen führen. Die auf 450 m begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h minimiert die Gefahrenlage in diesem Bereich und beeinträchtigt den Durchgangsverkehr nur geringfügig. Zur besseren Sichtbarkeit werden hauptsächlich Verkehrstafeln anstatt normaler Schilder genutzt.
(sh. auch Anlage 2 – Verkehrszeichenplan streckenweise temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung Erbstorfer Landstraße)
- Kreisel Häcklingen (Grundschule und KiTa Häcklingen)
Um die Schulwegsicherheit im Umfeld der Grundschule und KiTa Häcklingen zu erhöhen, werden bereits vorhandene Tempo 30-Strecken sinnvoll ergänzt und erweitert. So soll z.B. die Gefahr bei einer Querung der Straße „Hauptstraße“ durch eine streckenweise temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h minimiert werden. Die verkehrsrechtliche Prüfung der genauen Streckenlänge steht noch aus.
Darüber hinaus wird weiterhin das Umfeld aller Schulen im Gebiet der Hansestadt Lüneburg im Hinblick auf die jeweiligen Verkehrssituationen analysiert und weiterer Handlungsbedarf geprüft.
Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Schulwegsicherung wird der Fokus auf die weiteren sensiblen Einrichtungen sowie den Lärmschutz aus dem Lärmaktionsplan weiter verstärkt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
944,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
