Mitteilungsvorlage - MV/12140/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Klimafonds 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss (kein Beschluss)
- Bearbeitung:
- Dr. Karina Hellmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
03.11.2025
|
Sachverhalt
Ziel des Klimafonds ist es, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Hansestadt Lüneburg zu unterstützen und hierfür finanzielle Mittel zu bündeln und bereitzustellen.
Über den im Oktober 2020 aufgelegten Klimafonds werden zum einen Maßnahmen aus dem Programm „Klima und Grün Lüneburg“ (KLUG) finanziert, zum anderen werden Zuschüsse auf Grundlage der Förderrichtlinien für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum, zur Nutzung regenerativer Energien, zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Regenwassernutzung gewährt. Darüber hinaus ist die vom Landkreis und der Hansestadt Lüneburg gemeinschaftlich geförderte Energieberatung für private Haus- und Wohnungseigentümer:innen „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ Bestandteil des Klimafonds.
In 2025 wurden Haushaltsansätze i.H.v. insgesamt 488.000 € in den Klimafonds eingestellt. Die Ansätze im Klimafonds sind über einen Haushaltsvermerk als gegenseitig deckungsfähig erklärt worden. Die Förderprogramme können somit bedarfs- und nachfragegerecht genutzt werden.
|
1. Klima und Grün Lüneburg – „KLUG“ |
245.000 € |
|
2. Energetische Sanierung |
90.000 € |
|
3. Nutzung regenerativer Energien |
95.000 € |
|
4. Dach- und Fassadenbegrünung |
30.000 € |
|
5. Regenwassernutzung |
10.000 € |
|
6. Anschubberatung Klimaschutz daheim |
18.000 € |
|
Gesamt |
488.000 € |
Das Programm KLUG liegt in der Zuständigkeit des Fachbereiches 7 und wird in den Ausschusssitzungen unter Federführung des Dezernates VI behandelt.
Zu 2. bis 5. Förderprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Mittel in den Förderprogrammen energetische Sanierung von privatem Wohneigentum, regenerative Energien, Dach- und Fassadenbegrünung und Regenwassernutzung wurden in 2025 (Stand 15.10.2025) wie folgt verwendet:
|
|
Energetische Sanierung |
Regenerative Energien |
Dach-/Fassaden-begrünung |
Regenwasser-nutzung |
|
Anzahl der Anträge |
62 |
90 |
5 |
15 |
|
Bewilligte Anträge |
40 |
73 |
5 |
9 |
|
Bewilligte Fördermittel |
99.514 € |
64.900 € |
8.724 € |
7.400 € |
Für die Förderprogramme 2.-5. belaufen sich die Haushaltsansätze in 2025 insgesamt auf 225.000 €. Aktuell sind bisher ca. 181.000 € abgerufen worden.
Zu 6. Anschubberatung Klimaschutz daheim
Voraussetzung für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen oder Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien durch die Hansestadt ist eine qualifizierte, anbieterneutrale Energieberatung. Hierfür können private Haus- und Wohnungseigentümer:innen unter anderem die „Anschubberatung Klimaschutz daheim“ nutzen. Durchgeführt wird die Beratung von lokalen Energieexpert:innen. Der Gesamtwert der Beratung beträgt 200 €, wobei die Eigentümer:innen einen Eigenanteil i.H.v. 50 € tragen, während 150 € durch die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg gefördert werden.
In 2025 wurden bisher insgesamt 110 Energieberatungen im Rahmen der Anschubberatung vermittelt. Das Beratungsangebot erfreut sich weiterhin hoher Nachfrage, so dass das Beratungskontingent von 120 Beratungen in 2025 nahezu aufgebraucht ist.
|
|
2025 (Januar bis Oktober) |
|
Anschubberatung EE |
29 |
|
Anschubberatung Sanieren |
81 |
|
gesamt |
110 |
Klima und Nachhaltigkeit
|
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
|||
|
Klimaschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Ausbau erneuerbarer Energien |
++ |
|
|
|
|
Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz |
++ |
|
|
|
|
|
Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden |
++ |
|
|
|
|
|
Klimaanpassung |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/ Fassadenbegrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuanpflanzungen) |
++ |
|
|
|
|
Förderung des Hitzeschutzes |
|
+ |
|
|
|
|
Verringerung der Auswirkungen von Starkregenereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiegelung) |
|
+ |
|
|
|
|
Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, insb. Reduzierung des (Trink-) Wasserverbrauchs |
++ |
|
|
|
|
|
Nachhaltige Städte und Gemeinden |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Förderung klimafreundlicher Bauvorhaben |
++ |
|
|
|
(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
