Beschlussvorlage - BV/12139/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den vorgeschlagenen Änderungen in den drei Förderrichtlinien wird zugestimmt. Die Änderungen sollen am 01.01.2026 in Kraft treten.

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Sachverhalt

Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass an den folgenden Förderrichtlinien des Klimafonds der Hansestadt Lüneburg einige Anpassungen vorgenommen werden sollten, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Handhabung zu erleichtern.

 

Folgende Änderungen werden für die Förderrichtlinien vorgeschlagen.

 

Nutzung regenerativer Energien

 

Bisherige Regelung

Änderungsvorschlag

§ 2, § 5 Abs. 2, 3, 5

Förderung von PV-Anlagen, Innovationsbonus und Umstellung auf Überschusseinspeisung

 

Streichung dieser Fördergegenstände gem. Ratsbeschluss vom 19.06.2025 (VO/11906/25)

§ 5 Abs. 4

Förderung von Balkonkraftwerken/ Steckersolargeräten für Mieter:innen mit 30% der Investitionskosten

 

Förderung von Balkonkraftwerken/ Steckersolargeräten für Mieter:innen mit einem Festbetrag von 350 €

(Dies erleichtert den Antrags- und Bearbeitungsprozess)

§ 4 Abs. 7

Fördervoraussetzung ist, dass die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE-Bestimmungen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., VDE-Anwendungsregeln) eingehalten werden.

 

Fördervoraussetzung ist, dass die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

(Damit können auch Anlagen mit Schuko-Stecker gefördert werden:

Die „Steckerfrage“ wird rechtlich nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) überarbeitet. Bereits vor zwei Jahren wurde vom VDE kommuniziert, dass Balkonkraftwerke aus fachlicher Sicht problemlos mit einem Schuko-Stecker ans Netz angeschlossen werden können. Lediglich der formale Beschluss steht noch aus.

Durch die aktuelle Formulierung der Förder-RL konnten bisher nur Balkonkraftwerke mit einem Wieland-Stecker oder einer festen Verkabelung gefördert werden. Um Anlagen mit Schuko-Steckern fördern zu können, muss die Begrifflichkeit geändert werden.)

§ 4 Abs. 6

Auftragsvergabe erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids

 

Auftragsvergabe ist auch vor Zugang des Zuwendungsbescheids zulässig

(Angleichung an die BAFA-Förderregelung)

 

Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum

 

Bisherige Regelung

Änderungsvorschlag

§ 4 Abs. 6

Auftragsvergabe erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids

 

Auftragsvergabe ist auch vor Zugang des Zuwendungsbescheids zulässig (Angleichung an die BAFA-Förderregelung)

 

 

Dach- und Fassadenbegrünung

 

Bisherige Regelung

Änderungsvorschlag

§ 4 Abs. 5

Auftragsvergabe erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids

 

Auftragsvergabe ist auch vor Zugang des Zuwendungsbescheids zulässig (Angleichung an die anderen Förderrichtlinien)

§ 5 Abs. 1b

Keine Unterscheidung zwischen bestehenden Gebäuden und Neubauten

 

Bei Neubauten sind nur die Baukosten der Dachbegrünung förderfähig.

 

Zusätzlich werden in den Förderrichtlinien einige redaktionelle Änderungen vorgeschlagen. Alle Änderungsvorschläge sind in den beigefügten Anhängen farblich markiert.

 

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Ausbau erneuerbarer Energien

++

 

 

 

Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz

++

 

 

 

Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden

++

 

 

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/ Fassadenbegrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuanpflanzungen)

++

 

 

 

Förderung des Hitzeschutzes

 

+

 

 

Verringerung der Auswirkungen von Starkregenereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiegelung)

 

+

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Förderung klimafreundlicher Bauvorhaben

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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