Beschlussvorlage - BV/12133/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Luna Lüneburg GmbH - Anpassung der Kontokorrentfinanzierung Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Isabell Junkereit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.11.2025
| |||
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH für die Gesellschafterversammlung der Luna Lüneburg GmbH anzuweisen, der Ermächtigung der Geschäftsführung zur Aufnahme eines jährlichen Kontokorrentkredites in Höhe von maximal 500.000 € zuzustimmen.
Sachverhalt
In der Aufsichtsratssitzung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) am 22.09.2025 wurde die Anpassung der Kontokorrentfinanzierung der Luna Lüneburg GmbH (Luna) behandelt und der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung die Zustimmung empfohlen.
Seit 2014 besteht ein Rahmenkreditvertrag mit der Sparkasse Hannover über ein Volumen von 500.000 €, welcher monatlich nach Bedarf von der Luna Lüneburg GmbH in Anspruch genommen wird. Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Kreditwesen, welche zu Änderungen bei den Abläufen und der technischen Abwicklung bei der Sparkasse Hannover führen, besteht die Notwendigkeit, den Vertrag anzupassen. Zukünftig soll jährlich ein Kontokorrentkredit (Höchstbetrag 500.000 €) zur Sicherung der Liquidität bei der Sparkasse Hannover aufgenommen werden, was die Abwicklung der Liquiditätssicherung bei der Luna vereinfacht.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der AGL und der Luna wird die Anpassung der Kontokorrentfinanzierung behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der AGL mit Weisungen zu versehen.
