Antrag - AT/12091/25
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag "Artenvielfalt stärken - Tierschutzgerechte Ansiedlung von Wanderfalken und anderen Greifvögeln in der Hansestadt Lüneburg (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.09.25, eingegangen am 09.09.25)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.10.2025
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13.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt deren Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Konzeptes zur tierschutzgerechten Ansiedlung von Wanderfalken und anderen Greifvögeln auf dem städtischen Gebiet. Hierbei ist Maßnahmen Vorrang zu gewähren, die durch Rückgriff auf Immobilien und Grundstücke in städtischem Besitz sowie durch städtisches Personal umgesetzt werden können. Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren können geprüft werden.
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Sie nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Der Wanderfalke ist einer von mehreren Prädatoren, die den Bestand der Stadttauben regulieren könnten.
In Lüneburg sind z.Zt. infrage kommende Nistplätze von Turmfalken belegt (bspw. Michaeliskirche, Johanniskirche, Dach der Wilhelm-Raabe-Schule). Es ist nicht möglich, ohne eine vorherige Prüfung, einfach neue Nistkästen in Türmen und ähnlichen Bauwerken aufzuhängen. Die Vertreibung anderer Vogelarten wäre zu wahrscheinlich.
Einer möglichen Ansiedelung von Wanderfalken müsste eine Bestandsanalyse für das Stadtgebiet vorausgehen. Hierbei wären alle infrage kommenden Gebäude zu untersuchen (Gittermasten, Schornsteine, Kirch-, Kühl- und Wassertürme). Die Durchführung muss durch eine qualifizierte Person (Ornithologe, Biologe) erfolgen.
Im Ergebnis stünde eine Potentialanalyse der möglichen Niststandorte, aus der Handlungsempfehlungen hervorgehen.
Zusätzlich wäre zu klären, wer die möglichen Nistkästen langfristig betreuen könnte. Üblicherweise wären dies die Gebäudeeigentümer, oft in Zusammenarbeit mit einem Naturschutzverein o.ä.
Der Antrag ist mit finanziellem Aufwand verbunden.
Der aktuelle Doppelhaushalt enthält keine entsprechenden Ansätze hierzu.
Eine erneute Prüfung wäre für den Haushalt 2027 denkbar.
Die Durchführung und Betreuung des Antraginhaltes ist mit personellem Aufwand verbunden.
Die notwendigen Ressourcen sind aktuell nicht vorhanden. Die erforderliche Betreuung könnte ggf. durch externe Fachkräfte erfolgen.
Eine erneute Prüfung wäre für den Haushalt 2027 denkbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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176,2 kB
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