Antrag - AT/12111/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge beschließen:

 

1. Die Stadtverwaltung führt eine Ausnahmegenehmigung („Pflegedienstausweis“) für ambulante Pflegedienste ein, die berechtigt:

  •           in Bewohnerparkgebieten, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, sowie in begrenztem Umfang in eingeschränkten Haltverbotszonen für die Dauer eines Pflegeeinsatzes zu parken.
  •           Die Ausnahmegenehmigung wird unbürokratisch und digital beantragt und erteilt. Die Jahresausweise können online beantragt und als PDF/QR-Code heruntergeladen werden, für kurzfristig neu entstehende Pflegebedarfe wird zusätzlich eine SofortGenehmigung ermöglicht, die nach digitaler Beantragung sofort gültig ist.
  •            

2. Die Genehmigung gilt ausschließlich für den Zeitraum eines dokumentierten Pflegeeinsatzes. Der Ausweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder digital (QR-Code) nachweisbar.

 

3. Für die Ausstellung wird lediglich eine geringe Verwaltungsgebühr erhoben. Eine vollständige Gebührenbefreiung ist für gemeinnützige oder kleinere Dienste zu prüfen.

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Anlagen

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