Antrag - AT/12110/25
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag "Heranziehungsbeschluss zu VO/9298/20-5: Fahrradring Lüneburg: Planung des Abschnitts Altenbrückertorstraße/Ilmenaustraße" (Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2025, eingegangen am 16.09 um 22:40 Uhr)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Katrin Schütte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.10.2025
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Sachverhalt
Die FDP-Fraktion hat beantragt, dass sich der Rat der Hansestadt Lüneburg die Entscheidung über die Vorlage VO/9298/20-5 “Fahrradring Lüneburg: Planung des Abschnitts Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße vorbehält.
Gemäß § 58 Absatz 3 Satz 1 NKomVG hat der Rat die Befugnis, sich eine Beschlussfassung in Angelegenheiten, für die der Verwaltungsausschuss oder als Geschäft der laufenden Verwaltung die Oberbürgermeisterin zuständig wäre, im Einzelfall vorzubehalten und die Entscheidung somit an sich zu ziehen.
Bei der Sachthematik, die der Vorlage VO/9298/20-5 zugrunde liegt, handelt es sich um eine solche Angelegenheit. Ob eine originäre Zuständigkeit grundsätzlich beim Verwaltungsausschuss oder bei der Oberbürgermeisterin zu verorten wäre, kann hierbei dahinstehen.
Der Umstand, dass die in dem o.g. Antrag bezeichnete Vorlage zwischenzeitlich von der Verwaltung zurückgezogen wurde, würde einer Heranziehung nicht entgegenstehen. Denn der Antrag ist dahingehend auszulegen, dass eine Ratszuständigkeit für die in der Vorlage behandelte Thematik, insbesondere hinsichtlich des Umfangs ggf. wegfallender Stellplätze, begründet werden soll.
Für die Heranziehung bedarf es eines gesonderten Ratsbeschlusses, der vor einer etwaigen Sachentscheidung zu treffen ist. Ein solcher Beschluss würde sodann eine Zuständigkeit des Rates für diesen Einzelfall begründen.
Ein Heranziehungsbeschluss wäre mit einfacher Mehrheit zu fassen, einer Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss bedarf es hierfür nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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329,7 kB
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