Antrag - VO/11857/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Antrag sollte zu den Beratungen zum Bildungspakt 2040+ berücksichtigt werden.

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Sachverhalt

 

Die Landesregierung hat mit den kommunalen Spitzenverbänden im März 2025 einen Pakt für Kommunalinvestitionen geschlossen. Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist, dass das Land den Kommunen 600 Mio. € zur Verfügung stellt.
Mit diesen Fördermitteln wird ein neues Kommunalinvestitionsprogramm aufgelegt, das nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz und einer darauf zu erlassen Verordnung abgewickelt wird.
Der Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Bereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfängerbefindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren (Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NkomFöG, LT-Drs. 19/7918).
Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist voraussichtlich im November 2025 zu rechnen. 

Parallel dazu wird das Niedersächsische Innenministerium eine Verordnung über das Verfahren zur Abwicklung des kommunalen Investitionspaktes erlassen (KIP III).
Damit sollen der Fördergegenstand, das Förderverfahren, und die auf die einzelnen Kommunen entfallenden Budgets festgelegt werden.

Im Verordnungsentwurfs werden ausdrücklich frühkindliche Bildungseinrichtungen und Schulen als Investitionsbereiche genannt. Zudem müssen die zur Verfügung stehenden Mittel bis zum 31. Dezember 2028 vollständig abgerufen, also gebunden, sein. Als letzter Antragsstichtag ist der der 31. Oktober 2028 vorgesehen. Geförderte Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein. 

Das auf die Hansestadt Lüneburg entfallende Budget beträgt insgesamt rd. 2,8 Mio. €.
Die Förderung nach KIP III ist mittlerweile sehr konkret und gut einschätzbar. Es ist zu erwarten, dass die Hansestadt den Betrag von rd. 2,8 Mio. € erhalten und für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur verwenden können wird.

 

 

Weniger konkret ist aktuell die Förderung von Bildungsinvestitionen durch den Bund aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Aus diesem Sondervermögen erhalten Länder und Kommunen 100 Mrd. €.
Diese sollen über das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen fließen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG).
Laut Gesetzentwurf erhält das Land Niedersachsen rd. 9,4 Mrd. €. Die niedersächsischen Kommunen werden voraussichtlich die Hälfte dieser Mittel erhalten, also rd. 4,7 Mrd. €. Als Förderbereich wird auch hier im Gesetzentwurf ausdrücklich die Bildungsinfrastruktur genannt. 

Hier ist eine Bindungsfrist bis zum 31. Dezember 2036 geplant, also die Bewilligung der Fördermittel durch die zuständige Stelle des Landes. Investitionen werden voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2042 förderfähig. Bis dahin müssen die Fördermittel also vollständig verausgabt sein.

Anders als beim KIP III ist der Anteil für die Hansestadt Lüneburg an diesem Programm aktuell nicht zuverlässig einschätzbar. Bund und Länder verhandeln derzeit noch über etliche Details. Zum Beispiel steht auch zur Diskussion, ob die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden sollen. So ist es zumindest derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen.
Auch der Verteilschlüssel innerhalb Niedersachsens ist noch nicht abgestimmt. Vor diesem Hintergrund ist eine konkrete und planbare Angabe über die Höhe der Mittel, die aus dem Bundesprogramm an die Hansestadt Lüneburg entfallen, noch schwierig. 

Eine vorsichtige Schätzung könnte folgendes ergeben:

Das Bundesprogramm hat insgesamt das acht-fache Volumen im Vergleich zum Landesprogramms KIP III. Unterstellt man eine ähnliche landesinterne Verteilung lässt sich mit einem Anteil für die Hansestadt in Höhe von rd. 22,4 Mio. € rechnen.
 

Zusammen mit den 2,8 Mio. € aus dem Landesprogramm könnten der Hansestadt in Summe also rd. 25 Mio. € für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stehen.

Wie Oberbürgermeisterin Kalisch bereits ankündigte, sollten aus Sicht der Verwaltung diese gesamten Mittel im Bereich der Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. Denn insbesondere im Bereich Schulen bestehen mittelfristig die größten Investitionsbedarfe.
Aktuell erarbeitet die Verwaltung einen Bildungspakt 2040+, der in einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses eingebracht werden soll. Auch hierfür bedarf es der Genehmigung des Innenministeriums, das sicherlich den Einsatz der Investitionsmittel von Bund und Land für eine Gegenfinanzierung der notwendigen Maßnahmen in diesem Bereich erwartet.


Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag mit Zustimmung in die weitere Beratung zum Bildungspakt 2040+ aufzunehmen.

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

++

 

 

 

Freizeitangebote für Jugendliche

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Anlagen

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