Beschlussvorlage - BV/12068/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten im Einsatzdienst der hauptberuflichen Wachbereitschaft der Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Stefanie Gödecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Finanzen und Interne Services
|
Vorberatung
|
|
|
25.09.2025
| |||
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
|
Vorberatung
|
|
|
24.09.2025
|
Sachverhalt
Im Rahmen der Einrichtung einer hauptberuflichen Wachbereitschaft (HWB) i. S. d. § 14 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) beschäftigt die Hansestadt Lüneburg seit kurzem Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst (vgl. VO/9585/21). Gemäß § 115 Abs. 2 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) wird für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst Heilfürsorge gewährt.
Beim Heilfürsorge-System zahlt der Dienstherr 100 % der Krankheitskosten der Beamt:innen. Es gibt keine allgemeingültigen Statistiken zu den Gesamtkosten der Heilfürsorge für Feuerwehrbeamt:innen. Die tatsächliche Höhe der Kosten ist von der Anzahl der Leistungen abhängig, die dier:der Feuerwehrbeamt:in in Anspruch nimmt, und variiert von Person zu Person. Die Heilfürsorge orientiert sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Dienstherr hat die Möglichkeit, 1,3 % des Grundgehalts von der Besoldung der Beamt:innen abzuziehen (§ 114 Abs. 1 Satz 2 NBG), um so die Kosten für die Heilfürsorge zu reduzieren. § 115 Absatz 2 Satz 3 NBG räumt zusätzlich die Möglichkeit ein, einen höheren Anrechnungsbetrag festzulegen oder die freie Heilfürsorge ganz auszuschließen. Nach Abwägung der Auswirkun-gen auf den Haushalt sowie die Personalgewinnung und -bindung, wird vorgeschlagen, den gesetzlich vorgesehenen Satz von 1,3 % einzubehalten. Derzeit beinhaltet der Stellenplan der Hansestadt Lüneburg acht Stellen Feuerwehrbeamt:innen nach A9, 1,3 % des Grundgehalts betragen insgesamt jährlich 4.508,16 € (Annahme Stufe 6). Langfristig sollen 20 Beamt:innen im Einsatzdienst der hauptberuflichen Wachbereitschaft der Hansestadt Lüneburg beschäftigt werden (vgl. Personalkonzept zur VO/9585/21).
Gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 muss durch kommunale Satzung die Anwendung des § 114 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 NBG bestimmt werden.
- ... 2Auf die Besoldung der Heilfürsorgeberechtigten wird für deren Absicherung durch die Heilfürsorge monatlich ein Betrag in Höhe von 1,3 vom Hundert des jeweiligen Grundgehalts angerechnet....
- 1Heilfürsorgeberechtigte können auf den Anspruch auf Heilfürsorge schriftlich verzichten. 2Sie erhalten dann ab dem Ersten des auf den Zugang der Verzichtserklärung bei der Heilfürsorgestelle folgenden Monats Beihilfe nach Maßgabe des § 80. 3Ein Widerruf des Verzichts ist ausgeschlossen.
Mit der beigefügten Satzung wird die Rechtsgrundlage für die Anwendung bei Hansestadt Lüneburg geschaffen.
Klima und Nachhaltigkeit
Ziel* |
Unterziel |
Bewertung |
|||
*Die Zielauswirkungen sind durch den Beschluss zur Einrichtung der HWB entstanden (vgl. VO/9585/21), die Satzung ist nur erforderliche Folge daraus. |
|||||
Gesundheit und Wohlergehen |
|
|
|
|
|
|
Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen Gesundheitsförderung und Prävention Verringerung aller Formen der Armut |
√ |
|
|
|
Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
Schaffung von Arbeitsplätzen |
|
√ |
|
|
Ergänzungen |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
√ |
|
|
|
Bestandsschutz: Eine hauptamtliche Wachbereitschaft sorgt für den Erhalt von Gebäuden, Wäldern etc. im Brandfall durch bessere und garantiertere Reaktionszeiten. |
√ |
|
|
|
(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe durch Ratsbeschluss (VO/9585/21) mit Gestaltungsspielraum
Ausgaben / Einnahmen:
|
|
Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
|
Zur Umsetzung der Maßnahme
|
Investive Auszahlungen |
IST |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
PLAN |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
||
Aufwendungen im Ergebnishaushalt |
IST |
|
|
|
|
|
|
PLAN |
|
|
|
|
|
||
Folgekosten |
Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen) |
IST |
Ggf. Krankheitskosten, nicht vorhersehbar |
|
|
|
|
PLAN |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
||
Personalaufwand im Ergebnishaushalt |
IST |
Besoldungshöhe |
|
|
|
|
|
PLAN |
|
|
|
|
|
||
Einzahlungen / Erträge |
Investive Einzahlungen
|
IST |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
PLAN |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
||
Erträge im Ergebnishaushalt |
IST |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
|
PLAN |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
Die einbehaltenen Besoldungsanteile werden einer zweckgebundenen Rücklage bzw. Rückstellung zugeführt. Die zu begleichenden Krankheitskosten werden in der Zukunft anteilig daraus gedeckt.
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
sofern ja: |
|
Haushaltsjahr: |
2025ff |
Mittelherkunft: |
laufender Ansatz (zukünftige Veranschlagung notwendig) |
Teilhaushalt: |
32030 |
Produkt: |
126001 |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja (aber bereits mit der Vorlage zur Einrichtung der Feuerwache beschlossen, vgl.
VO/9585/21)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
282,3 kB
|
