Beschlussvorlage - BV/12068/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten im Einsatzdienst der hauptberuflichen Wachbereitschaft der Hansestadt Lüneburg

Reduzieren

Sachverhalt

Im Rahmen der Einrichtung einer hauptberuflichen Wachbereitschaft (HWB) i. S. d. § 14 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) beschäftigt die Hansestadt Lüneburg seit kurzem Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst (vgl. VO/9585/21). Gemäß § 115 Abs. 2 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) wird für Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst Heilfürsorge gewährt.

Beim Heilfürsorge-System zahlt der Dienstherr 100 % der Krankheitskosten der Beamt:innen. Es gibt keine allgemeingültigen Statistiken zu den Gesamtkosten der Heilfürsorge für Feuerwehrbeamt:innen. Die tatsächliche Höhe der Kosten ist von der Anzahl der Leistungen abhängig, die dier:der Feuerwehrbeamt:in in Anspruch nimmt, und variiert von Person zu Person. Die Heilfürsorge orientiert sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Dienstherr hat die Möglichkeit, 1,3 % des Grundgehalts von der Besoldung der Beamt:innen abzuziehen (§ 114 Abs. 1 Satz 2 NBG), um so die Kosten für die Heilfürsorge zu reduzieren. § 115 Absatz 2 Satz 3 NBG räumt zusätzlich die Möglichkeit ein, einen höheren Anrechnungsbetrag festzulegen oder die freie Heilfürsorge ganz auszuschließen. Nach Abwägung der Auswirkun-gen auf den Haushalt sowie die Personalgewinnung und -bindung, wird vorgeschlagen, den gesetzlich vorgesehenen Satz von 1,3 % einzubehalten. Derzeit beinhaltet der Stellenplan der Hansestadt Lüneburg acht Stellen Feuerwehrbeamt:innen nach A9, 1,3 % des Grundgehalts betragen insgesamt jährlich 4.508,16 € (Annahme Stufe 6). Langfristig sollen 20 Beamt:innen im Einsatzdienst der hauptberuflichen Wachbereitschaft der Hansestadt Lüneburg beschäftigt werden (vgl. Personalkonzept zur VO/9585/21).

Gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 muss durch kommunale Satzung die Anwendung des § 114 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 NBG bestimmt werden.

  1.                 ... 2Auf die Besoldung der Heilfürsorgeberechtigten wird für deren Absicherung durch die Heilfürsorge monatlich ein Betrag in Höhe von 1,3 vom Hundert des jeweiligen Grundgehalts angerechnet....
  2.               1Heilfürsorgeberechtigte können auf den Anspruch auf Heilfürsorge schriftlich verzichten. 2Sie erhalten dann ab dem Ersten des auf den Zugang der Verzichtserklärung bei der Heilfürsorgestelle folgenden Monats Beihilfe nach Maßgabe des § 80. 3Ein Widerruf des Verzichts ist ausgeschlossen.

Mit der beigefügten Satzung wird die Rechtsgrundlage für die Anwendung bei Hansestadt Lüneburg geschaffen.

Reduzieren

Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel*

Unterziel

Bewertung

*Die Zielauswirkungen sind durch den Beschluss zur Einrichtung der HWB entstanden (vgl. VO/9585/21), die Satzung ist nur erforderliche Folge daraus.

Gesundheit und Wohlergehen

 

 

 

 

 

Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen

Gesundheitsförderung und Prävention

Verringerung aller Formen der Armut

 

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Schaffung von Arbeitsplätzen

 

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

  •                               Erhöhung der Sicherheit: Eine hauptamtliche Wachbereitschaft sorgt für mehr Sicherheit für Mensch und Tier im Brandfall durch bessere und garantiertere Reaktionszeiten.

 

 

 

Bestandsschutz: Eine hauptamtliche Wachbereitschaft sorgt für den Erhalt von Gebäuden, Wäldern etc. im Brandfall durch bessere und garantiertere Reaktionszeiten.

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe durch Ratsbeschluss (VO/9585/21) mit Gestaltungsspielraum

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

IST

n/a

n/a

n/a

n/a

n/a

PLAN

n/a

n/a

n/a

n/a

n/a

Aufwendungen im Ergebnishaushalt

IST

 

 

 

 

 

PLAN

 

 

 

 

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

IST

Ggf. Krankheitskosten, nicht vorhersehbar

 

 

 

 

PLAN

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

IST

Besoldungshöhe

 

 

 

 

PLAN

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investive Einzahlungen

 

IST

n/a

n/a

n/a

n/a

n/a

PLAN

n/a

n/a

n/a

n/a

n/a

Erträge im Ergebnishaushalt

IST

n/a

n/a

n/a

n/a

n/a

PLAN

n/a

n/a

n/a

n/a

n/a

 

Die einbehaltenen Besoldungsanteile werden einer zweckgebundenen Rücklage bzw. Rückstellung zugeführt. Die zu begleichenden Krankheitskosten werden in der Zukunft anteilig daraus gedeckt.

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2025ff

Mittelherkunft:

laufender Ansatz (zukünftige Veranschlagung notwendig)

Teilhaushalt:

32030

Produkt:

126001

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

Auswirkungen auf den Stellenplan:

ja (aber bereits mit der Vorlage zur Einrichtung der Feuerwache beschlossen, vgl. 

   VO/9585/21) 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...