Antrag - VO/9298/20-5-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag des VCD zum Fahrradring Lüneburg: Planungen des Abschnitts Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Bastian Hagmaier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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17.09.2025
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Verwaltung nimmt zu dem Änderungsantrag des VCD vom 11.09.2025 wie folgt Stellung:
Mit dem Änderungsantrag beantragt der VCD, anstelle der in der Verwaltungsvorlage VO/9298/20-5 empfohlenen Variante „Mischparken“ die Variante „Längsparken“ für die weiteren Planungsschritte zum Abschnitt Ilmenaustraße / Altenbrückertorstraße zugrunde zu legen. Die Argumentation des VCD stützt sich dabei insbesondere auf eine stärkere Priorisierung des Umweltverbundes gegenüber dem ruhenden Kfz-Verkehr, eine bessere Sicherheit für Fuß- und Radverkehr sowie auf Empfehlungen aus dem Regelwerk „E Klima 2022“. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Nähe zu Parkhäusern auf Stellplätze am Straßenrand verzichtet oder diese deutlich reduziert werden könnten.
Die Verwaltung erkennt an, dass die vorgebrachten Aspekte fachlich nachvollziehbar sind und insbesondere mit Blick auf die langfristigen Ziele der Radverkehrsförderung und Flächenneuaufteilung in innerstädtischen Straßenräumen von hoher Relevanz sind. Auch im Rahmen der Beteiligung im Arbeitskreis Verkehr wurde die Variante Längsparken von mehreren Seiten (u.a. ADFC, VCD, FUSS e.V., Behindertenbeirat) präferiert.
Dennoch spricht sich die Verwaltung weiterhin für die Variante „Mischparken“ aus, wie sie in der Vorlage VO/9298/20-5 empfohlen wird. Die Variante Mischparken stellt aus Sicht der Verwaltung einen planerischen Kompromiss dar, der sowohl den Anforderungen an eine hochwertige Radverkehrsinfrastruktur gerecht wird als auch den weiterhin bestehenden Bedarf an Parkständen in der Ilmenaustraße und dem angrenzenden Innenstadtbereich berücksichtigt. Dabei sind insbesondere auch Anforderungen aus dem Bereich der Nahversorgung, des Liefer- und Serviceverkehrs sowie der Erreichbarkeit von Wohnungen und Einrichtungen zu beachten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei der Variante Mischparken um eine Planungsvariante handelt, die neben der Herstellung einer durchgängigen und förderfähigen Fahrradstraße auch weiterhin 60-63 Stellplätze vorhält – deutlich mehr als in der Variante Längsparken (36-39 Stellplätze). Die Prüfung von Alternativen zum Straßenrandparken (z. B. Umwidmung von Flächen in Mobilitätsstationen oder Bewirtschaftung) bleibt davon unbenommen, bedarf jedoch separater Planungsschritte.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Änderungsantrag abzulehnen und die weiteren Planungsschritte wie in Vorlage VO/9298/20-5 beschrieben auf Basis der Variante „Mischparken“ vorzunehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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729,9 kB
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