Antrag - AT/11978/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Verbesserung des Stadtgrüns und der Beschattung von Hitzeinseln" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.07.2025, eingegangen am 19.07.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Alina Nimmerjahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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28.08.2025
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01.10.2025
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Sachverhalt
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag "Verbesserung des Stadtgrüns und der Beschattung von Hitzeinseln" wie folgt Stellung:
1. Zur Verbesserung der Standortbedingungen der Lüneburger Straßenbäume soll geprüft werden, wo Baumscheiben vergrößert werden können und diese aufgelistet werden.
Zur Sanierung von erheblich beeinträchtigten, mit älteren Bäumen bestandenen Standorten sollen Belüftungsmaßnahmen vorgenommen werden und ggf. das Substrat verbessert werden. Zugleich soll durch die Verwendung von Feuchtesensoren die Effizienz der Bewässerung insbesondere in den ersten drei Jahren nach der Baumpflanzung verbessert werden.
Bereich 74: Die AGL nutzt ein digitales Baumkataster, um den Zustand der städtischen Bäume zu erfassen. Darin können auch Maßnahmen hinterlegt werden, die sich ggf. aus der regelmäßig stattfindenden Baumkontrolle ergeben.
Es wäre daher grundsätzlich möglich, die Daten zu nutzen und z.B. besonders wertvolle Bäume auf belasteten Standorten herauszufiltern. Aktuell ist eine solche Vitalisierung durch eine Fachfirma in größerem Umfang aufgrund der angespannten Haushaltslage der Hansestadt Lüneburg nicht möglich. In Einzelfällen wurde und wird dieses Verfahren jedoch schon regelmäßig angewandt, z.B. nach Beendigung von Bauvorhaben im Bereich von besonders beeinträchtigten Bäumen.
AGL: Dauerhafte Belüftungsmaßnahmen werden durch den Einbau von Baumsubstraten bei Neuanpflanzungen im innerstädtischen Umfeld bereits umgesetzt. Einen Einsatz bei Altbäumen ist möglich, erfordert jedoch einen hohen Aufwand und den Einsatz externer Dienstleister für den Substratausbau und Wiedereinbau. Die Möglichkeiten sind räumlich sehr begrenzt, da bereits versiegelte Flächen nicht ohne weiteres aufgebrochen werden können. Hinzu kommt der dauerhafte Schutz von Baumscheiben und dem jeweiligen Baumumfeld. Ohne dauerhaften Schutz gegen das Befahren sind die Maßnahmen weitestgehend unwirksam.
Der Einsatz von Bodenfeuchtesensoren ist grundsätzlich denkbar. Hier gibt es sehr vielversprechende Entwicklungen. Ob sich durch den Einsatz eine signifikante Verbesserung des Wasserhaushaltes ergibt, ist bisher jedoch nicht belegt.
2. Im Stadtgebiet befinden sich zahlreiche sog. Wärmeinseln. Zur Behebung dieser Hitze - Hotspots auf Parkplätzen der Verbrauchermärkte sollen Gespräche mit den Betreibern geführt werden, mit dem Ziel, dort aufgeständerte Solarpanele zu errichten. Hierbei sollte auch das Eigeninteresse der Parkplatzbetreiber für den Betrieb solcher Anlagen in Betracht gezogen werden. Zusätzlich oder alternativ sollen diese Bereiche zur Verbesserung der Beschattung mit größerkronigen Bäumen gezielt bepflanzt werden und ebenfalls darüber mit den Betreibern der Verbrauchermärkte verhandelt werden.
Bereich 61: Gemäß § 32a Abs. 3 NBauO muss seit dem 18.06.2024 bei der Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 25 Einstellplätzen grundsätzlich eine Solarenergieanlage zur Stromerzeugung über der Einstellplatzfläche installiert werden. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls, wenn mindestens 50 Prozent der vorhandenen Fläche eines offenen Parkplatzes wesentlich in ihren Abmessungen oder Fahrbahnkonstruktionen geändert oder erneuert werden. Eine Verpflichtung zur Installation von Solarenergieanlagen auf bestehenden unveränderten Stellplatzanlagen besteht hingegen nicht.
Allerdings werden durch Solarenergieanlagen erzeugte Stromüberschüsse nur begrenzt vom Stromnetzbetreiber ins Stromnetz eingespeist. Wenn bereits großflächige Solarenergieanlagen auf den Gebäudedächern des betreffenden Grundstücks vorhanden sind und sowohl den Eigenbedarf decken als auch bis zur Abnahmegrenze des Stromnetzbetreibers Überschüsse erzeugen, bleibt der darüber hinaus erzeugte Strom über den Parkplätzen ungenutzt. Die Pflicht zur Installation von Solarenergieanlagen entfällt, wenn die Erfüllung wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
In Bebauungsplänen werden üblicherweise Festsetzungen getroffen, die Bauherren dazu verpflichten, Freiflächen wie beispielsweise Parkplätze mit ausreichend Bäumen zu verschatten. Dabei ist im Regelfall ein Baum je 4 bis 8 Stellplätze bzw. je 100 bis 150 m² zu pflanzen. Eine Verpflichtung zur Nachpflanzung von Bäumen auf vorhandenen Anlagen im unbeplanten Bereich besteht, ebenso wie bei Solarenergieanlagen, jedoch nicht.
Bereich 34: Bereich 34 hat bereits eine Informationsveranstaltung mit Gewerbetreibenden zu PV durchgeführt und ist auf großes Interesse gestoßen. Ebenso könnte gezielt zu den Möglichkeiten und Grenzen der PV auf Parkplätzen informiert werden. Dadurch könnten Potentiale identifiziert und genutzt werden, die über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehen. Zusätzlich könnte zu der Kombination von Gründach und PV informiert werden.
3. Einen weiteren Hitze – Hotspot bilden die Stadtstraßen. Hier sollen verstärkt, prioritär an baumlosen Straßen, Anpflanzungen größerer Bäume vorgenommen werden. Diese können gleichzeitig mit Verkehrsberuhigungen verknüpft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig für 3 Pilotstraßen oder Straßenabschnitten skizzenartige Vorschläge als Vorstufe für eine Umsetzung zu erarbeiten.
Bereiche 34 und 35: In einer gemeinsamen Einschätzung der Bereiche 34 und 35 wird die Bedeutung zusätzlicher Straßenbäume zur klimatischen Entlastung überhitzter Straßenräume betont. Kurzfristig können keine konkreten Pilotstraßen benannt werden; mittelfristig kann jedoch auf Grundlage des digitalen Baumkatasters der AGL eine Identifikation geeigneter Straßenabschnitte erfolgen. Eine systematische Nachverdichtung des Straßenbaumbestands wird grundsätzlich empfohlen – insbesondere dort, wo keine oder nur geringe Baumbestände vorhanden sind. Gleichzeitig bestehen planerische Zielkonflikte mit anderen verkehrlichen Anforderungen (Fahrbahnbreiten, Geh- und Radwege, Parkraumbedarfe), die im Einzelfall abgewogen werden müssen. Eine integrierte, bereichsübergreifende Planung ist daher zwingend erforderlich.
Bereich 74: Für den Lüner Weg Nord gibt es eine fertig ausgearbeitete Planung. In dieser Straße wären umfangreiche Entsiegelungsmaßnahmen möglich, vor allem im Bereich des nicht mehr zu nutzenden Fahrradweges. Diese Umbaumaßnahme wurde aufgrund der angespannten Haushaltslage in der Haushaltplanung 2024 gestrichen. In der Priorisierung stehen aufgrund der Verkehrssicherung andere Straßen (Deckensanierungen, Umbaumaßnahmen) weiter oben.
Um weitere Entsiegelungen und Begrünungen im größeren Stil an baumlosen Straßen durch den Bereich Grünplanung umsetzen zu können, bedarf es vorher einer Planung durch die Bereiche Ordnung und Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Bereich Mobilität und dem Tiefbau. Der Bereich Grünplanung wird dann üblicherweise beteiligt. Der Bereich 74 begrünt dann die Flächen, die nach einem Umbau neu entstehen. Es wäre vom Ablauf her nicht sinnvoll bzw. zielführend, wenn der Bereich 74 Verkehrsflächen zur Entsiegelung plant und vorschlägt, die dann erst von den anderen Fachabteilungen geprüft und ggf. für nicht realisierbar erklärt werden.
4. Zur Finanzierung der zuvor genannten Maßnahmen eignen sich im besonderen Maße Mittel der im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestarteten Fördermaßnahme "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen", die umgehend zu beantragen sind. Danach erhalten Kommunen Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für Grünanlagen wie Baumpflanzungen, Entsiegelungskonzepte, gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie des Wasserrückhalts um Hitzestress sowie Lufttrockenheit im Siedlungsraum anhaltend zu reduzieren.
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/natuerlicher-klimaschutz-in-kommunen-neustart-underweiterung-
des-bmuv-foerderprogramms
Bereich 74: Das Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ ist der Hansestadt Lüneburg hinlänglich bekannt. Es ist geplant, die Maßnahmen wie z.B. Entsiegelung, Bepflanzung und Begrünung sowohl im urbanen als auch ruralen Raum möglichst aus dem o.g. Förderprogramm in die Haushaltsplanung 2027ff. aufzunehmen. Da die Finanzierung der 10% Eigenmittel seitens der Hansestadt sichergestellt sein muss, war dies in der Vergangenheit nicht möglich. Zurzeit werden u.a. Maßnahmen wie Entsiegelung, Bepflanzung und Begrünung aus dem stadteigenen Förderprogramm zur Klimaanpassung finanziert.
5. Bei laufenden Bauvorhaben muss die Bauüberwachung stärker als bisher die Einhaltung der für den Erhalt von Grünflächen bzw. Bäumen getroffenen Festsetzungen überwachen und geeignete Maßnahmen anordnen, um den Erhalt von Bäumen zu gewährleisten.
Bereich 74 und AGL: In den letzten Jahren hat die Betreuung und Begleitung der Bauüberwachung, im Zusammenhang mit Bäumen, deutlich zugenommen. Diese erfolgen auch in engem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Tiefbaus und des Ordnungsamtes. Auch die Bauanlaufgespräche mit den ausführenden Hoch- und Tiefbaufirmen werden bei größeren Vorhaben durchgeführt.
Falls notwendig werden auch OWI-Verfahren eingeleitet, wenn deutliche Baumschäden bzw. Verstöße gegen die Gehölzschutzsatzung festgestellt werden. Unterstützt wird die Hansestadt Lüneburg außerdem durch die Fachexpertise der Baumkontrolleure der AGL, falls dies in strittigen Fällen notwendig ist.
Klima und Nachhaltigkeit
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
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+ |
- |
-- |
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Ausbau erneuerbarer Energien |
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+ |
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Klimaanpassung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/ Fassadenbegrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuanpflanzungen) |
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+ |
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Förderung des Hitzeschutzes |
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+ |
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Nachhaltige Städte und Gemeinden |
++ |
+ |
- |
-- |
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Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen) |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,4 kB
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