Antrag - AT/12041/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

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Sachverhalt

Die SPD- Fraktion beantragt mit Schreiben vom 14.08.2025, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Geschäftsführung der Gesundheitsholding Lüneburg im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge die Errichtung und den Betrieb einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung mit mindestens 20 Plätzen auf dem Gelände der Psychiatrischen Klinik Lüneburg (PKL) prüfen, planen und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen soll.

Dabei soll:

  1. das Grundstück der PKL als Eigenkapitalbaustein zur Finanzierung herangezogen werden,
  2. der Betrieb durch die Gesundheitsholding Lüneburg oder einen anerkannten Wohlfahrtsverband sichergestellt werden - vorzugsweise in Anlehnung an das erfolgreiche Modell der „Alten Stadtgärtnerei“,
  3. der Sozialausschuss frühzeitig in die Planungsprozesse einbezogen werden.

Vorbemerkung

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung misst die Hansestadt Lüneburg der bedarfsgerechten Versorgung pflegebedürftiger Einwohnerinnen und Einwohner mit Pflegeplätzen große Bedeutung zu. Insbesondere Kurzzeitpflegeplätze tragen wesentlich zur Entlastung pflegender Angehöriger bei. Aus diesem Grund betreibt und unterhält die kommunale Gesundheitsholding nicht nur das Seniorenzentrum „Alte Stadtgärtnerei“ mit 144 Pflegeplätzen, sondern unternimmt die Hansestadt Lüneburg alles ihr mögliche, neben qualitativ guter Pflege eine große Bandbreite an Angeboten für ältere und pflegebedürftige Menschen vorzuhalten.

Aktuell befindet sie sich im Rahmen der Regionalen Konferenz Alter und Pflege (ReKAP) mit allen relevanten Akteuren aus Landkreis und Stadt (Pflegeeinrichtungen, Seniorenbeirat, Gesundheitsholding, Politik etc.) in einem intensiven Austausch zu der Frage, wie den Erkenntnissen des vom Landkreis Lüneburg verantworteten Pflegeberichts und den darüberhinausgehenden Belangen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen bestmöglich Rechnung getragen werden kann.

Dabei gilt es, unerfüllbare Erwartungen zu vermeiden und die tatsächlichen Gegebenheiten anzuerkennen. Dies gilt neben finanziellen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben insbesondere für den, mit dem demographischen Wandel gleichermaßen verbundenen, strukturellen Fachkräftemangel. Dieser zeigt den Kommunen deutliche Grenzen bei der Wahl geeigneter Maßnahmen zur Herstellung einer bedarfsgerechten Versorgung auf. Eine (neue) Pflegeeinrichtung kann nur dann erfolgreich betrieben werden, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht. Hieran mangelt es immens, wie die aktuellen Entwicklungen um den Familienentlastenden Dienst der Lebenshilfe zeigen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb die Blickrichtung geändert werden: Statt neue Angebote zu schaffen und dadurch den Konkurrenzdruck zu erhöhen, sollten die bestehenden Angebote mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten und Synergien über die Stadtgrenzen hinaus angestrebt werden. Der Sozialausschuss, dessen Mitglieder teilweise auch in der ReKAP mitwirken, wird auch künftig in alle Überlegungen und Planungen einbezogen werden.

 

Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung sieht den Bedarf nach einer stationären solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung, auch angesichts des Mangels an sogenannten eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen in Stadt und Landkreis Lüneburg, deren Bereitstellung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen trotz der Förderung durch das Land Niedersachsen und einer höheren Vergütung zunehmend unattraktiv wird. Anders als im vollstationären Bereich haben hier bislang keine freigemeinnützigen oder privaten Träger die Initiative hinsichtlich der Schaffung von solitären Kurzzeitpflegeplätzen ergriffen.
 

Zu 1.
Baute die Hansestadt Lüneburg eine Kurzzeitpflegeeinrichtung, geschähe dies im Rahmen einer freiwilligen Leistung. Unabhängig von den damit verbundenen finanziellen Implikationen, siehe nachstehend, erfordert Kurzzeitpflege, wie der Antrag richtig darstellt, zudem besonders geschultes Personal. Auch in einer stationären Kurzzeitpflege muss ein 3-Schicht-Betrieb mit Pflegefach- und Pflegehilfskräften aufrechterhalten werden, deren Gewinnung und Bindung bereits jetzt schwierig ist. Eine Kurzzeitpflege auf städtischem Gebiet stünde zudem nicht exklusiv für die Einwohnenden der Hansestadt Lüneburg zur Verfügung, sondern müsste bundesweit für alle Pflegebedürftigen mit einem Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung geöffnet werden.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der richtige Weg, bei der Schaffung eines oder mehrerer Kurzzeitpflegeangebote den gesamten Landkreis in den Blick zu nehmen, um unter Beteiligung aller Mitgliedsgemeinden die beste Lösung hinsichtlich des Standortes und eines nachhaltig wirtschaftlichen Betriebes zu finden. Aus diesem Grund wird das Thema Kurzzeitpflege im Rahmen der vom Landkreis verantworteten Regionalen Konferenz für Alter und Pflege (ReKAP), und damit auch im regionalen Arbeitskreis Hansestadt Lüneburg, beraten.

 

Zu 2.
Die vorgeschlagene Verortung der geplanten Einrichtung auf dem Gelände der PKL ist aus Sicht der Gesellschaft kritisch zu bewerten.

Aktuell wird eine Masterplanung für das PKL-Areal erstellt, um den quantitativen und qualitativen Raumbedarf für die nächsten 15 Jahre zu ermitteln. Ziel ist die Umsetzung der baulichen Zielplanung, die unter anderem die Zentralisierung der Erwachsenenpsychiatrie in einem Neubau vorsieht. Dieses Bauprojekt hat bereits ein Volumen von ca. 200 Mio. Euro.

Für die Umsetzung ist eine Baufeldfreimachung erforderlich, die auch die Schaffung von Interimsmaßnahmen einschließt. Aufgrund brandschutzrechtlicher Einschränkungen und limitierter Verfügbarkeiten im Altbestand kann nicht ausgeschlossen werden, dass hierfür Interims- oder Regiegebäude errichtet werden müssen. Daher kann die PKL einer Bebauung, die nicht unmittelbar dem Klinikzweck dient, derzeit nicht zustimmen. Konkretere Erkenntnisse werden im Rahmen der laufenden Masterplanung innerhalb der nächsten sechs Monate vorliegen.

 

Zu 3.

Bedenken bestehen auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und organisatorischen Integration einer eigenständigen stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung mit beispielsweise 20 Plätzen. Grundsätzlich wirtschaftlich sinnvoller wäre eine Kapazitätserweiterung am Seniorenzentrum „Alte Stadtgärtnerei“.

Dies scheitert jedoch aktuell an zwei Faktoren:

 fehlende räumliche Kapazitäten am Standort

 äußerst schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Betrieb von Pflegeheimen

Letzteres zeigt sich auch daran, dass das Seniorenzentrum „Alte Stadtgärtnerei“ nur durch eine Kapitaleinlage seitens der Holding vor einer Überschuldung bewahrt werden konnte.


Die Vergabe des Betriebs einer Kurzzeitpflegeeinrichtung an einen vorab ausgewählten Träger bzw. die Begrenzung des Bieterkreises auf anerkannte Wohlfahrtsverbände ist nicht möglich. Eine solche Leistung muss ausgeschrieben werden.

 

 

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:  

  ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen: Finanzielle Ressourcen zum aktuellen Sachstand nicht abzuschätzen

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan: Personelle Ressourcen zum aktuellen Sachstand nicht abzuschätzen

 

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Anlagen

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