Antrag - AT/11965/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der Ratsfrau Esders vom 09.07.2025 wie folgt Stellung:

 

Die grundsätzlichen Ausführungen der Antragstellerin werden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen und zurückgewiesen. Im Einzelnen:

 

Nr. 1 Einrichtung eines sozialen Schutzschirms für freiwillige soziale Leistungen

Weder die kommunale Haushalts- und Kassenverordnung oder weitere haushaltsrechtliche Vorschriften und Gesetze, noch das NKomVG kennen für die Haushaltsplanaufstellung oder für die Haushaltsplandurchführung eine fachliche Definition des „sozialen Schutzschirms für freiwillige soziale Leistungen“.

Wie im Sonderfinanzausschuss am 18.07.25 von Seiten der Verwaltung mehrfach ausgeführt, sieht die verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre keine unmittelbare Reduzierung der im Beschluss des Rates der Haushaltssatzung 2025/2026 vom 19.12.2024 enthaltenen Leistungen der freiwilligen Leistungen vor. Dieses Leistungspaket in Höhe von 12.747.812 € entspricht 2,98 % der geplanten Gesamtaufwendungen im Jahr 2025 und war Bestandteil der Haushaltsgenehmigung des MI vom 03.04.2025.

Folglich werden die freiwilligen Leistungen bestmöglich wie geplant umgesetzt.

 

Nr. 2 Sonderinvestitionsprogramm für soziale Infrastruktur

Die Landesregierung wird ausschließlich flächendeckend für Niedersachsen allgemeingültige Regelungen und Förderprogramme schaffen. Der sog. Pakt für Kommunalinvestitionen des Landes Niedersachsens sieht für die Hansestadt Lüneburg eine einmalige Fördersumme in Höhe von 2.808.770,27 € vor. Einzige Vorgabe ist der vollständige Abruf der zur Verfügung stehenden Mittel bis zum 31.12.2028. Über die Mittelverwendung wird zu gegebener Zeit der Rat der Hansestadt Lüneburg entscheiden. Die Verwaltung wird hierzu einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten.

Die Leistungsfähigkeit der Hansestadt ist in Anerkennung der bekannten finanziellen Rahmenbedingungenunter begrenzt, die Schaffung eines Sonderinvestitionsprogrammes für soziale Infrastruktur könnte nach Klärung der „Definition“ der politischen Forderung nur durch haushaltsneutrale Kompensation an anderer erforderlicher Stelle erfolgen oder wäre bei der Haushaltsplanung 2027 zu berücksichtigen.

In Bezug auf die Herrichtung eines Frauenschutzzentrums wird auf die bekannte Vorlage BV/11977/25 verwiesen. Die Vorlage behandelt das Thema Abschluss eines Letter of Intent für den Neubau eines Frauenschutzzentrums im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.

 

Nr. 3 Sozialfolgencheck für Haushaltsentscheidung

Diese politische Forderung ist für die Stadtverwaltung nicht quantifizierbar.

Es ist im Übrigen fachlich zweifelhaft, ob Folgekosten sozialer Auswirkungen belastbar und aussagekräftig prognostiziert werden können. Dies vor allem, weil ein auf den Haushalt der Hansestadt Lüneburg isolierter Sozialfolgencheck bzw. ohne die Einbeziehung der maßgeblichen Haushalte des Landes Niedersachsens und des Bundes falsch ist.

Im Rahmen der Klima- und Nachhaltigkeitsbetrachtung der Gremienbeschlüsse werden, bereits soziale Aspekte angegeben und gewichtet.

 

Nr. 4 Einstellungsstopp differenzieren

Wie zuletzt im Sonderfinanzausschuss am 18.07.2025 hinreichend ausgeführt, wurde seitens der Hauptverwaltungsbeamtin kein Einstellungsstopp ausgesprochen. Stellen werden mit einer Verzögerung von 6 Monaten nachbesetzt. Ausnahmen können bei der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Personaldezernenten beantragt und von diesen entschieden werden. Stellen, welche für die Hansestadt verpflichtet sind (Bsp. Betreuungsquote in Kindertagesstätten) oder die eine hohe Verantwortlichkeit innehaben (Bsp. Hilfe in Notsituationen, Inobhutnahme etc.) können durch entsprechende Entscheidung sofort ausgeschrieben werden.

 

Nr. 5 Plan für Fachkräftegewinnung und –bindung

Ein verbindlicher Plan zur Fachkräftegewinnung und -bindung liegt bereits vor und wird regelmäßig den zuständigen Gremien (Sonder- und Regelberichte, zuletzt durch Vorlage VO/11870/25) vorgestellt. Er basiert auf einem Maßnahmenmix, der die gesamte Personalgewinnungs-, -bindungs- und -entwicklungsstrecke abdeckt: Von zielgruppenorientiertem Recruiting über professionelles Onboarding bis hin zu systematischer Personalentwicklung, Gesundheitsförderung und flexiblen Arbeitszeit- und Arbeitsortmodellen. Dazu gehören u. a. ein breit angelegtes Personalmarketing (Karriereseite, Social Media, Messeauftritte, Hochschulkooperationen, Plakat- und Kinokampagnen), ein verbessertes Bewerbungs- und Auswahlverfahren, ein strukturiertes Onboarding, jährliche Mitarbeiter:innengespräche, Karrieremöglichkeiten, Fortbildungsprogramme für Nachwuchs- und Quereinsteiger:innen, Coaching- und Mentoringangebote sowie ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement. Ergänzend wurden Instrumente zur Personalbindung wie Telearbeit, Sabbatical, Leistungsprämien und weitere attraktive Zusatzleistungen eingeführt.

Alle Maßnahmen werden fortlaufend durch Personalcontrolling überprüft und an die jeweilige Arbeitsmarkt- sowie Haushaltslage angepasst. Damit wird sichergestellt, dass der Plan nicht nur „verbindlich“, sondern auch wirksam bleibt. Dass dies funktioniert, belegen folgende Zahlen: In den letzten fünf Jahren lag die durchschnittliche Stellenbesetzungsquote bei 93 %, im Jahr 2024 bei 97 % und im laufenden Jahr bei 95 %. Bei dieser Quote ist offenkundig, dass die Verwaltung ihren Plan erfolgreich umsetzt.

 

Nr. 6 Die Beschäftigten selbst in die Diskussion einbinden

Die Interessenvertretung der Beschäftigten der Hansestadt Lüneburg ist der Personalrat. Er ist gemäß dem Personalvertretungsgesetz ein gewähltes Gremium von Arbeitnehmenden in einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes. Das Personalvertretungsgesetz regelt dabei die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.

Die aktive Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitabreibern erfolgt sowohl in der Phase der Haushaltsplanaufstellung, in der Ausführung des Haushaltsplanes, als auch im Rahmen der Erstellung und Auswertung von Controllingberichten.

 

Nr. 7 Runden Tisch zur Haushaltsentwicklung

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKommVG beschließt die Vertretung, hier der Rat der Hansestadt Lüneburg, die Haushaltssatzung und damit die finanziellen Rahmenbedingungen und Projekte für die Hansestadt Lüneburg. Für die Vorberatung der finanziellen Angelegenheiten der Hansestadt Lüneburg hat der Rat mit Beschluss vom 25.11.2021 –VO/09773/21 den Ausschuss für Finanzen und Interne Service eingerichtet. Die Haushaltsberatungen der Hansestadt Lüneburg finden neben den Beratungen im Verwaltungsausschuss und Rat im öffentlichen Teil seiner insgesamt 11 Fachausschüssen statt. An diesen Fachausschusssitzungen nehmen insgesamt 48 unterschiedliche Institutionen der Stadtgesellschaft Lüneburg teil. Die Stadtverwaltung hält diese intensive und umfangreiche Begleitung der Haushaltsberatungen vor dem Hintergrund der existenziellen Zielvorgabe des § 58 NKommVG für überaus ausreichend.

 

Nr. 8 offener Beteiligungsprozess (Bürgerhaushalt light)

Die Hansestadt unterstützt bereits jetzt den Wunsch vieler Lüneburgerinnen und Lüneburgern, direkt und niedrigschwellig an Entscheidungen und Gestaltungsprozessen in unserer Stadt mitzuwirken.

Eine Reihe von Beteiligungsprojekten ist in den letzten Jahren entstanden: Von der Innenstadtentwicklung bis hin zu den Bürger:innenräten, z.B. in  Bürger:innenversammlungen, Beteiligungsprojekten, Workshops und Online-Plattformen.

 

Zur Einordnung des Begriffs „Bürgerhaushalt“: Der Bürgerhaushalt ist ein weiteres Verfahren, welches die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Aufstellung des kommunalen Haushalts beteiligen soll. Die Bürgerbeteiligung muss auf der Ebene der Gesamtstadt oder eines Ortsteils mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen stattfinden. Dabei müssen die Organisatoren transparent machen, inwiefern Vorschläge der Bürger aufgegriffen und umgesetzt werden sollen. Beim Bürgerhaushalt stehen formal zwar finanzielle Aspekte im Vordergrund, er umfasst jedoch nur einem kleinen Teil des Haushaltsvolumens einer Kommune, im Regelfall ungefähr 1 bis 3 € pro Einwohner. In Lüneburg würde dies einem Aufwendungsvolumen von rd. 225.000 € entsprechen. Das Gesamtaufwendungsvolumen der Hansestadt Lüneburg beträgt aktuell über 400.000.000 €. Die Einordnung des Begriffs „Bürgerhaushalt light“ ist von daher in diesem Kontext zu bewerten.

 

Nr. 9 Kommunaler Beteiligungsbeirat für Haushaltsentscheidungen

Es wird hierzu auf die Antworten zu den Punkten 7 und 8 verwiesen. Die Notwendigkeit und zielführende Praktikabilität der Einführung eines kommunalen Beteiligungsbeirates zur strukturellen Begleitung zukünftiger Haushaltsentscheidungen wird von Stadtverwaltung nicht gesehen.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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