Antrag - AT/12019/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Wirtschaftliche Stabilität sichern" (Antrag der FDP-Fraktion vom 07.07.2025, eingegangen am 07.07.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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28.08.2025
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01.10.2025
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Sachverhalt
Zu dem beigefügen Antrag der FDP-Fraktion „Wirtschaftliche Stabilität sichern“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die Verwaltung begrüßt den konstruktiven und lösungsorientierten Beitrag zu einer wirtschaftlichen Stabilisierung Lüneburgs. Die Wichtigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten sind unstrittig. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurden dabei initiiert.
So wurde z.B. das Thema Wirtschaft inhaltlicher Schwerpunkt bei der durchgeführten Stadtkonferenz 2023 mit seinen acht Workshops. Das daraus entstandene Start-Up Meet-Up wird am 4.9.25 im Rathaus stattfinden. Zuvor hat es bei drei Wirtschaftsunternehmen (Webnetz, Roy Robson und Clage) sowie der Leuphana Universität stattgefunden und insgesamt ca. 300 Teilnehmende angezogen.
Im Rahmen der Neustrukturierung der LMG wurde ein inhaltlicher Schwerpunkt dem Thema „Nachwuchskräftegewinnung“ gewidmet, so wurde das „Azubi-Wheel-Dating“ konzipiert und durchgeführt und dabei ca. 300 Bewerbungsgespräche zu jeweils 10 Minuten in den Gondeln des Riesenrads initiiert. Die 40 regionale Unternehmen mit ca. 60 Ausbildungsberufen haben profitiert und auch die Hansestadt Lüneburg war als Arbeitgeber vertreten. Durch die LMG wurde die LünePartenschaft gegründet und in Abstimmung mit der WLG das Standortmarketing vertieft.
Die Stelle des Wirtschaftslotsen wurde eingerichtet und besetzt. Die umfassenden Aktivitäten wurden im Wirtschaftsausschuss am 20.08.2025 dargestellt.
Das bisherige Digitalisierungskonzept wurde zu einer Digitalisierungsstrategie ausgebaut und aktualisiert. Ein Chatbot (Text) für Verwaltungsdienstleistungen wurde beauftragt und eine Chatbot (Sprache) wird als Pilot mit der TU München entwickelt. Hinzu kommt eine Priorisierung, Leistungen, die primär von Wirtschaftstreibenden genutzt werden zu digitalisieren.
Primäre Bedeutung hat die Entwicklung neuer Gewerbeflächen, so wurde der Bebauungsplan Nr. 103/II Bilmer Berg am 18.8.2025 in Kraft gesetzt, so dass mit der Erschließung und mit der Vermarktung durch WLH begonnen werden kann.
Das Ziel der OBin ist darüber hinaus, bei Lüneburger Unternehmungen auftretenden schwierigeren Entwicklungen die unterschiedlichen Interessenlagen zusammenzuführen und konkrete Lösungen zu finden. Beispiele sind die Mediation zwischen LCM und Roy Robson, den Gesprächen zu Galeria oder jüngst bei Jungheinrich durch Gespräche mit dem Konzernvorstand und der Belegschaft gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten.
Stellungnahme:
Punkt 1: Gewerbeflächenentwicklung:
Unter https://gefis.metropolregion.hamburg.de/ können verfügbare Gewerbeflächen in der Hansestadt Lüneburg abgefragt werden. Der Bebauungsplan Nr. 103/II Bilmer Berg ist am 18.8.2025 im Amtsblatt des Landkreises bekanntgemacht und damit in Kraft gesetzt. Mit der Erschließung der 29 ha kann nun begonnen und folglich Unternehmen angesiedelt werden.
Punkt 2: Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung:
Mit § 1 Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes werden Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. In Niedersachsen gilt ergänzend das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG). Weiterhin sind auch europäische Regelungen zu beachten.
Der Landesgesetzgeber hat im Jahr 2021 den § 3a NBauO – Elektronische Kommunikation beschlossen und zum 01.01.2022 neu eingeführt. Seitdem war eine elektronische Kommunikation mit den Bauaufsichtsbehörden zulässig. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist besteht seit dem 01.01.2024 nun eine Pflicht für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser Anträge, Mitteilungen und weitere Unterlagen elektronisch – also digital – über ein Nutzerkonto zu übermitteln. Damit sind Bauantragsverfahren nur noch online möglich. Über das Serviceportal der Hansestadt und https://service.hansestadt-lueneburg.de/bauen finden Nutzer alle wichtigen Informationen zur digitalen Antragstellung. Dieses führt zu einer Verfahrensbeschleunigung. Die städtische Bauaufsicht bearbeitet Bauanträge digital, wobei eine Papierakte nicht mehr geführt wird. Weitere wirtschaftsrelevante Verwaltungsverfahren wie Beantragung von Sondernutzungen, sind in der Umsetzung und können mittelfristig bereitgestellt werden.
Der Rat hat im Jahr 2025 die Stelle eines Wirtschaftslotsen für die Hansestadt Lüneburg beschlossen. Diese Stelle wurde von der Oberbürgermeisterin bereits eingerichtet und ist besetzt. Der Wirtschaftslotse hat genau die Funktion als direkter Ansprechpartner für die Wirtschaft in der Verwaltung zur Verfügung zu stehen. Die Schaffung der Stelle des Wirtschaftslotsen ist Teil der Strategie zur Verbesserung und Koordinierung von Anliegen der Wirtschaft an die Verwaltung. Der Wirtschaftslotse versteht sich auch als Schnittstelle zu Mobilität und Stadtplanung, d.h. das Einbinden in relevante Themen aus den genannten Bereichen. Zusammen mit der Wirtschaftsförderung (bei der Fördermittelberatung), wird z.B. bei möglichen Betriebserweiterungen und Standortfragen bzw. -sicherungen bereits beraten und bei internen Verwaltungsabläufen unterstützt. Damit wird die beantragte Aufgabe bereits wahrgenommen.
Punkt 3: Bestandspflege für Unternehmen und Handwerk:
Bestandspflege von Unternehmen, das Kontakthalten zu heimischen Wirtschaftsbetrieben, ist eine der Kernaufgaben der neu geschaffenen Stelle des Wirtschaftslotsen. Dieses wird von Anbeginn auch betrieben. So sind Gespräche mit abwanderungswilligen Betrieben (u.a. einer Tischlerei) geführt worden mit dem Ziel diese Betriebe in Lüneburg zu halten. Flächenbedarfe und Entwicklungsperspektiven dieser Betriebe werden erfragt bzw. ermittelt und gemeinsam mit den Betrieben nach Lösungen gesucht. Mit dem Wirtschaftslotsen haben die Lüneburger Unternehmerinnen und Unternehmer einen Ansprechpartner in der Verwaltung, der sie nicht nur bei Verwaltungsfragen begleitet, möglichst auch beschleunigt, sondern auch Entwicklungswünsche wie Flächenbedarf oder möglicherweise einen neuen Standort vermitteln kann.
Für die Innenstadt ist das „Strategisches Innenstadtmanagement“ Ansprechstelle. Hier arbeiten drei Personen, um neben Fördermittelprogrammen auch direkte Anliegen der Akteure zu berücksichtigen. „LeAn“ (https://lueneburg.le-an.de) ist hierbei die Plattform, um Anfragen zum Leerstands- und Ansiedlungsmanagement über die Mitarbeiter beantworten zu können.
https://www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/stadtportraet/innenstadt.html
Punkt 4: Koordinierung von Wirtschaftsstrategie, Mobilität und Stadtplanung:
Die Hansestadt hat im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) das Strategische Ziel „Existierende und neue Gewerbegebiete werden effizient und nachhaltig genutzt“ verankert. Die Stadtplanung hat Am Bilmer Berg und in der Goseburg Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren, um neue Gewerbeflächen zu schaffen.
Der Nachhaltige Urbane Mobilitätsplan (NUMP) ist als integriertes Mobilitätskonzept entwickelt worden. Darin sind Maßnahmen für alle Verkehrsträger enthalten, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen und die Sicherheit und Erreichbarkeit in Lüneburg für alle Verkehrsteilnehmer sicherstellen sollen.
Punkt 5: Einrichtung eines Mittelstandsbeirats:
Im Rahmen der Erstellung der Beteiligungsstrategie für die Hansestadt Lüneburg wird aktuell geprüft, wie bestehende Gremien zusammengeführt und Austauschstrukturen effizienter gestaltet werden können. Das zahlt auf den Wunsch von Seiten der Politik zur Verschlankung der Gremienstrukturen ein „Optimierung der Ausschuss- und Arbeitsgruppenstruktur - Die Arbeit der Ausschüsse soll gestärkt werden.“ Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt 48 unterschiedliche Institutionen als beratende Mitglieder in den 11 Fachausschüssen des Rates tätig sind. Hinzu kommen die bereits existierenden Beiräte zu unterschiedlichen Themenstellungen. Die Gründung eines separaten Mittelstandsbeirats würde diesem Ziel widersprechen.
Klima und Nachhaltigkeit
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Nachhaltige Städte und Gemeinden |
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+ |
- |
-- |
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Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen) |
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+ |
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Mobilität |
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+ |
- |
-- |
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Sichere Mobilität |
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+ |
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Bezahlbare Mobilität |
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+ |
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Barrierefreie Mobilität |
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+ |
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Stadt der kurzen Wege |
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+ |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
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+ |
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Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
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+ |
- |
-- |
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Förderung des Konsums regionaler Produkte |
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+ |
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Nachhaltige Beschaffung im öffentlichen Sektor |
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+ |
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Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
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Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
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+ |
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Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung |
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+ |
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Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
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Entkoppelung des Wirtschaftswachstums und der Umweltzerstörung |
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+ |
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Verbesserung der Ressourceneffizienz |
|
+ |
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Förderung einer Kreislaufwirtschaft |
|
+ |
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Förderung von Innovationen und Neugründungen von Unternehmen |
++ |
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Erweiterung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien |
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+ |
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Schaffung von Arbeitsplätzen |
++ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,6 kB
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