Beschlussvorlage - BV/12078/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen der Taxenverordnung Hansestadt und Landkreis Lüneburg -
Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. auf Erhöhung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Paul Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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17.09.2025
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die beiliegende Verordnung zur 15. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) sowie die Verordnung zur 13. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung).
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 25.08.2025 hat der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) eine Erhöhung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg beantragt (siehe Anlage).
Die Beförderungsentgelte für den Taxenverkehr ergeben sich aus der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs vom 10.07.1990 in der Fassung der 14. Änderungsverordnung vom 19.12.2024 sowie der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg vom 13.10.1997 in der Fassung
der 12. Änderungsverordnung vom 19.12.2024.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 1 Ziffer 9 i.V.m. § 2 Satz 3 und 4 der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg vom 10.02.2006 auch über die Taxenverordnung des Landkreises Lüneburg. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Taxenverordnungen für Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg aufgrund entsprechender Anträge des GVN mehrfach geändert. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage VO/11433/24 über die Erhöhung der Beförderungsentgelte zum 01.04.2025 verwiesen.
Der Antrag vom 25.08.2025 des GVN nimmt in seiner Begründung Bezug auf die geplante Anpassung des Mindestlohns gem. § 1 Absatz 2 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) zum 01.01.2027 auf 13,90 € und zum 01.01.2027 auf 14,60 € brutto je Zeitstunde. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % (insgesamt um 13,88 %). Die beantragte Entgelterhöhung stimmt prozentual annähernd mit der geplanten Erhöhung des Mindestlohnes überein:
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seit 01.04.2025 |
beantragte Erhöhung ab 01.01.2026 |
beantragte Erhöhung ab 01.01.2027 |
Prozentuale Entgelterhöhung |
Bereitstellungspreis in Euro (Tag/Nacht) |
4,50/6,80 |
4,90/6,80 |
5,10/6,80 |
13,33 % |
Beförderungsentgelt je km in Euro |
2,90 |
3,00 |
3,20 |
10,34 % |
Wartezeit je Stunde in Euro |
40,00 |
42,00 |
44,00 |
10,00 % |
Die Hansestadt Lüneburg wird durch § 51 Abs. 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. V. m. § 16 Abs. 4 Nr. 3 Zuständigkeitsverordnung-Verkehr (ZustVO-Verkehr) ermächtigt, die Beförderungsentgelte und -bedingungen festzulegen. Diese gesetzliche Vorgabe geht dem allgemeinen „freien“ Preisrecht vor und begründet die Allgemeinverbindlichkeit der Tarife für die Unternehmen (Tarifpflicht) und die Kundinnen und Kunden.
Die Entgelte sind in der Höhe so festzulegen, dass sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmer:innen, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind und mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl in Einklang stehen (§ 51 Abs. 3 i. V. m. § 39 Abs. 2 PBefG).
Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) wurde hinsichtlich einer Eichfähigkeit der Tarife zur Stellungnahme angehört. Ferner wurde gem. § 51 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 2 PBefG die Industrie- und Handelskammer zur Stellungnahme aufgefordert und der Landkreis Lüneburg gem. § 5 Abs. 4 Satz 4 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) um Zustimmung gebeten. Rückläufer liegen noch nicht vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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250,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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249,8 kB
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