Anfrage - AF/12080/25
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage "Umgestaltung Lüner Weg" (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.09.2025, eingegangen am 03.09.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Beschlussorgan:
- Fachausschuss (kein Beschluss)
- Bearbeitung:
- EDV Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Kenntnisnahme
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17.09.2025
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage zur Umgestaltung des Lüner Wegs wie folgt:
1. Welche Fördermittel wurden für die Umgestaltung des Lüner Wegs beantragt, welche wurden bewilligt und welche Ablehnungen gab es?
Die Verwaltung hat im September 2023 den Fördermittelantrag an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Buawesen (BMWSB) formuliert. Bei der Fördermaßnahme handelte es sich um „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Projektaufruf 2023“.
Seitens des Fördermittelgebers hat die Hansestadt Lüneburg im Juni 2024 die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages mitgeteilt bekommen.
Aufgrund der seinerzeit verfügbaren Haushaltsmittel und der unerwartet großen Resonanz auf den Projektaufruf des Bundes hätten nicht alle Projekte bei der Förderauswahl berücksichtigt werden können. Die Projektanmeldung der Hansestadt Lüneburg sei in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt worden.
2. Welche konkreten Maßnahmen sind aktuell zur Stärkung des Radverkehrs am Lüner Weg
vorgesehen, und in welchem Zeitrahmen ist deren Umsetzung geplant?
Im Rahmen der Vorplanungen zur Radpremiumroute Lüneburg – Adendorf – Scharnebeck wurde durch das beauftragte Planungsbüro Ramboll empfohlen, den Lüner Weg beidseits der Bahnunterführung als Fahrradstraße auszuweisen. Ziel dieser Maßnahme ist eine durchgängig sichere, komfortable und direkt geführte Verbindung für den Radverkehr in Nord-Süd-Richtung. Der Lüner Weg stellt bereits heute eine bedeutende Achse für den Alltags- wie auch Freizeitverkehr dar und ist Bestandteil mehrerer touristischer Radrouten. Aufgrund seiner Sackgassenlage in beide Richtungen besitzt die Straße für den motorisierten Individualverkehr nur eine untergeordnete Bedeutung, was die Ausweisung als Fahrradstraße zusätzlich erleichtert.
Die Hansestadt Lüneburg verfolgt mit der Radverkehrsstrategie 2025 und den Leitlinien Radverkehrspolitik 2030+ das Ziel, den Radverkehr als gleichberechtigtes und selbstverständliches Verkehrsmittel im Stadtgebiet zu stärken. Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist hierbei ein wichtiges Instrument. Die jüngste Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift in den Jahren 2024/2025 eröffnet neue rechtliche Spielräume für die Einrichtung von Fahrradstraßen – auch ohne signifikante Radverkehrszahlen.
Vor diesem Hintergrund kann eine aufwandsarme Umgestaltung des Lüner Wegs zu einer Fahrradstraße geprüft und ggf. umgesetzt werden. Diese umfasst vorrangig die Neuordnung des Parkraums, ergänzende Beschilderung und Markierungsarbeiten. Eine gleichzeitige Deckensanierung wäre aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, ist jedoch angesichts der angespannten Haushaltslage derzeit nicht konkret planbar.
Die geschätzten Gesamtkosten für die aufwandsarme Umsetzung belaufen sich auf rund 37.800 € (davon ca. 20.700 € für den Abschnitt Nord und ca. 17.100 € für den Abschnitt Süd). Diese könnten aus bestehenden Haushaltsansätzen des Jahres 2025 gedeckt werden.
Eine Umsetzung wäre grundsätzlich zeitnah möglich. Die Verwaltung hält an der Zielstellung fest, den Lüner Weg als sichere Radverkehrsachse im Sinne des Radentscheids weiterzuentwickeln.
3. Welche zeitlichen Meilensteine hat die Verwaltung für Planung und Umsetzung vorgesehen?
Die konzeptionellen Überlegungen des Maßnahmenumfanges zur Umgestaltung des Lüner Wegs sind seitens der Verwaltung erfolgt.
Die Arbeitsstände sind im Zuge der der Vorlage (VO/10792/23) und der aufgeführten Präsentation vorgestellt worden.
Die Gesamtmaßnahme zur Umgestaltung des Lüner Wegs ist im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/26 wegen des abgelehnten Förderbescheides gestrichen worden.
Eine Wiederaufnahme in den folgenden Haushaltsgesprächen ist denkbar, sofern ein positiver Fördermittelbescheid bei künftigen Projektaufrufen des Fördermittelgebers absehbar wird.
Um trotz der Absage der Förderungen und zeitnah eine positive Veränderung im Lüner Weg zu schaffen, soll daher eine haushaltschonende Variante mit verfügbaren Mitteln verfolgt werden. Dabei soll die Fahrradstraße durch niedrigschwellige Maßnahmen im Rahmen von Markierungen umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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279,9 kB
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