Antrag - VO/11624/24-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hinweis: Aufgrund der Allris-Migration musste die Stellungnahme in einer neuen Vorlage (VO/11624/24-1) eingepflegt werden. Diese ersetzt die Ursprungsfassung und wird auf Bitten des Antragstellers erneut zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 17.09.2025 eingebracht.

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem am 19.11.2024 eingegangenen Antrag "Verkehrsberuhigung der Scharnhorststraße für den KfZ-Verkehr" des AStA wie folgt Stellung:

 

Der Antrag zielt darauf ab, den Kfz-Durchgangsverkehr zu reduzieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität in der Scharnhorststraße, insbesondere im Umfeld der Leuphana Universität, zu verbessern.

 

Hintergrund

Die Scharnhorststraße wird seit vielen Jahren als Querverbindung zwischen Soltauer Straße und Universitätsallee genutzt, was zu einer Belastung durch Durchgangsverkehr führt. Die verkehrliche Situation ist bereits durch verschiedene Ansätze betrachtet worden:

  • Städtische Verkehrsmessungen in den Jahren 2009 und 2019 zeigten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Die Leuphana Universität befasste sich z.B. im Oktober 2022 im Rahmen einer Verkehrszählung mit der Scharnhorststraße und ermittelte, dass rund 45 % des Verkehrs in der Scharnhorststraße Durchgangsverkehr ist. Im April 2022 präsentierte die Leuphana ein Konzept, das eine Verkehrsunterbrechung der Scharnhorststraße als Maßnahme zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs empfiehlt.
  • Im Juli 2023 stellte die Leuphana Universität einen „Antrag“ auf eine Verkehrsunterbrechung der Scharnhorststraße. Ziel war es, den Durchgangsverkehr einzudämmen und die Straße sicherer und attraktiver für den Fuß- und Radverkehr zu gestalten. Die Verwaltung signalisierte daraufhin gegenüber der Universitätsleitung weitere Untersuchungen aufzunehmen.
  • Im Auftrag der Stadt wurde daraufhin von Mai bis Oktober 2024 eine verkehrliche Untersuchung durchgeführt.

 

Diese wird derzeit verwaltungsintern - unter Einbeziehung des Bereiches Ordnung und Verkehr der Hansestadt Lüneburg in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde - ausgewertet. Insbesondere gilt es dabei die Verlagerungseffekte der beantragten Unterbrechung der Verkehrsbeziehung zu untersuchen. Ohne eine solche Bewertung kann aus Sicht der Verwaltung die Maßnahme nicht umgesetzt werden. Hervorzuheben sind insb. die Mehrverkehre im Munstermannskamp und die damit verbundenen Auswirkungen auf die nachgelagerten Knotenpunkte. 

 

Ergänzung zum Mobilitätsausschuss am 17.09.2025

 

Im Rahmen der beauftragten Untersuchung wurde geprüft, welche Auswirkungen eine mögliche Unterbrechung der Scharnhorststraße auf das umliegende Straßennetz hätte. Das Ergebnis zeigt, dass die angrenzenden Knotenpunkte grundsätzlich über ausreichende Leistungsreserven verfügen, um die infolge einer Sperrung verlagerten Verkehrsströme aufzunehmen. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine mögliche Umsetzung erfüllt und dies bestätigt in Teilen die Annahmen aus früheren Erhebungen.

 

Gleichzeitig bestehen derzeit jedoch zwingende Rahmenbedingungen, die zumindest eine kurzfristige Umsetzung ausschließen:
Die Scharnhorststraße übernimmt bis voraussichtlich Ende 2026 eine wichtige Funktion für baustellenbedingte Umleitungsverkehre im Zusammenhang mit der anstehenden Brückensanierung der OHE-Brücke in der Soltauer Straße sowie der anschließenden Erneuerung der angrenzenden Straßenabschnitte.
Vor Abschluss dieser Maßnahmen ist die Scharnhorststraße aus verkehrlicher Sicht unverzichtbar, sodass eine Unterbrechung frühestens ab dem Jahr 2027 denkbar wäre.

 

Um dies später umsetzen zu können, wurde im Bereich Mobilität bereits eine konzeptionelle Vorüberlegung für eine mögliche Ausgestaltung der Verkehrsunterbrechung erarbeitet. Diese sieht – vorbehaltlich der (straßenverkehrs)rechtlichen Prüfung – die Einrichtung einer sogenannten Modalsperre oder vergleichbarer verkehrsberuhigender Elemente vor.
Eine abschließende Bewertung und Abstimmung dieser Vorplanung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei steht allerdings noch aus. Aufgrund aktuell bestehender personeller Engpässe in beiden Bereichen sowie der Priorisierung laufender Baumaßnahmen, kann die verwaltungsinterne Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit der gebotenen Tiefe erfolgen.

Sobald jedoch absehbar ist, wann die Scharnhorststraße nicht mehr für übergeordnete Umleitungsverkehre benötigt wird, wird die Verwaltung, das Vorhaben wieder aufgreifen und gemeinsam mit den beteiligten Stellen sowie den politischen Gremien konkret weiterentwickeln. Ziel bleibt es, einen abgestimmten Vorschlag für eine verkehrsberuhigende Maßnahme vorzulegen, der sowohl verkehrsplanerisch tragfähig als auch stadtverträglich ist.

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Anlagen

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