Beschlussvorlage - VO/8800/20-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt die Inkraftsetzung der Geschäftsordnung für das Netzwerk Jugendhilfe – Schule im Sinne einer AG nach §78 SGB VIII in der Entwurfsfassung vom 22.05.2025.

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Sachverhalt

Ziele und Angebote der Systeme Jugendhilfe und Schule sind eng mit einander verzahnt.

Gemeinsame Themen sind z.B.:

  • Klassenassistenzprojekte/ -konzepte und Schulbegleitung
  • Rahmenbedingungen/ Zusammenarbeit im Kontext Ganztagsschule sowie die Konsequenzen eines flächendeckenden schulischen Ganztagsangebotes
  • Ferienangebote
  • Schulsozialarbeit
  • Schulabsentismus
  • Kinderschutz
  • Soziale Gruppenarbeit und andere Unterstützungsangebote der Jugendhilfe in Schule
  • Übergänge
  • Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss

 

Seit 2024 treffen sich im sog. Netzwerk Jugendhilfe – Schule über die bislang zumeist bilaterale Kommunikation hinaus Jugend- und Schulamt der Hansestadt mit Schulleitungen. Ziel ist ein geregelter Austausch der Institutionen zur gegenseitigen Information und Abstimmung aktueller Themen. Die Zusammenarbeit im Netzwerk wird von allen Seiten als Mehrwert angesehen.

Vor dem Hintergrund der großen Schnittmengen und mit dem Anliegen, den geregelten Austausch zu institutionalisieren und die Struktur der Zusammenarbeit im Netzwerk formal auf Füße zu stellen, wurde eine Geschäftsordnung für das Netzwerk entworfen und mit den schulischen Akteuren abgestimmt. Die Geschäftsordnung ist angelehnt an die Erfordernisse einer Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII und soll mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses in Kraft treten. In der Ausschusssitzung am 11.09.2025 wird die Verwaltung die Ziele und die Arbeit im Netzwerk sowie den Geschäftsordnungsentwurf vorstellen und zur Abstimmung stellen. Kleinere redaktionelle Änderungen sind auch nach Beschlussfassung möglich.

 

Hintergrund:

Mit der Einrichtung des Netzwerks und der Zugrundelegung einer Geschäftsordnung im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII kommt die Verwaltung einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.02.2020 nach (VO/8800/20). In der Vorlage zum Beschluss ist bereits ausführlich die Notwendigkeit strukturierter Zusammenarbeit beschrieben.

 

Neben der Familie sind Jugendhilfe und Schule die für einen gelingenden Lebensweg von Kindern und Jugendlichen entscheidenden Institutionen. Sie tragen die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen junger Menschen. Vor diesem Hintergrund sind beide Systeme gefordert, institutionelle Grenzen zu überwinden und die Potentiale für die kooperative Wahrnehmung der Aufgaben zu nutzen. Die Kooperation braucht tragende Strukturen. Zum einen unter den Gesichtspunkten der Abstimmung pädagogischer Ansätze und zum anderen hinsichtlich eines nachhaltigen Einsatzes von finanziellen Mitteln, personellen Kräften und fachlichen Kompetenzen.

 

Mit dem § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII „Arbeitsgemeinschaften“, sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anzustreben. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

Im Jahr 2019 hat der damalige Fachbereich 5b Familie und Bildung bereits die Arbeit in Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII neu aufgestellt und 1. die AG 78 Familienunterstützende Hilfen und 2. die AG 78 Kindertagesbetreuung eingerichtet. Ziel war und ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Planungsfragen und in der Umsetzung von Maßnahmen.

 

Eine ähnliche Zielsetzung wird mit der vorliegenden Geschäftsordnung für das Netzwerk Jugendhilfe – Schule verfolgt. Rechtlich zusätzlich begründet wird sie mit dem §81 SGB VIII, welcher Schulen und Schulverwaltungen für die Jugendhilfe als verpflichtende Kooperationspartner benennt. Zudem sind mit dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 25 Abs. 3 NSchG) die Schulen und die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls zur Zusammenarbeit verpflichtet. Weitere Regelungen und Verantwortlichkeiten zur Zusammenarbeit beschreibt der „Orientierungsrahmen Kooperation sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und Kinder- und Jugendhilfe“ als Ergänzung zum RdErl. Des Nds. Kultusministerium „Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung“ vom 01.08.2017.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Gesundheit und Wohlergehen

 

 

 

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

 

+

 

 

Verringerung aller Formen der Armut

 

+

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

 

+

 

 

Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle

 

+

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

+

 

 

Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 Finanzielle Auswirkungen:    nein

 

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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