Mitteilungsvorlage - MV/12072/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Mobilitätsausschuss des Landkreises Lüneburg wurde am 21.08.2025 einstimmig befürwortet, dass die Kreisverwaltung einen Förderantrag für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Mobilitätszentrale im Bahnhofsgebäude Lüneburg stellen soll. Die Vorlage des Landkreises ist dieser Mitteilung als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen dieses Förderantrags sollen bis zu 600.000EUR über drei Jahre im Rahmen einer 85%-Förderung durch EU-/Bundesmittel beantragt werden. Der verbleibende Eigenanteil von 106.000EUR würde gemäß der aktuell gültigen gemeinsamen Vereinbarung zur Mobilitätszentrale jeweils hälftig durch Landkreis und Hansestadt Lüneburg zu tragen sein. Daraus ergäbe sich eine finanzielle Beteiligung der Hansestadt in Höhe von voraussichtlich 53.000EUR für den gesamten Förderzeitraum von 3 Jahren, was ca. 18.000 pro Jahr entspricht.

 

Frau Mareike Harlfinger-Düpow, Leiterin des Fachdienstes Mobilität des Landkreises Lüneburg, wird in der Ausschusssitzung anwesend sein, um den Förderantrag kurz vorzustellen und Rückfragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

Hintergrund:

Die Mobilitätszentrale am Bahnhof Lüneburg wurde als Kooperationsprojekt zwischen Landkreis und Hansestadt entwickelt und Anfang 2025 nach längeren baulichen Verzögerungen eröffnet. Eine institutionelle Vereinbarung zur dauerhaften gemeinschaftlichen Nutzung sowie zur hälftigen Kostenbeteiligung der beiden Träger liegt seit 2022 vor (vgl. VO/9551/21-3).

Der Förderantrag zielt auf eine qualitative Weiterentwicklung des Serviceangebots sowie auf eine Verstetigung des Betriebs durch externe Betreiberstrukturen. Die Umsetzung soll perspektivisch auf Grundlage des damals vorbereiteten Betreibermodells erfolgen, dessen europaweite Ausschreibung 2022 aufgrund zu erwartender Kosten zunächst zurückgestellt wurde. Diese Betreiberlösung soll im Rahmen des Förderantrags nun erneut aufgegriffen und finanziell gestützt werden.

 

Einschätzung der Verwaltung:

Die Weiterentwicklung der Mobilitätszentrale ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich zu begrüßen. Das Vorhaben stärkt die multimodale Mobilitätsinformation am zentralen Verkehrsknotenpunkt Bahnhof und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende in Stadt und Region. Das Projekt ist im Sinne der gemeinsamen Verantwortung aus der Vereinbarung weiterhin als Gemeinschaftsaufgabe zu betrachten.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt beabsichtigt die Verwaltung jedoch nicht, bereits jetzt eine Beschlusslage zur Bereitstellung des Eigenanteils durch die Hansestadt Lüneburg herbeizuführen. Hintergrund ist die derzeit restriktive Haushaltsbewirtschaftung, die gebietet, dass die Hansestadt Lüneburg bis zum 31.12.2025 keine neuen bzw. zusätzliche freiwilligen Leistungen eingeht.

 

Eine eventuelle Beteiligung an der Kofinanzierung ab 2026 sollte daher nach erfolgreicher Förderzusage geprüft und politisch beraten werden. Die Verwaltung plant aktuell, im Falle eines erfolgreichen Förderbescheids, die Beteiligung der Hansestadt in Höhe von bis zu 53.000EUR anteilig über drei Jahre (voraussichtlich 2026–2028) im Wege einer gesonderten Vorlage im Laufe des Jahres 2026 zur Beschlussfassung in die Gremien einzubringen.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz

 

x

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

x

 

 

Mobilität

++

+

-

--

 

Barrierefreie Mobilität

X

 

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl

X

 

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

 

X

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

x

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

Ergänzende Einschätzung zu Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel: Mobilität

  • Klimagerechte Verkehrsmittelwahl: (++ deutlich positive Auswirkung)
    → Die Weiterentwicklung der Mobilitätszentrale stärkt die Beratung und Information zu umweltfreundlichen Mobilitätsformen (ÖPNV, Fahrrad, Carsharing). Sie erleichtert die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel durch zentrale Zugänglichkeit, barrierefreie Beratung und multimodale Verknüpfung.
  • Barrierefreie Mobilität: (+ positive Auswirkung)
    → Durch eine institutionalisierte Betreiberstruktur kann das bestehende Beratungsangebot langfristig barrierefrei gesichert und qualitativ ausgebaut werden.

Ziel: Klimaschutz

  • Reduzierung der CO₂-Emissionen: (+ positive Auswirkung)
    → Indirekte CO₂-Einsparung durch Verlagerung von Kfz-Verkehren auf umweltfreundliche Alternativen; insbesondere durch gezielte Mobilitätsberatung für Pendelnde und Besucher:innen der Stadt.

Ziel: Nachhaltige Städte und Gemeinden

  • Stadt der kurzen Wege: (+ positive Auswirkung)
    → Die Mobilitätszentrale stärkt den Bahnhof Lüneburg als multimodalen Mobilitätsknoten und verbessert die Orientierung im Umweltverbund im Sinne einer kompakten, vernetzten Stadtstruktur.

Ziel: Hochwertige Bildung

  • Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise: (+ positive Auswirkung)
    → Die Mobilitätszentrale leistet einen Beitrag zur Mobilitätsbildung und sensibilisiert für klimafreundliches Verhalten im Alltag.

Ziel: Weniger Ungleichheiten

  • Förderung der Chancengleichheit: (+ positive Auswirkung)
    → Der niedrigschwellige Zugang zu Mobilitätsangeboten, insbesondere für Personen ohne eigenes Auto, trägt zur sozialen Teilhabe bei.
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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja, vorbehaltlich ggf. künftiger politischer Beschlüsse der Hansestadt Lüneburg und einer Förderzusage sowie Umsetzung

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

17.667 Euro

17.667 Euro

17.667 Euro

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

 

Falls der Förderantrag des Landkreises gestellt wird, erfolgreich ist und eine Beteiligung der Hansestadt erbeten wird (aktuell offen) und darauffolgend eine Beschlussfassung der Hansestadt zu einer finanziellen Beteiligung erfolgt, wird voraussichtlich eine Zahlung an den Landkreis zu leisten sein.

 

sofern nein:

Bereitstellung außer-/überplanmäßig

      - in Höhe von

-

      - Deckung erfolgt aus

Wird geklärt, sofern es zur Beteiligung der Hansestadt kommt.

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein
Keine Beschlussfassung beabsichtigt

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

Förderantrag des Landkreises (siehe Vorlagentext)

Antragstellung bereits erfolgt:

nein

Antrag bereits bewilligt:

nein

Höhe beantragter Drittmittel:

600.000 Euro

Förderzeitraum:

2026-2028

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  ja

 

sofern ja:

Vollzeitäquivalent (VZÄ):

2,5

Vergütung:

1 VZÄ E11

1,5 VZÄ E5

Personalaufwand befristet:

ja

sofern ja, befristet bis

Ende der Förderung

 

 

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