Beschlussvorlage - BV/12065/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der SALVA Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Ermächtigung der Geschäftsführung zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von kaufmännischen Betriebsführungsleistungen durch die Avacon Wasser GmbH an die SALVA Lüneburg GmbH zuzustimmen.

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Sachverhalt

In der Gesellschafterversammlung der SALVA Lüneburg GmbH (SALVA) am 23.06.2025 wurde vorbehaltlich des Aufsichtsrates der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH (Kurzentrum) und der städtischen Gremien der Hansestadt Lüneburg der Ermächtigung der Geschäftsführung zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von kaufmännischen Betriebsführungsleistungen durch die Avacon Wasser GmbH (AVAW) an die SALVA zugestimmt.

 

Der Aufsichtsrat der Kurzentrum hat im Nachhinein am 19.08.2025 die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen. Nun muss noch die Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung nachgeholt werden.

 

Die AVAW übernimmt vertraglich seit der Gründung der SALVA im Jahr 2023 die kaufmännische Betriebsführung. Damit die SALVA weiterhin von AVAW kaufmännisch geführt werden kann, soll die Geschäftsführung der SALVA mit der AVAW einen Vertrag über Leistungen der kaufmännischen Betriebsführung für das Geschäftsjahr 2025 abschließen.

 

Im Vertrag ist geregelt, dass die SALVA ein pauschales Entgelt in Höhe von 25.000 € netto für die Erbringung der Leistung im Jahr 2025 an die AVAW zahlt.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

 

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