Beschlussvorlage - BV/12057/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2024, für das Vortragen eines Anteils des Jahresüberschusses i.H.v. 3.787,74 € auf neue Rechnung, der mit dem Verlustvortrag verrechnet wird sowie für die Zuführung des anderen Anteils i.H.v. 243.544,86 € in die Gewinnrücklagen zu stimmen. Außerdem ist der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.

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Sachverhalt

In der Aufsichtsratssitzung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH (Holding) am 22.08.2025 wurde u.a. der Jahresabschluss 2024 der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH (Pflegezentrum) behandelt und der Gesellschafterversammlung empfohlen. In der nächsten Gesellschafterversammlung der Pflegezentrum wird der Jahresabschluss 2024 ebenfalls behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2024 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme:      1.305.062,85 €

Jahresüberschuss:             247.332,60 €

Verlustvortrag aus dem Vorjahr:         -3.787,74 €

 

Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgeschlagen, den einen Anteil des ausgewiesenen Jahresüberschusses i.H.v. 3.787,74 € auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr zu verrechnen und den anderen Anteil des Jahresüberschusses i.H.V. 243.544,86 € den Gewinnrücklagen zuzuführen. Des Weiteren wird empfohlen dem Geschäftsführer, Herrn Thomas König, für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:   nein

 

 

 

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Anlagen

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