Beschlussvorlage - BV/12053/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2024 Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Manuel Vogel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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10.09.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2024 und für die handelsrechtliche Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v 1.845.874,66 € in die Gewinnrücklage zu stimmen. Steuerrechtlich wird ein Anteil des Jahresüberschusses i.H.v. 180.000,00 € der freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und der andere Anteil i.H.v. 1.665.874,66 € der Rücklage für gemeinnützige Zwecke zugeführt. Außerdem ist der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.
Sachverhalt
In der Aufsichtsratssitzung der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) am 14.08.2025 wurde der Jahresabschluss 2024 behandelt und der Gesellschafterversammlung empfohlen. Dieser wird in der nächsten Gesellschafterversammlung ebenfalls behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2024 wie folgt ab:
Bilanzsumme: 111.583.914,78 €
Jahresüberschuss: 1.845.874,66 €
Gewinnrücklagen: 30.410.749,66 €
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der PKL vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i.H.v. 1.845.874,66 € handelsrechtlich der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen und steuerrechtlich vom Jahresüberschuss 180.000,00 € einer freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 1.665.874,66 € einer Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen.
Dem Geschäftsführer, Herrn Jan-Hendrik Kramer, und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft ETL WRG GmbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67 kB
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2
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(wie Dokument)
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129,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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349,5 kB
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