Beschlussvorlage - BV/12049/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2024 zu stimmen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.829.077,87 € auf neue Rechnung vorzutragen und diesen durch Entnahme aus den Gewinnrücklagen in gleicher Höhe auszugleichen. Außerdem ist der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.

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Sachverhalt

In der Sitzung des Aufsichtsrates der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) am 13.08.2025 wurde u.a. der Jahresabschluss 2024 behandelt und der Gesellschafterversammlung empfohlen.

In der nächsten Gesellschafterversammlung der SKL wird der Jahresabschluss 2024 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt die SKL das Geschäftsjahr 2024 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme:    166.243.807,56 €

Jahresfehlbetrag:        -2.829.077,87 €

Gewinnrücklagen:     33.601.789,62 €

 

Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.829.077,87 € auf neue Rechnung vorzutragen und durch Entnahme aus den Gewinnrücklagen in gleicher Höhe auszugleichen.

 

Dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Michael Moormann, und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft ETL WRG GmbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

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Anlagen

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