Beschlussvorlage - BV/11976/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH werden angewiesen, der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen.

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Sachverhalt

Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2025 der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBuK) ist ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen.

 

Der Aufsichtsrat der gBuK hat am 25.06.2025 über die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgestimmt und der der Gesellschafterversammlung die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung PartG mbB (BRB) empfohlen.

 

Gemäß Teil B Nr. 5.6 des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg ist ein Wechsel des Jahresabschlussprüfers nach 5 Jahren vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB prüft den Jahresabschluss der Gesellschaft seit dem Jahr 2021. Somit ist ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in diesem Jahr noch nicht notwendig und die BRB kann erneut beauftragt werden.

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der gBuK wird die Bestellung des Wirtschaftsprüfers behandelt. Hierfür sind die städtischen Beteiligungsvertreter mit Weisung zu versehen.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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