Beschlussvorlage - BV/12046/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Anpassung der Rahmenrichtlinie zur Vergabe des Kunstpreises der Hansestadt Lüneburg für Musik und Theater
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Esther Bäurich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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28.08.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt folgende Änderung der Rahmenrichtlinie zur Vergabe des Kunstpreises für Musik und Theater: „Die Entscheidung des Kuratoriums für die Preisvergabe des Kunstpreises für Musik und Theater ist dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen“.
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 22.08 2023 hat der Verwaltungsausschuss der Anpassung der Richtlinie für die Vergabe des Kunstpreises für Musik und Theater zugestimmt (s. VO/10802/23). Da die Anpassung der Richtlinie noch nicht vom Rat der Hansestadt beschlossen wurde, soll dies nun nachgeholt werden.
Zum Hintergrund:
Für die beiden städtischen Kulturpreise, den „Kunstpreis für Musik und Theater“ und den „Dr. Hedwig-Meyn-Preis“, die jährlich im Wechsel verliehen werden, wurde jeweils ein Kuratorium mit entsprechender fachlicher Expertise bestimmt. Diese Kuratorien beraten über die eingegangenen Vorschläge und beschließen, an welche Personen der Preis verliehen werden soll.
In der Frage der abschließenden Entscheidungskompetenz weicht das Verfahren für die jeweiligen Kulturpreise jedoch voneinander ab:
Im Falle des Dr.-Hedwig-Meyn-Preises muss die Entscheidung des Kuratoriums über die Preisvergabe dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden (siehe Richtlinie; VO/0331/02). Im Falle des „Kunstpreises für Musik und Theater“ muss die Entscheidung des Kuratoriums dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Somit sieht diese Richtlinie faktisch zwei Beschlussfassungen vor.
Um dies zu vereinheitlichen, schlug die Verwaltung eine Anpassung der Richtlinie wie folgt vor:
„Die Entscheidung des Kuratoriums für die Preisvergabe des Kunstpreises für Musik und Theater ist dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.“
Der Verwaltungsausschuss hat dieser Änderung bereits zugestimmt. Die Zustimmung des Rates soll hier nachgeholt werden, damit die Anpassung in Kraft tritt.
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Hochwertige Bildung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Kulturförderung |
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+ |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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406,1 kB
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