Antrag - AT/12040/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

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Sachverhalt

 

Die SPD- Fraktion beantragt mit Schreiben vom 14.08.2025 den Neubau und Betrieb eines Pflegeheims mit 140 Plätzen im Hanseviertel.

Dabei soll:

 

1. der Betrieb durch die Gesundheitsholding Lüneburg oder einen anerkannten Wohlfahrtsverband erfolgen,

2. auf die Vermeidung renditegetriebener Betreiberkonzepte geachtet werden, um dauerhafte Versorgungssicherheit sicherzustellen,

3. der Sozialausschuss rechtzeitig in die Standortentwicklung und Planung einbezo-gen werden.

 

Vorbemerkung

 

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung misst die Hansestadt Lüneburg der bedarfsgerechten Versorgung pflegebedürftiger Einwohnerinnen und Einwohner mit Pflegeplätzen große Bedeutung zu. Insbesondere Kurzzeitpflegeplätze tragen wesentlich zur Entlastung pflegender Angehöriger bei. Aus diesem Grund betreibt und unterhält die kommunale Gesundheitsholding nicht nur das Seniorenzentrum „Alte Stadtgärtnerei“ mit 144 Pflegeplätzen, sondern unternimmt die Hansestadt Lüneburg ihr mögliche, neben qualitativ guter Pflege eine große Bandbreite an Angeboten für ältere und pflegebe-dürftige Menschen vorzuhalten.

Aktuell befindet sie sich im Rahmen der Regionalen Konferenz Alter und Pflege (ReKAP) mit allen relevanten Akteuren aus Landkreis und Stadt (Pflegeeinrichtungen, Senioren-beirat, Gesundheitsholding, Politik etc.) in einem intensiven Austausch zu der Frage, wie den Erkenntnissen des vom Landkreis Lüneburg verantworteten Pflegeberichts und den darüberhinausgehenden Belangen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen bestmöglich Rechnung getragen werden kann.

Dabei gilt es, unerfüllbare Erwartungen zu vermeiden und die tatsächlichen Gegebenhei-ten anzuerkennen. Dies gilt neben finanziellen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben insbesondere für den, mit dem demographischen Wandel gleichermaßen ver-bundenen, strukturellen Fachkräftemangel. Dieser zeigt den Kommunen deutliche Gren-zen bei der Wahl geeigneter Maßnahmen zur Herstellung einer bedarfsgerechten Versor-gung auf. Eine (neue) Pflegeeinrichtung kann nur dann erfolgreich betrieben werden, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht. Hieran mangelt es immens, wie die aktuellen Entwicklungen um den Familienentlastenden Dienst der Lebenshilfe zeigen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb die Blickrichtung geändert werden: Statt neue Angebote zu schaffen und dadurch den Konkurrenzdruck zu erhöhen, sollten die beste-henden Angebote mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten und Synergien über die Stadtgrenzen hinaus angestrebt werden. Der Sozialausschuss, dessen Mitglieder teilweise auch in der ReKAP mitwirken, wird auch künftig in alle Überlegungen und Planungen einbezogen werden.

 

Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung zu dem vorliegenden Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung kann den Wunsch nach dem Bau einer weiteren stationären Pflegeein-richtung in kommunaler Trägerschaft nachvollziehen. Der Verwirklichung dieses Anlie-gens stehen jedoch tatsächliche und rechtliche Hindernisse entgegen.

 

Zu 1.

Der Gesetzgeber hat für den Bereich der Pflege in § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 72 Abs. 3 SGB XI entschieden, dass Angebote in erster Linie durch freigemeinnützige und private Träger bereitgestellt werden.  Kommunen haben die Aufgabe, ergänzend tätig zu werden, wenn andere Träger die erforderlichen Leistungen nicht oder nicht in ausreichendem Maße erbringen und ein öffentliches Interesse besteht (Subsidiaritätsprinzip).

Die Schaffung einer kommunalen Pflegeeinrichtung kommt damit erst dann in Betracht, wenn sich gravierende Versorgungsdefizite auftun bzw. sich ein Marktversagen abzeich-net. Dieses trifft auf die Hansestadt Lüneburg nicht zu. So errichtet derzeit die Pflege- und Therapiezentrum Gut Wienebüttel GmbH eine neue stationäre Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen auf dem Stadtgebiet.

Unabhängig von den mit dem Bau und dem Betrieb einer Pflegeeinrichtung verbundenen finanziellen Implikationen, siehe nachstehend, erfordert eine stationäre Pflegeein-richtung geschultes Personal. Dass, wie der Antrag richtig aufführt, in den vergangenen Jahren mehrere Pflegeeinrichtungen geschlossen haben und nicht alle vorhandenen Pflegeplätze belegt sind, ist insbesondere auf das gesetzlich vorgegebene Fachkräftege-bot und den strukturellen Mangel an Fachkräften zurückzuführen, siehe Vorbemerkung.

Eine stationäre Pflegeeinrichtung auf städtischem Gebiet stünde zudem nicht exklusiv für die Einwohnenden der Hansestadt Lüneburg zur Verfügung, sondern müsste bundesweit für alle Pflegebedürftigen mit einem Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung geöffnet werden.

 

Zu 2.

Die Gesundheitsholding betreibt die Tochtergesellschaft Städtisches Pflegezentrum Lü-neburg gemeinnützige GmbH. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Alten- und Krankenpflege, insbesondere durch die Übernahme der Alten- und Krankenpflege von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der Hilfe anderer bedürfen.

Die Gesellschaft betreibt und unterhält das Seniorenzentrum „Alte Stadtgärtnerei“ mit 144 Pflegeplätzen. Der Gesellschaftszweck wird durch das Angebot von heilpädagogischen Einrichtungen sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen ergänzt.

Ein Pflegeheim ist unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen von den Kranken-kassen sowie Land und Bund nur schwierig wirtschaftlich zu betreiben. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von -326 T€ ab (Vj. -303 T€). Grund für die Verschlechterung sind Kostensteigerungen im Personalbereich aufgrund von Tarifsteigerungen und Personalaufbau sowie höhere Sachkosten. Das kaum niedrigere wirtschaftliche Eigenkapital ist bei dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf die Bildung einer Kapitalrücklage durch den Gesellschafter zurückzuführen.

Die Gesundheitsholding befindet sich bereits in der Situation die Tochtergesellschaft finanziell unterstützen zu müssen. Dieser Umstand ist umso mehr zu gewichten, wenn man bedenkt, dass die drei größten Gesellschaften der Holding vor großen Herausforderungen stehen. Die finanzielle Situation des Klinikum Lüneburg steht in einem engen Zusammenhang mit der Krankenhausreform und ist im Hinblick auf die Liquidität ange-spannt. Auch die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH und die Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH planen in 2025 mit negativen Jahresergebnissen.

 

Zu 3.

Die Vergabe des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung an einen vorab ausgewähl-ten Träger bzw. die Begrenzung des Bieterkreises auf anerkannte Wohlfahrtsverbände ist nicht möglich. Eine solche Leistung muss ausgeschrieben werden.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Ausfüllen der Tabelle:

 

Finanzielle Auswirkungen:  

  ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen: Finanzielle Ressourcen zum aktuellen Sachstand nicht abzuschätzen

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan: Personelle Ressourcen zum aktuellen Sachstand nicht abzuschätzen

 

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Anlagen

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