Beschlussvorlage - BV/12025/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kommunen sind befugt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen sowie ähnliche Zuwendungen einzuwerben, anzunehmen oder an Dritte weiterzuleiten, die an der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben mitwirken. Das Verfahren hierzu ist in §§ 111 Abs. 8 NKomVG sowie § 26 KomHKVO gesetzlich geregelt.

 

Für die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen bis zu einem Wert von 100 € ist die Oberbürgermeisterin zuständig. Die Annahmebefugnis wird im Rahmen der Geschäftsverteilung auf die jeweils zuständigen Dezernenten übertragen. Liegt der Wert der Zuwendung über 100 € bis einschließlich 2.000 €, obliegt die Entscheidung dem Verwaltungsausschuss. Bei einem Wert von mehr als 2.000 € ist der Rat zuständig.

 

Mit dieser Vorlage werden gemäß Nr. 5 der Dienstanweisung der Hansestadt Lüneburg zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Spenden, Sponsoring) die in der Anlage beigefügten Zuwendungsfälle dem Rat zur Annahme vorgelegt.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

 

 

 

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

12.250 €

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nicht relevant

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2025

Mittelherkunft:

Laufender Haushalt / Drittmittel

Investitionsnummer:

 

Teilhaushalt:

div., s. Anlage

Produkt:

div., s. Anlage

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nicht relevant

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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