Beschlussvorlage - BV/11983/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Übernahme von Bürgschaften
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Isabell Junkereit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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28.08.2025
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Beschlussvorschlag
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen und formalen Schritte für die Bürgschaften der aufzunehmenden Darlehen zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH i.H.v. 8.868.000 € umzusetzen. Die Bürgschaften umfassen auch die Sicherung der Nebenleistungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten.
Sachverhalt
Im Investitionsplan 2025 der Abwassser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) sind Investitionen von insgesamt 17.562.861 € vorgesehen.
Für die damit verbundenen Projekte sind laut Wirtschaftsplan 2025 notwendige Fremdmittel in Höhe von insgesamt 12.953.340 € in Anspruch zu nehmen. Um bestmöglich Konditionen hinsichtlich des Zinssatzes zu erhalten, beabsichtigt die AGL zwei verbürgte Kredite in Höhe von 4.725.000 € und in Höhe von 4.143.000 € aufzunehmen.
Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (7.094.400 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der AGL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der AGL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.
Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaften für die zugunsten der AGL gewährten Darlehen in Höhe von 4.725.000 € und 4.143.000 € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.
Die Abwassergesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Hansestadt Lüneburg und überwiegend im hoheitlichen Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung tätig. 80% der Entgelte der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft finanzieren sich aus Gebühren, die auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben werden. Eine abgesicherte Einzahlungs- und Ertragssituation ist hier rechtlich verankert.
Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges ist damit eine dauerhafte, rechtlich belastbare und kontinuierlich mindestens kostendeckende Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit ist damit annähernd ausgeschlossen.
Es wird empfohlen, entsprechend der geplanten fremdmittelfinanzierten Maßnahmen gemäß Investitionsplan 2025 der beantragten Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80% der Darlehenssumme zuzustimmen.
Der Gesamtbetrag der Restschulden der übernommenen Bürgschaften zum 31.12. eines jeden Jahres wird gemäß § 55 Abs. 4 KomHKVO als Angabe unter der Bilanz im Jahresabschluss bzw. im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
Klima und Nachhaltigkeit
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
ja: Kenntnisnahme Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich
Freiwillige Aufgabe
Ausgaben / Einnahmen:
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
Einzahlungen / Erträge |
Investiv |
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Ergebnishaushalt |
jährliche Bürgschaftsprovision (Konkrete Berechnung erst nach erfolter Ausschreibung möglich) |
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: nein
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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