Antrag - AT/11960/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Transparentes und öffentlich zugängliches Controlling zum Stand der Durchführung von Beschlüssen" (Antrag der Ratsfrau Esders vom 07.07.2025, eingegangen 07.07.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Mayte Talic
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Bereit
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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28.08.2025
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zurückzustellen, bis die Migration von Allris 3 nach Allris 4 vollständig abgeschlossen und evaluiert ist. Mittel für die Projekteinführung zur Beschlussverfolgung in allris wären in der Haushaltsplanung ab 2027 zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag von Ratsfrau Esders wie folgt Stellung:
Vorbemerkungen
Beschlüsse in der Hansestadt Lüneburg werden grundsätzlich vom Rat getroffen. Fachausschüsse haben in der Regel nur beratende Funktion und bereiten Beschlüsse für den Rat oder den Verwaltungsausschuss vor. Das ist in § 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg geregelt, basierend auf § 71 Abs. 3 sowie § 76 Abs. 3 NKomVG. Nur wenn ihnen ausdrücklich Entscheidungsbefugnisse übertragen wurden bzw. sie kraft Gesetzes beschließende Ausschüsse für bestimmte Aufgaben sind (vgl. 73 NKomVG), dürfen Fachausschüsse selbst Beschlüsse fassen. Die Verfahrensweise dazu ist in der Geschäftsordnung des Rates geregelt (aktuell geltende Fassung vom 24.08.2023). Eine Ausnahme bilden die Stiftungsräte der Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof, denen gemäß Hauptsatzung für bestimmte Angelegenheiten bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro beschließende Zuständigkeit übertragen wurde (befristet bis zum 31.10.2026).
Stellungnahme
Grundsätzlich obliegt das Controlling der Umsetzung politischer Beschlüsse den jeweils ausschussleitenden Dezernaten. Unabhängig davon hat die Verwaltung die Notwendigkeit eines Controllings erkannt und erste Schritte eingeleitet. So wurden im Rahmen der Entwicklung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Projekte identifiziert und als Pilot in die Umsetzung des digitalen ISEK aufgenommen.
Über die Website www.lg-isek.de wird u.a. eine Projektübersicht bereitgestellt, in der beispielhaft Projekte dargestellt werden, die zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen. Die Projektübersicht ist so angelegt, dass sie fortgeschrieben werden kann und somit auch künftig den jeweils aktuellen Stand der städtischen Projekte abbildet. Hier werden vorrangig Projekte dargestellt, die bereits vom Rat beschlossen wurden. Diese Projekte enthalten Verweise auf die jeweiligen Beschlussvorlagen und informieren über den Umsetzungsstand. Projektideen, über die noch keine Entscheidung getroffen wurde, sind entsprechend gekennzeichnet. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung dieser Ideen obliegt dem Rat.
Mit Beschluss des Rates zum ISEK wurde die Verwaltung beauftragt, diese Projektübersicht regelmäßig zu aktualisieren.
Zudem erfolgt aktuell ein Update des Ratsinformationssystems bzw. der zu Grunde liegenden Software Allris von der Version 3 auf Allris 4.
Nach erfolgreicher Migration aller relevanten Datenbestände ist vorgesehen, die Möglichkeit zur Nachverfolgung städtischer Projekte über die Allris-Software zu prüfen und ggf. zu integrieren. Bereits jetzt sind viele der im Antrag genannten Aspekte über das Allris-System einsehbar.
Hinsichtlich der genannten Themen „Housing-First“ und „Leerstandkataster“ ist anzumerken, dass die Verwaltung beiden Themen große Bedeutung beimisst. Beim Housing-First-Ansatz wird weiterhin intensiv an einer tragfähigen Lösung gearbeitet – der Bedarf ist erkannt, die Suche nach einem geeigneten Weg läuft. Der Antrag „Leerstandskataster für die Hansestadt Lüneburg“ (VO/10517/23-1) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 24.03.2025 beraten. Eine Umsetzung ist aufgrund der aktuellen Personalsituation derzeit nicht möglich. Für die Einrichtung eines Leerstandskatasters wäre entweder die Schaffung einer zusätzlichen Stelle oder die Vergabe der Aufgabe an externe Dienstleister erforderlich.
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Vor dem Hintergrund der aktuellen technischen Weiterentwicklungen, insbesondere der Umstellung von Allris Version 3 auf Version 4, empfiehlt die Verwaltung dem Rat, den vorliegenden Antrag zunächst zurückzustellen:
Nach erfolgreichem Abschluss der Migration der relevanten Datenbestände können die technischen Möglichkeiten zur Beschlussverfolgung über diese Software und deren Beschaffung erneut für die Zwecke der Hansestadt geprüft ggf. empfohlen werden.
Eine Entscheidung für die Erweiterung der Funktionalität von Allris oder einer anderweitigen technischen Lösung, hat finanzielle und personelle Auswirkungen, die unten aufgeführt werden. Es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt um grobe Schätzungen.
Weiter wird empfohlen, dass die Vorberatung, nach Umstellung auf Allris 4 und Prüfung technischer Möglichkeiten, im Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung erfolgt.
Klima und Nachhaltigkeit
Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
++ |
+ |
- |
-- |
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Nachhaltige Beschaffung im öffentlichen Sektor |
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+ |
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Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
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Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja, sofern der Antrag angenommen wird
Freiwillige Aufgabe
Ausgaben / Einnahmen:
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
Zur Umsetzung der Maßnahme
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Investive Auszahlungen |
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Aufwendungen im Ergebnishaushalt |
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Folgekosten |
Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen) |
10.000€ |
3.000€ |
3.000€ |
3.000€ |
3.000€ |
Personalaufwand im Ergebnishaushalt |
1 VZÄ |
0,1 VZÄ |
0,1 VZÄ |
0,1 VZÄ |
0,1 VZÄ |
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja / nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: ja, sofern alle Beschlüsse der aktuellen Wahlperiode rückwirkend erfasst werden sollen und zur Fortführung des Controllings
sofern ja: |
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Vollzeitäquivalent (VZÄ): |
noch zu prüfen |
Vergütung: |
noch zu prüfen |
Personalaufwand befristet: |
noch zu prüfen |
sofern ja, befristet bis |
noch zu prüfen |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,9 kB
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