Antrag - AT/11997/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfielt den Antrag abzulehnen.

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Sachverhalt

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 30.07.2025

 

  1. die Tagesordnung des Sozialausschusses der Hansestadt am 14.08.2025 um den Punkt „Regionale Konferenz Alter und Pflege (ReKAP) – Pflegebericht Landkreis Lüneburg“ zu ergänzen

 

  1. a.)  die Verwaltung möge bis zum 14.08.2025 eine Stellungnahme zum Pflegebericht des Landkreises verfassen und diese dem städtischen Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorlegen

b.) die Verwaltung möge die beschlossene Stellungnahme unverzüglich (spätestens bis 28.08.2025) an den Landkreis Lüneburg mit der Aufforderung übermitteln, diese in der Kreistagssitzung des Sozialausschusses am 04.09.2025 zu berücksichtigen
 

  1. Die Stadtspitze solle sich dafür einsetzen, dass die Regionalen Arbeitskreise – insbesondere der AK Hansestadt, gemäß Ablaufplan vom 18.02.2025 vor der 2. ReKAP tagen, damit Ergebnisse und Handlungsfelder in die Beschlussfassung im Kreistag einfließen.
     
  2. Die Hansestadt solle an den Landkreis appellieren, bei künftigen ReKAP-Verfahren die Beteiligung vor Ort sicherzustellen und verbindliche Zeitpläne für Teilkonferenzen, AK-Sitzungen und ReKAP-Termine zu veröffentlichen.

 

Stellungnahme:

 

Vorbemerkung:

Einzelne Fraktionen, und damit auch die SPD-Fraktion, sind nicht befugt, der Verwaltung unmittelbar Weisungen zu erteilen. Die Kompetenz zur verbindlichen Auftragserteilung liegt ausschließlich beim Rat oder von beschließenden Ausschüssen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und setzt ein ordnungsgemäßes Beschlussverfahren voraus. Der Antrag, die Stadt möge bis zur Sitzung des Sozialausschusses am 14.08.2025 eine Stellungnahme verfassen und diese weiterleiten, ist daher als politische Willensbekundung zu werten, die nur durch einen entsprechenden Beschluss des zuständigen Gremiums rechtlich legitimiert werden kann. Mangels eines solchen Beschlusses ist der Antrag in der vorliegenden Form unzulässig.

Die einzelnen Antragspunkte sind darüber hinaus aus Sicht der Verwaltung fachlich nicht nachvollziehbar bzw. durch Zeitablauf gegenstandslos.

 

Zu 1.

Der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung hat sich erledigt. Die Verwaltung hat den Punkt ‚Information zum Pflegebericht und zur Konferenz der regionalen Pflegekonferenz‘ nach Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden und vor Eingang des Antrags auf die Tagesordnung des am 14.08.2025 tagenden Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt gesetzt und diesen TOP ausführlich behandelt.

 

Zu 2 a) und b)

Die Verwaltung sieht für die Erarbeitung einer Stellungnahme zum Pflegebericht und deren Weiterleitung an den Landkreis keinen fachlichen Anlass. Dies hat die Verwaltung in Person von Herrn Duggen, Leiter des Sachgebiets 543, in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Ehrenamt am 14.08.2025 ausführlich dargelegt und begründet.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) ist der Landkreis Lüneburg für die Erstellung und Fortschreibung des örtlichen Pflegeberichts zuständig. Ziel des Berichts ist es, die aktuelle und prognostizierte Versorgungssituation im Landkreis anhand von verfügbaren statistischen Daten zu analysieren und darzustellen. Seine Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten regionalen Pflegeinfrastruktur. Der vorliegende Pflegebericht enthält des weiteren drei Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Pflegeversorgung im Landkreis.

Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Grund, die Inhalte des Pflegeberichts oder die Handlungsempfehlungen zu kommentieren; letztere werden vielmehr nach Kenntnis der Verwaltung auch vom Seniorenbeirat befürwortet.

Da zudem die Auseinandersetzung mit dem Pflegebericht und die Empfehlung weitergehender Maßnahmen – entsprechend dem individuellen Bedarf der einzelnen Sozialräume – in den vier regionalen Arbeitskreisen (Nord, West, Ost und Hansestadt) der Regionalen Konferenz Alter und Pflege (ReKAP) möglich ist, ist zudem gewährleistet, dass die spezifischen Belange der Hansestadt Lüneburg auf der Ebene des Landkreises Berücksichtigung finden.

 

Zu 3.

Der Antragspunkt hat sich aufgrund des Zeitablaufs erledigt.

 

Hinweis:

Am 04.09.2025 hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Landkreises Lüneburg über die Inhalte des Pflegeberichts beraten. Es wurde beschlossen, dass die Handlungsempfehlungen in der ReKAP bzw. den Regionalen Arbeitskreisen erarbeitet werden sollen.

 

Zu 4.

Die Hansestadt setzt sich kontinuierlich und eigenständig beim Landkreis dafür ein, die Beteiligung der Akteure vor Ort sicherzustellen und Zeitpläne zu veröffentlichen.

Der Antragspunkt läuft ins Leere, da die mit dem Antrag verfolgte Maßnahme bereits Bestandteil der laufenden Verwaltungsarbeit ist und keine zusätzlichen Handlungsaufträge erforderlich sind.

 

 

 

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Anlagen

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