Antrag - AT/11992/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion auf Verbesserung der Park- und Vergabepraxis für Handwerksbetriebe vom 29.07.2025 wie folgt Stellung:

 

Durch eine Umfrage der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat das Thema „Online-Beantragung von Handwerkerparkausweisen“ eine gewisse Dynamik erfahren (PM der HWK BS-LG-STD vom 17.07.2025).

Eine Online-Beantragung der Ausnahmegenehmigung für das Handwerkerparken ist schon seit einiger Zeit und schon vor der Analyse der Handwerkskammer möglich gewesen. Diese Sondernutzungen können schon heute über eine auf der Internetseite der Hansestadt genannte zentrale Telefonnummer bzw. auch zentrale Mailadresse angemeldet werden. Hierzu sind nur wenige Klicks nötig.

Das gilt allerdings wegen der Kurzfristigkeit nicht für akute Notfälle wie Wasserohrbrüchen, losen Dachziegeln, etc. Hier sieht auch die Verwaltung Verbesserungsbedarf.

 

Antrag der CDU Fraktion:

  1. Digitalisierung des Antragsverfahrens:

Die Stadt richtet ein nutzerfreundliches Online-Portal zur Beantragung, Verlängerung und Verwaltung von Handwerkerparkausweisen ein – analog zu den Lösungen in Braunschweig oder Buchholz i.d.N.

 

Stellungnahme:

Auf Hinweis des Wirtschafslotsen sind die Bereiche IT und Ordnung dabei die Online-Dienste um das Handwerkerparken zu erweitern. Gespräche sind dazu schon geführt worden. Der Bereich 12 (OZG) wird einen benutzerfreundlichen Online-Dienst für die Beantragung und Verlängerung von Handwerkerparkausweisen im Serviceportal der Hansestadt Lüneburg bereitstellen.

Im September erfolgt die Abstimmung mit dem zuständigen Bereich 32 zur Prüfung der Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten.

Die fertige digitale Lösung wird voraussichtlich im 4. Quartal zur Verfügung stehen.

 

Für die Hansestadt Lüneburg wurden ca. 120 Leistungsbündel identifiziert, die als Online-Dienste zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Online-Dienste werden entsprechend ihrer Priorität Stück für Stück abgearbeitet und umgesetzt.

Bisher war der jetzt geplante Dienst nicht hoch priorisiert; das wurde jetzt entsprechend angepasst.

 

 

Antrag der CDU-Fraktion:

2. Transparente Gebührenübersicht:

Die Gebühren für Tages-, Wochen- und Jahresausweise werden klar und einheitlich online veröffentlicht. Ziel ist ein gerechtes und nachvollziehbares Gebührenmodell.

 

Stellungnahme:

Eine transparente Gebührenübersicht wird in aktualisierter Form auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg und im Serviceportal zur Verfügung gestellt.

 

 

Antrag der CDU-Fraktion:

3. Zentrale Ansprechperson:

Für Fragen zur Antragstellung wird eine feste Ansprechperson mit Telefonnummer und E-Mail benannt. Die Kontaktdaten sind auf der städtischen Homepage sichtbar zu machen.

 

Stellungnahme:

Wie schon in der Vorbemerkung genannt, ist mit wenigen Klicks auf www.hansestadt-lueneburg.de eine zentrale Telefonnummer (04131 3093300) genannt, ebenso eine zentrale Mailadresse: baustellenanordnung@stadt.lueneburg.de. Hier können Infos abgefragt und Sondergenehmigungen beantragt werden.

 

 

Antrag der CDU-Fraktion:

4. Prüfung regionaler Kooperationen:

Die Verwaltung prüft, ob ein Anschluss an ein regionsweites Parkausweis-Modell (z.B. über den Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen) möglich ist. Ziel ist ein einheitlicher Handwerkerparkausweis für die Region.

 

Stellungnahme:

Mit benachbarten Landkreisen oder z.B. der Metropolregion Hamburg besteht aktuell keine Kooperation. Zudem ist eine Umsetzung aufgrund von örtlichen Zuständigkeiten schwierig. In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass nur die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilen darf. Dies bedeutet, dass z.B. Winsen/Luhe für Lüneburg keine verkehrsrechtlichen Entscheidungen treffen darf oder umgekehrt. Die Kooperation Niedersachsen/Bremen gilt für das Land Bremen und die Landkreise Osterholz, Wesermarsch und Oldenburg. Eine Angliederung an diese Kooperation ist aufgrund der örtlichen Entfernung nicht zielführend. Zudem gelten die für den Verbund ausgestellten Genehmigungen ausdrücklich nicht für Fußgängerbereiche.

 

 

Antrag der CDU-Fraktion:

5. Zusätzliche Parkflächen für Handwerker:

Es wird ein Konzept entwickelt, wie kurzfristig zusätzliche Stellflächen für Handwerkerfahrzeuge in innenstadtnahen Bereichen – insbesondere bei Baustellen oder Instandsetzungsarbeiten – zur Verfügung gestellt werden können. Dabei dürfen keine bestehenden Parkflächen reduziert werden.

 

Stellungnahme:

Die Umsetzung des Antragsziels ruft aus Sicht der Verwaltung einen Zielkonflikt hervor. Sofern bestehende Parkflächen nicht reduziert werden sollen, bedeutet dies die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen zulasten von Flächen, die derzeit anders genutzt werden. Die Antragstellerin möge an dieser Stelle daher präzisieren, welche Flächen möglicherweise in zusätzliche Parkflächen umgewandelt werden könnten. Darüber hinaus lässt die Straßenverkehrsordnung nur in engen Grenzen eine Privilegierung im Bereich des Parkens zu (z.B. für Schwerbehinderte und Bewohner). Eine exklusive Privilegierung für „Handwerker“ wäre daher nicht möglich, so dass z.B. eine Ladezone auch von Gewerbetreibenden genutzt werden kann.

 

 

Antrag der CDU-Fraktion:

6. Pilotprojekt „Arbeitsstättennachweis“:

Die Verwaltung prüft ein vereinfachtes Modell, bei dem ein formloser Nachweis über einen Handwerkerauftrag (z.B. Auftragsbestätigung oder Rechnung) für das temporäre Parken ausreicht. Vorbild ist die Stadt Lübeck.

 

Stellungnahme:

Die Verwaltung wird prüfen, ob entsprechend des Vorgehens in Lübeck verfahren werden kann und ob dieses Verfahren praktikabel ist.

 

Auch in Lübeck bestehen nach den im Internet zugänglichen Informationen (https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/229/inline) gewisse Einschränkungen, die Kontrollaufwand nach sich ziehen. So bezieht sich das Modell „Arbeiststättennachweis“ nur auf Handwerkerfahrzeuge, die im Zuge von Kleinbaustellen (Wartungsarbeiten, Reparaturen, - bis max. 3 Arbeitstage) aufgrund ihrer Ausstattung (z.B. fest eingebaute Werkzeugeinrichtungen, Baumaterialvorhaltung) ständig vor Ort für die handwerkliche Tätigkeit benötigt werden.

 

Zwar liegt nach § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde, doch sind dem auch Grenzen gesetzt und ein verbindlicher Verfolgungsverzicht ist nicht möglich. 

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Verbesserung der Ressourceneffizienz

++

 

 

 

Förderung von Innovationen und Neugründungen von Unternehmen

 

+

 

 

Erweiterung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

 

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Anlagen

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