12.06.2006 - 8 Tätigkeitsbericht nach dem Heimgesetz (HeimG)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

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Beratungsinhalt:

 

Herr Kowalik stellt den vorliegenden Tätigkeitsbericht nach dem Heimgesetz vor.

So haben die Heime jeweils einen sog. Heimbeirat, dessen Mitglieder die Interessen der Heimbewohner vertreten.

Jedes Heim wird mind. einmal pro Jahr überprüft; bei Beanstandungen des öfteren, bis jene behoben sind. An Überprüfungen hat fallweise und im Einverständnis mit den Heimbetreibern auch der Seniorenbeirat teilgenommen.

 

Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Heimen und der Stadtverwaltung statt.

 

Aus den Reihen des Ausschusses wird der Tätigkeitsbericht positiv beurteilt und Herrn Kowalik und seinen Mitarbeitern für die sorgfältige Arbeit gedankt.

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Anlagen zur Vorlage

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