16.06.2025 - 6 45. Änderung des Flächennutzungsplans für den T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 16.06.2025
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
- Die während der Veröffentlichung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung im Internet abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
- Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt die 45. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Bilmer Berg II“ fest.
- Die 45. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Beratungsinhalt:
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden zusammen beraten.
Herr Bergmann, Gesellschaft für Entwickeln und Bauen (GEB) mbH, stellt die beigefügte Präsentation vor. Der B-Plan werde im Parallelverfahren aufgestellt und man befinde sich nun beim Satzungsbeschluss. Für das Verfahren seien verschiedene Fachplanungen und Gutachten gefertigt worden. Die F-Plan-Änderung werde separat beschlossen. Damit können jetzt der Sportplatz, das Gewerbe und der Ausgleich realisiert werden. Der B-Plan weise einige spezifische Festsetzungen auf, insbesondere zu Baugrenzen, Grünflächen und Immissionsschutz. Durch die Nebenzeichnungen würden die Optionen für eine spätere Anbindung an den Bilmer Berg III, die Führung des SW-Kanals im Norden sowie die Oberflächenentwässerung flexibel gehalten. Die Festsetzungen zur Grünordnung enthielten unter anderem Vorgaben zum Erhalt der Fledermausrouten, der Gewässerstrukturen, zur Fassaden- und Dachbegrünung, zu Wallhecken sowie zu Ausgleichsflächen.
Die im Verfahren eingegangenen Einwände hätten zu keinen wesentlichen Änderungen geführt. Die größte Anpassung sei eine überarbeitete Formulierung zur Oberflächenentwässerung gewesen, um im weiteren Verfahren mehr Flexibilität zu ermöglichen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Schultz, bedankt sich und hebt hervor, dass auf die vorhandenen Einwände gut eingegangen worden sei.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Grimm zu einer möglichen Unterführung der geplanten A39 antwortet Herr Bergmann, dass die Entscheidung aktuell nicht zu treffen sei und die Nebenzeichnung daher zwei Varianten vorsehe.
Ratsherr Grimm kritisiert, dass sich das seit der letzten Vorstellung nicht entschieden habe und betont das kleine Zeitfenster durch die A39.
Herr Eberhard, Bereichsleitung Stadtplanung, erklärt, dass genug Zeit für die notwendige Untersuchung vorhanden sei. Die Machbarkeitsstudie laufe jetzt an und die Stadt erwarte die Ergebnisse rechtzeitig. Erst im nächsten Bauabschnitt der Autobahn wäre der Bau einer Unterführung erforderlich. Ohne die Ergebnisse der Studie müsse die Entscheidung offen bleiben.
Ratsherr Grimm zweifelt an, dass genug Zeit vorhanden sei. Der Planfeststellungsbeschluss sei bereits beantragt und die Fertigstellung für 2030 geplant. Er verweist auf die Bessemerstraße auf der Seite Ochtmissen, die bis heute nicht fertig sei.
Herr Eberhard entgegnet, dass die Ergebnisse voraussichtlich dieses Jahr vorliegen werden. Dann könne ein erster Entwurf der Anbindung von Bilmer Berg III vorhanden sein. Den Aufstellungsbeschluss und die Aufträge vorausgesetzt sei ein Verfahrensbeginn 2026 realistisch.
Stadtbaurätin Gundermann liest von Ratsherrn Feldhaus vorab gestellte Fragen vor: „Wird das Gewerbegebiet durch die BUND-Klage gegen den ersten Bauabschnitt der A39 tangiert? Entstehen Kosten für Umplanung oder Aufhebung, wenn die A39 nicht gebaut wird?“
Herr Eberhard führt aus, dass die Stadt so ein Szenario von Anfang an mit berücksichtigt habe. Wenn die A39 nicht kommt, könne der Bilmer Berg III direkt an den Bilmer Berg II angeschlossen werden.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Feldhaus antwortet Herr Eberhard, dass die Stadt damit rechne, dass der Bund beim Scheitern der Autobahn dazu bereit wäre die Fläche zu veräußern.
Ratsherr Grimm fragt, wann der erste Bauantrag nach Beschluss gestellt werden könne.
Herr Bergmann erklärt, dass mit der Rechtskraft die Umsetzung passiere. Es handle sich hier um ein großes Gebiet, wodurch eventuell eine Aufteilung in Abschnitte erfolge. Ganz grob könne mit 2,5 Jahren für die bautechnische Umsetzung gerechnet werden.
Stadtbaurätin Gundermann fügt hinzu, dass im morgigen Verwaltungsausschuss der städtebauliche Vertrag beschlossen werde müsse für die Unterzeichnung am Mittwoch und damit der Satzungsbeschluss am Donnerstag erfolgen könne.
Anlagen zur Vorlage
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