04.06.2025 - 5 Anpassung der Förderprogramme des Klimafonds so...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 04.06.2025
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Dr. Karina Hellmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt die Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln sowie deren Deckung wie folgt zur Kenntnis:
a) für das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien im Jahr 2026 in Höhe von 50.000 €
b) für die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ im Jahr 2026 in Höhe von 7.000 € sowie
c) für das Förderprogramm zur Energetischen Sanierung in 2026 in Höhe von 60.000,- €.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien dahingehend zu ändern, dass zukünftig nur noch Erdwärme- und Solarkollektoranlagen für Hauseigentümer:innen mit privatem Wohneigentum und Steckersolargeräte für Mieter:innen gefördert werden. Hierzu sollen die Fördergegenstände PV-Anlagen (2), Innovationsbonus (3), Umstellung auf Überschusseinspeisung (5) aus der Förderrichtlinie gestrichen werden.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Landkreis aufzunehmen, um eine Verstetigung der überwiegenden Finanzierung der Anschubberatung durch den Landkreis zu gewährleisten.
Frau Wiebe, Leitung des Bereichs Klimaschutz und Nachhaltigkeit, trägt auf Wunsch aus der letzten Sitzung des Ausschusses dazu anhand einer Präsentation vor, die zur Sitzung im Ratsinformationssystem hinterlegt ist.
Die Präsentation umfasst eine Darstellung des Klimafonds und des Abrufes der Förderungen in den letzten Jahren. Verdeutlicht wurde, dass die Höhe der Fördermittel aufgrund des Ratsbeschlusses zum Haushalt 2025/2026 sinkt.
Auf Basis eines Antrages habe der Rat beschlossen, den Ansatz in 2026 für die Förderung Regenerativer Energien auf Null € zu reduzieren und den Ansatz in das Programm Klima und Grün (KluG) des Bereiches Grünplanung und Forsten zu verschieben.
Die Verwaltung schlägt vor, in 2026 wieder 50.000 € im Investitionsprogramm für Regenerative Energien zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig eine Anpassung des Fördergegenstandes vorzunehmen. Es wird angeregt, die Förderung von Dachflächen-PV-Anlagen einzustellen, da derartige PV-Anlagen mittlerweile so effizient und wirtschaftlich sind, dass es aus Sicht der Verwaltung keiner Anreizförderung mehr bedarf. Im Übrigen gilt seit dem 01.01.25 für Neubauten und nach umfassenden Dachsanierungsmaßnahmen eine PV-Pflicht in Niedersachsen.
Es wird aber betont, dass in dem Förderprogramm Regenerative Energien auch Erdwärme- und Solarkollektoranlagen zur klimafreundlichen Wärmeerzeugung gefördert werden. Vor dem Hintergrund der Kommunalen Wärmeplanung soll diese Förderung weiterhin angeboten werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist zudem die Förderung von Balkonkraftwerken für Mieter:innen weiterhin sinnvoll, da diese nur wenige Möglichkeiten haben, an der Energiewende mitzuwirken und selten von Förderprogrammen profitieren können.
Die Mittel können vollständig über eine Mittelverschiebung im Haushalt bereitgestellt werden; das Vorgehen ist mit der Kämmerei und der Grünplanung abgestimmt.
Zusätzlich sei auch die sog. Anschubberatung, die gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg durchgeführt wird, Teil des Klimafonds. Es besteht weiterhin ein hoher Beratungsbedarf, der sich auch daraus ergibt, dass die städtischen Förderprogramme eine unabhängige Energieberatung vorschreiben.
In den letzten Jahren wurden 83 % der Haushaltsmittel vom Landkreis getragen, personell lag der Aufwand allerdings bei der Hansestadt Lüneburg. Hierzu gehört die Bearbeitung der Anfragen und die Kommunikation mit den Energieberatern.
Frau Wiebe erläutert die Finanzierungsstruktur über Mittel des Landkreises und der Hansestadt und betont, dass es ein Anliegen sei, das Angebot nicht über jährlich zu bewilligende Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds zu finanzieren, sondern das gemeinsame Angebot über einen festen und fortgesetzten Haushaltsansatz abgebildet zu wissen.
Ratsherr Heerbeck fragt, ob eine Förderung von Steckersolargeräten noch notwendig sei, da die Kosten nur noch zwischen 300-500 € liegen, da unter anderem die Umsatzsteuerbefreiung auf PV-Module in Kraft getreten ist. Diese Mittel könnten dann in die Anschubberatung gegeben werden.
Frau Wiebe erklärt, dass es eine Haltungsfrage sei. Steckersolargeräte seien deutlich günstiger geworden, allerdings gab es aus der Politik den Wunsch, den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit in die Förderung miteinzubeziehen und auch Mieter:innen mit einzubeziehen. Es gibt zudem Haushalte wie z.B. StudentenWGs oder Haushalte mit geringem Einkommen, die sich Steckersolargeräte ohne eine Förderung nicht anschaffen würden.
Ratsherr Heerbeck erfragt ergänzend, wie viele Anträge in den letzten Jahren gestellt worden seien.
Herr Breese, Mitarbeiter des Bereiches Umwelt, zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt jedoch noch Mitarbeiter des Bereichs Klimaschutz und Nachhaltigkeit, ergänzt, dass ca. 25 Anträge in den letzten beiden Jahren gefördert wurden.
In den Jahren davor seien es deutlich mehr Anträge gewesen, da auch noch Eigenheimbesitzer gefördert wurden, die ein Steckersolargerät anschaffen wollten.
Ratsherr Herzog befürwortet eine Mittelverschiebung. Wenn in KluG der Finanzbedarf geringer sei, dann sollten Mittel innerhalb des Klimafonds verschoben werden. Es war immer wichtig, dass Mieter:innen die Möglichkeit erhalten, am Klimaschutz teilzunehmen.
Die Leute sollen motiviert werden, beim Ziel Klimaneutralität mitzumachen und sich mit dem Thema zu befassen.
Ratsherr Grimm schließt sich Ratsherrn Heerbeck an und fragt, welche Förderung man für eine 800-Watt- Anlage mit einem Anschaffungswert von 250 € erhalten würde und wie viele Anträge mit 10.000 € bewilligt werden können.
Frau Wiebe antwortet, dass Anlagen unter 1.000 € netto über den konsumtiven Haushalt gefördert werden. Der Antrag beziehe sich aber auf Anlagen über 1.000 € und sei daher investiv.
Ratsherr Grimm fragt nach, ob die 10.000 € nur investiv sind.
Frau Wiebe ergänzt daraufhin, dass 10.000 € in beiden Haushalten (Ergebnishaushalt und im Investitionshaushalt) vorhanden seien. Dadurch seien die Mittel für alle Fördergegenstände, die im Förderprogramm aufgelistet werden, verwendbar.
Es werden grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten gefördert, unabhängig davon ob investiv oder konsumtiv.
Ratsherr Heerbeck ergänzt, dass im Internet noch ein Sockelbetrag von 150 € stehen und darauf noch 30 % der Investitionskosten gefördert werden.
Frau Wiebe erklärt, dies zu prüfen und anzupassen, sofern dort eventuell Überarbeitungsbedarf besteht.
Anmerkung zu Protokoll:
Bei einer anschließenden Überprüfung der Klimaschutz-Webseite wurde festgestellt, dass die dort genannten Förderbedingungen korrekt sind, jedoch veraltete Informationen weiterhin über Suchmaschinen abgerufen werden konnten. Der Fehler wurde im Nachgang der Sitzung behoben.
Ausschussvorsitzender Gros fragt nach, ob die gegenseitige Deckungsfähigkeit bestehen bleibt.
Frau Wiebe bejaht dies.
Frau Wiebe fährt zur Anschubberatung fort und trägt basierend auf dem Vorlagentext zur angestrebten Weiterentwicklung des Angebotes vor.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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34,9 kB
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