27.05.2025 - 8 Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 27.05.2025
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Marvin Miekautsch
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratungsinhalt:
Herr Miekautsch, Leitung des Bereichs 55 – Schulen, stellt anhand der Präsentation die Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2025/2026 vor.
Ratsfrau Dartenne stellt fest, dass die Anmeldezahlen an den weiterführenden Schulen insgesamt stabil sind, jedoch zwei Schulen auffallen: das Johanneum mit sehr hohen und die Wilhelm-Raabe-Schule mit deutlich sinkenden Zahlen. Besonders besorgniserregend findet sie den Rückgang bei der Wilhelm-Raabe-Schule und fragt die Verwaltung, ob es eine Erklärung für diese Entwicklung gibt, da sich der Abstand zu Schulen wie dem Johanneum immer weiter vergrößert.
Der Ausschussvorsitzende Soldan verweist auf die Eltern oder Schulleitungen als Ansprechpartner. Die Frage nach den Gründen für Anmeldungen solle man direkt bei diesen erfragen.
Ratsherr Heerbeck fragt, ob man bei den 74 Kindern aus dem Landkreis, die sich am Johanneum angemeldet haben, regionale Schwerpunkte erkennen kann und ob diese ggf. bevorzugt berücksichtigt werden könnten.
Herr Miekautsch stellt klar, dass eine Zuweisung von Kindern an andere Schulen rechtlich ohne Änderung der Schulbezirkssatzung nicht möglich ist – maßgeblich ist der freie Elternwille. Es erfolgt also keine automatische Umverteilung. Er erklärt, dass jährlich eine Übersicht erstellt wird, aus der hervorgeht, aus welchen Gemeinden sich Kinder angemeldet haben. Die Nähe zum Wohnort wird im Losverfahren nicht berücksichtigt, da sie im Niedersächsischen Schulgesetz nicht als Kriterium genannt ist.
Frau Bauer, Leitung des Fachbereichs 5-3 Familie und Bildung, ergänzt, dass aus einigen Gemeinden des Landkreises Lüneburg viele Anmeldungen am Johanneum eingegangen sind, insbesondere Barendorf (25), Deutsch Evern (12), Wendisch Evern (10). Alle anderen Gemeinden haben nur wenige Anmeldungen im einstelligen Bereich.
Ratsfrau Filohn stellt den Geschäftsordnungsantrag, der Schulleitung des Johanneums das Wort zu erteilen, da viele Eltern speziell wegen dieser Schule anwesend sind.
Der Ausschussvorsitzende Soldan lässt darüber abstimmen, ob Frau Lindemann als Schulleitung des Johanneums zu Wort kommen soll. Hierfür wird eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen benötigt. Dem Rederecht wird einstimmig zugestimmt.
Frau Kaschel, beschließendes Mitglied auf Vorschlag des Stadtelternrates, fragt, warum der Stadt- und Kreiselternrat nicht zur sogenannten „Lagebesprechung“ eingeladen wurde, obwohl dies in den Vorjahren üblich war.
Frau Bauer erklärt, dass Stadt und Landkreis abwechselnd zu dieser Veranstaltung einladen. In diesem Jahr erfolgte die Einladung durch den Landkreis Lüneburg.
Ratsherr Mennen betont, dass die aktuelle Situation außergewöhnlich und dass die große Differenz bei den Anmeldezahlen nicht mit üblichen Schwankungen vergleichbar ist. Viele Eltern hätten nachvollziehbare Argumente geliefert, warum sie sich bewusst für das Johanneum entschieden haben. Es gilt ein Losverfahren zu vermeiden. Falls zwei zusätzliche Klassen nicht möglich sind, schlägt er zumindest einen weiteren Zug vor. Zudem bittet er um eine Erklärung wie sich die Zahl von 19 Klassen ergibt und den „nicht absehbaren Folgen“, da es an Schulen regelmäßig schwankende Jahrgangsgrößen gibt.
Herr Miekautsch antwortet, dass bei der IGS Lüneburg bereits über 100 Kinder ausgelost wurden, was man zur Einordnung heranziehen könnte. Zu den 19 Klassen erklärt er: Aktuell ist der 5. Jahrgang am Johanneum sechszügig. Wenn man für den kommenden Jahrgang sieben Züge einführen würde, entstünden insgesamt 19 Klassen über drei Jahrgänge hinweg (6+6+7). Der Neubau am Johanneum bietet jedoch nur Platz für 18 Klassenräume.
Frau Bauer ergänzt, dass das Johanneum ein pädagogisches Konzept mit Heimatbereichen für die Jahrgänge 5 bis 7 verfolgt. Diese sollen im Neubau einen geschützten Raum haben. Würde man eine siebte Klasse einführen, müsste man diese auslagern, was dem Konzept widerspricht. Alternativ müsste man im Folgejahr wieder auf fünf Züge reduzieren, was ebenfalls problematisch wäre.
Frau Lindemann, Schulleitung Gymnasium Johanneum Lüneburg, bittet, dass der Schulausschuss der Hansestadt Lüneburg dem Johanneum vorübergehend die Siebenzügigkeit im 5. Jahrgang für das Schuljahr 2025/2026 gestattet. Sie beruft sich dabei auf eine rechtlich zulässige Ausnahme gemäß Schulorganisationsverordnung, die eine einmalige Überschreitung der Klassenobergrenze erlaubt. Zudem verweist sie auf § 59a des Niedersächsischen Schulgesetzes, der klarstellt, dass Schüler:innen nur abgewiesen werden dürfen, wenn der Bildungsauftrag nicht mehr erfüllt werden kann. Sie versichert, dass das Johanneum diesen Bildungsauftrag auch mit sieben Klassen problemlos erfüllen kann.
Sie erklärt, dass im Schuljahr 2025/2026 bei einer Sechszügigkeit ein Klassenraum leer stehen würde, der für eine siebte Klasse genutzt werden könnte. Die zukünftige Raumsituation ist noch offen, da sich Schülerzahlen häufig verändern. Außerdem habe man gerade erst mithilfe des Schulvorstands ermöglicht, dass ein kleiner 8. Jahrgang mit sechs Klassen weitergeführt wird, obwohl die Zahlen nur für fünf reichen würden.
Das Johanneum steht vor personellen Herausforderungen aufgrund einer angekündigten Abordnung von Lehrerstunden durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Zur Lehrerzuweisung erläutert sie, dass bei einer Sechszügigkeit voraussichtlich 30 Lehrerstunden vom Johanneum an andere Schulen abgeordnet werden, was dem Umfang der für eine zusätzliche Klasse benötigten Stunden entspricht. Bei Beibehaltung einer sechszügigen Struktur werden somit eine Klasse inklusive der entsprechenden Lehrkräfte an andere Schulen abgegeben. Das hält sie für widersinnig. Aus diesem Grund wird beantragt, dem Johanneum für das Schuljahr 2025/2026 die Siebenzügigkeit zu gestatten, um diese personellen Verluste und die damit verbundenen Auswirkungen zu vermeiden. Dahingehend bemängelt sie die intransparente Kommunikation des Schulträgers.
Sie weist darauf hin, dass die Zahlen für den kommenden 5. Jahrgang nicht vollständig sind, da Wiederholer bzw. Kinder mit Versetzungswarnungen noch nicht berücksichtigt sind. Der tatsächliche Platzbedarf sei daher höher als angenommen, und selbst mit einer Siebenzügigkeit müsse gelost werden, jedoch in deutlich geringerem Umfang.
Sie hebt hervor, dass das Johanneum viele inklusive Kinder beschult, die im Losverfahren gleichbehandelt werden müssen, aber im Zweifelsfall nachträglich zusätzlich aufgenommen werden, was zu einer Siebenzügigkeit führt. Es könne dazu führen, dass nach Abschluss des Verfahrens – bei bereits vergebenen 180 Plätzen –weitere Plätze geschaffen werden müssten. Eine Rücknahme bereits zugesagter Schulplätze lehnt sie entschieden ab.
Inhaltlich betont sie die Ausrichtung des Johanneums mit besonderen Sprachangeboten (Frühlatein ab Klasse 5 und Altgriechisch ab Klasse 7), die viele Kinder bewusst wählen. Ein Losverfahren, dass diese Kinder nicht bevorzugt, könnte die Umsetzung dieses Profils gefährden. Abschließend appelliert sie an die Verantwortung gegenüber den Kindern und Familien und spricht sich klar für die Einführung eines siebten Zuges aus.
Stadträtin Scholz erläutert die rechtliche Grundlage zur Kapazitätsfeststellung nach § 59a des Niedersächsischen Schulgesetzes. Bei mehr Anmeldungen als Plätzen ist ein Losverfahren vorgeschrieben. Kapazitäten gelten als erschöpft, wenn räumliche, personelle und sachliche Mittel fehlen. Laut Oberverwaltungsgericht Lüneburg wird die Kapazitätsfestlegung durch den Klassenbildungserlass und die Entscheidung des Schulträgers zur Zügigkeit bestimmt. Die Schule verfügt über 180 Plätze, alles darüber hinaus überschreitet die gesetzlich festgelegten Kapazitäten und macht ein Losverfahren erforderlich. Der Wunsch nach einer zusätzlichen 5. Klasse wurde bislang nicht formal an den Schulträger herangetragen, sondern nur über die Presse kommuniziert. Ein entsprechender Antrag mit Begründung fehlt bisher. Sie betont, dass die Schule formell an den Schulträger und das RLSB herantreten muss, um notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen. Den Vorwurf der intransparenten Kommunikation kann sie nicht nachvollziehen, da Frau Lindemann in einem regelmäßigen Austausch mit Frau Bauer und Herrn Miekautsch steht. Abschließend fragt sie, ob der Wunsch nach einer zusätzlichen Klasse auch damit zusammenhängt, dass die Schule keine Lehrerstunden abgegeben will.
Ratsfrau Filohn stellt klar, dass es sich um eine einmalige Ausnahmesituation handelt, nicht um eine dauerhafte Siebenzügigkeit. Aus ihrer Sicht lässt das Niedersächsische Schulgesetz Ausnahmen zu. Sie verweist auf die emotionale Belastung mehrfach abgelehnter Schülerinnen und Schüler und fordert, auch Aspekte wie Busverbindungen in der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Das Johanneum hat als einzige Schule noch räumliche Reserven, z. B. durch Container. Sie fordert eine stärkere Kommunikation über die Gründe für unterschiedliche Anmeldezahlen und schlägt vor, dies im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit den Schulen zu besprechen. Zudem weist sie darauf hin, dass vielen Eltern nicht bekannt ist, dass frühere Vereinbarungen mit der Ostheide über feste Plätze am Johanneum nicht mehr gelten. Die SPD befürwortet eine Ausnahmegenehmigung für eine siebte Klasse im kommenden Schuljahr.
Frau Vicari, beschließendes Mitglied auf Vorschlag des Stadtschülerrates erkundigt sich, ob es in der Vergangenheit bereits Fälle gab, in denen eine zusätzlichen Klasse in einem Jahrgang eingerichtet wurde, oder ob es sich dabei um eine erstmalige Situation handelt.
Der Ausschussvorsitzende Soldan lässt darüber abstimmen, ob Herr Wetzel als Schulleitung der Wilhelm-Raabe-Schule zu Wort kommen soll. Hierfür wird eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen benötigt. Dem Rederecht wird einstimmig zugestimmt.
Herr Wetzel, Schulleitung Gymnasium Wilhelm-Raabe-Schule, berichtet, dass es bereits eine ähnliche Situation an der Wilhelm-Raabe-Schule gegeben hat. Damals hat es 176 Anmeldungen bei einer offiziell festgelegten Fünfzügigkeit (150 Plätze) gegeben. Nach Rücksprache mit dem Schulträger wurde ein Losverfahren durchgeführt. Er erläutert, dass laut Klassenbildungserlass bei einer Sechszügigkeit bis zu 186 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, wenn man die Doppelzählung berücksichtigt. Er betont, dass die Entscheidung beim Schulträger liegt. Die Situation ist bekannt und kommt nicht zum ersten Mal vor.
Ausschussvorsitzender Soldan kritisiert die bessere Lehrerstundenausstattung des Johanneums im Vergleich zu anderen Schulen als ungerecht. Er fragt, ob das Johanneum im nächsten Jahr auf eine Ausnahmegenehmigung verzichten würde, sollte es wieder zu viele Anmeldungen geben. Zudem weist er auf ein strukturelles Problem hin: Ohne zentrales Register könnten Mehrfachanmeldungen unbemerkt bleiben.
Frau Lindemann erklärt, dass eine stark bedürftige Schule im Zuständigkeitsbereich des RLSB Lüneburg 250 Lehrerwochenstunden benötigt, weshalb auch das Johanneum Lehrkräfte abgeben müsste. Im Fall einer Siebenzügigkeit würde sie die 30 Stunden lieber dort belassen. Zwar löst das nicht das Problem der bedürftigen Schule, aber sie setzt die Priorität auf die Bedarfe am eigenen Standort. Hinsichtlich kommender Schuljahre stellt sie klar, dass eine Achtzügigkeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, wohl aber eine Siebenzügigkeit.
Ratsfrau Dartenne betont die Besonderheit der aktuellen Situation, in der es erstmals einen so starken Rückgang der Anmeldezahlen an anderen Schulen gebe und gleichzeitig ein übergroßes Interesse am Johanneum vorliege. Sie spricht sich dafür aus, alle Schulen attraktiver zu gestalten, um eine ausgewogene Verteilung zu erreichen.
Frau Kaschel hebt das Thema Inklusion hervor. Sie kritisiert, dass Gymnasien selten Kinder mit Förderbedarfen aufnehmen und appelliert an die Verwaltung und den Schulträger, kurzfristig gemeinsame Lösungen zu finden. Auch der ÖPNV ist ein wichtiges Thema, insbesondere für Familien aus schwer erreichbaren Regionen. Sie unterstreicht, dass die Siebenzügigkeit räumlich und personell am Johanneum möglich ist und spricht sich klar für die einmalige Ausnahmeregelung aus
Stadträtin Scholz stellt klar, dass es sich um einen Berichtspunkt handelt und heute kein Beschluss gefasst wird. Sie verweist auf die gesetzliche Pflicht der Verwaltung und kündigt Gespräche mit dem Landkreis Lüneburg und dem RLSB Lüneburg an. Auch bei einer zusätzlichen Klasse könnte ein Losverfahren nötig sein, da der Anteil von Kindern mit Förderbedarf unklar ist.
Frau Fritsch, beschließendes Mitglied auf Vorschlag der Lehrervertretung, zeigt sich betroffen, dass der Aufschrei wegen eines Losverfahrens am Johanneum jetzt so groß ist, während dies an der IGS Lüneburg seit Jahren stillschweigend geschieht – auch bei benachteiligten Kindern. Sie sieht darin Anzeichen einer Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Ratsfrau Dartenne widerspricht: An Integrierten Gesamtschulen ist den Eltern das Losverfahren bekannt und wird erwartet, am Johanneum ist das Losverfahren für viele Eltern überraschend gekommen.
Ratsfrau Filohn weist darauf hin, dass auch andere Schulen auslosen, aber weniger Platz haben. Sie fragt, warum man die einmalige Siebenzügigkeit nicht zulässt, wenn sie Klarheit schafft, und bittet um einen konkreten Zeitplan.
Ausschussvorsitzender Soldan erläutert, dass der Antrag von der Schulleitung an die Verwaltung gestellt werden muss, damit dieser auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.06.2025 gesetzt werden kann. Ohne diesen Antrag ist keine Entscheidung möglich.
Herr Wetzel betont, dass dies zu einem großen Zeitdruck führe. Am 12.06.2025 ist ein Kennlerntreffen geplant und man muss die Eltern sowie das RLSB Lüneburg bald informieren, wie viele Klassen gebildet werden. Auch die Personalplanung ist davon betroffen.
Stadträtin Scholz bestätigt, dass bereits ein Termin zum Losverfahren geplant ist, man aber in aller gebotenen Eile prüft, wie sich das mit der Ratssitzung in Einklang bringen lässt. Eine verbindliche Aussage ist aktuell nicht möglich.
Ratsfrau Dartenne stellt klar, dass es politische Mehrheiten für die Siebenzügigkeit gibt. Sie sieht daher keine inhaltlichen, sondern nur formale Hürden für eine Umsetzung.
Der Ausschussvorsitzende Soldan lässt darüber abstimmen, ob Frau Srugis, als Fachdienstleitung FD 55 Bildung und Kultur des Landkreis Lüneburg, zu Wort kommen soll. Hierfür wird eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen benötigt. Dem Rederecht wird einstimmig zugestimmt.
Frau Srugis, Fachdienstleitung FD 55 Bildung und Kultur des Landkreis Lüneburg, weist darauf hin, dass solche Situationen regelmäßig auftreten, etwa am Gymnasium Oedeme. Dort muss ebenfalls schnell gelost werden, falls keine Klarheit über zusätzliche Klassen am Johanneum herrscht. Sie ergänzt, dass Busverbindungen bisher auf das Johanneum ausgerichtet sind, Änderungen sind zum Fahrplanwechsel anzupassen.
Frau Lindemann bekräftigt abschließend, dass die Siebenzügigkeit am Johanneum eine einmalige Maßnahme bleibt. In zukünftigen Gesprächen wird man deutlich machen, dass das Johanneum grundsätzlich sechszügig ist.
Frau Kaschel regt an, eine außerordentliche Ratssitzung anzusetzen, wenn bereits politische Einigkeit besteht.
Frau Bauer informiert, dass rechtlich geprüft wird, ob eine Entscheidung auch durch andere Organe als dem Rat der Hansestadt Lüneburg getroffen werden kann. Falls nicht, werde über eine außerordentliche Sitzung beraten.
Ratsherr Heerbeck fragt nach dem Ablauf des Losverfahrens.
Herr Miekautsch erläutert, dass es eine gesetzliche Privilegierung für Geschwisterkinder gibt; die Gestaltung des Losverfahrens liegt jedoch in der Verantwortung der Schulleitung. Danach wird gelost und eine Nachrückliste erstellt. Die Terminsetzung liegt bei der Schulleitung.
Frau Bauer stellt klar, dass ein Losverfahren auch bei einer Siebenzügigkeit notwendig ist, da die Anmeldungen über der möglichen Kapazität liegen.
Frau Fritsch erkundigt sich nach den genauen Förderbedarfen der angemeldeten Kinder.
Herr Miekautsch erklärt, dass eine Differenzierung derzeit nicht möglich ist; entsprechende Daten werden erst im August im Zuge der Erstellung der jährlichen Statistik abgefragt.
Ratsfrau Dartenne erinnert daran, dass es bei der Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf große Unterschiede zwischen Schulformen gibt. Insbesondere Gymnasien beteiligten sich bislang kaum. Sie appelliert an die Gymnasien, sich stärker einzubringen.
Anlagen
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