22.05.2025 - 6 Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Gebührenbedarfsberechnung ab dem 01.07.2025 wird zugestimmt.

Die 1. Änderungssatzung wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Lühmann teilt mit, dass unter § 3 der Satzung aufgeführt wurde, dass die Menschen sich abmelden müssten, wenn sie länger als 3 Wochen abwesend seien. Er fragt nach, was passiert, wenn sie dies nicht tun und, ob der Platz freigehalten werde. Er findet, dass der Zeitraum sehr lang sei.

 

Frau David, Leitung des Fachbereichs 5-1 - Soziales und Integration, teilt mit, dass die Person dann abgemeldet und wieder angemeldet wird, sobald sie zurückkommt. Die Menschen sind häufig für längere Zeit z. B. wegen eines Klinikaufenthaltes nicht in der Unterkunft.

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Anlagen zur Vorlage