24.04.2025 - 10 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt SCHUBZ e.V. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Finanzielle Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:  11 

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:   0

 

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Anlagen

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