23.10.2024 - 7 Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschussr Finanzen und Interne Services empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mit Wirkung zum 01.01.2025 die beiliegende

Hebesatzsatzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:6 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:0 

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Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Rink stellt zunächst den neuen Bereichsleiter Steuern, Herrn Busch, vor.

Er weist darauf hin, dass von Seiten der Verwaltung auf der stadteigenen Homepage bereits für rger und Betroffene ein FAQ zum Thema Grundsteuer eingerichtet worden sei.

Fachbereichsleiter Prigge erläutert die Beschlussvorlage zur neuen Hebesatzsatzung anhand einer Präsentation (Anlage). Es sei gesetzliche Vorgabe (Nds. Grundsteuergesetz) r die Verwaltung gewesen, aufkommensneutrale Hebesätze festzulegen. Dieser liege für die Grundsteuer B bei 561,8 %, womit der jetzt zu beschließende Hebesatz von 560 % unter diesem Wert liege. Ein aufkommensneutraler Hebesatz bei der Grundsteuer A läge sogar bei 418,8 % und damit deutlich über dem zu beschließenden (und unveränderten) Satz von 310 %. Insgesamt würden Mindererträge gegenüber der Haushaltsplanung entstehen, wobei noch nicht alle Grundsteuermessbescheide verarbeitet wurden, ihre spätere Verarbeitung aber zu einer Verringerung dieser Minderbeträge führen werde. Herr Prigge macht anhand konkreter Beispiele lüneburger Stadtteile und Straßen deutlich, dass bisherige und zukünftige Grundsteuer B rechnerisch und rechtlich nicht miteinander vergleichbar seien. Die Frage von Ratsherrn Herzog, warum zumindest gefühlt nur steigende Belastungen durch die Grundsteuer B zu verzeichnen seien beantwortet Herr Prigge dahingehend, dass selbst in unmittelbarer Nähe liegende Immobilien unterschiedliche Messbeträge aufweisen könnten, da in der Vergangenheit teilweise schon Anpassungen stattgefunden hätten. Das angewendete Flächen-LageModell sei fair, weil Grundstücks- und Immobiliengröße und Lage berücksichtigt würden. Gewinner und Verlierer könnten verwaltungsseitig aber nicht identifiziert werden.

Herr Prigge bittet um zustimmende Empfehlung zur neuen Hebesatzsatzung mit folgenden Werten:

 

          Grundsteuer A 310 % (alt 310 %)

          Grundsteuer B 560 % (alt 490 % keine Grundsteuererhöhung)

          Gewerbesteuer  420 % (alt 420%)

          Einführung der Grundsteuer C für „baureifes Land“ wird nicht empfohlen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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