13.05.2024 - 8 Bebauungsplan Nr. 167 "Kalksandsteinwerk" Aufst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Kalksandsteinwerk“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Beratungsinhalt:

 

TOP 7 und TOP 8 wurden zusammen beraten.

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Anlagen zur Vorlage