23.09.2004 - 5 Informationen über die Krankenbehandlung für So...

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Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den Bericht zur Kenntnis.

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Beratungsinhalt:

 

Herr Bodendieck führt aus, dass im Bereich der Stadt Lüneburg Ende 2003 in ca. 1000 Fällen die Krankenkosten übernommen wurden.

Seit Anfang 2004 werden noch ca. 250 Fälle über die DDG abgearbeitet. Als Grund ist das neue Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) anzuführen, wonach viele Betroffene in die Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden konnten.

Die per Vertrag abgegebenen Fälle werden einer genauen Überprüfung durch die Mitarbeiter der DDG unterzogen.

Anstelle der Tätigkeit der DDG ist keine andere Lösung denkbar; da sie kostenintensiver wäre. So beläuft sich die Kostenpauschale bei der DDG auf 1,3 %, die gesetzlichen Krankenkassen erheben eine Verwaltungspauschale von 5 %. Die Abrechnung mit eigenem Personal – wie früher – käme noch teurer.

 

Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung betont, dass lediglich Kosten nach dem Bedarfsdeckungsprinzip, entsprechend der Sätze der gesetzlichen Krankenkassen, anerkannt werden. Wunschleistungen werden nicht übernommen.