22.11.2023 - 8 Neuwahl des Stadtbrandmeisters sowie der stellv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- - Die Vorlage wird nachgereicht. -
- Datum:
- Mi., 22.11.2023
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Sebastian Markwardt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
- Herr Rainer Utermöhlen wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum Stadtbrandmeister ernannt.
- Herr Tobias Glor wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.
- Herr Florian Vierroth wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.
Erster Stadtrat Moßmann erklärt, dass im Vorschlagsverfahren einstimmig ein Vorschlag abgegeben wurde. Im Stadtrat werde dann über diesen Vorschlag entschieden. Die heutige Vorstellung dieses Vorschlags sei lediglich die Vorbereitung, bevor dieser im Verwaltungsausschuss vorbearten und abschließend vom Rat entschieden werde.
Der Vorschlag wurde von allen Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagenen Kandidaten, die vor Ort sind (Herr Utermöhlen und Herr Vierroth), gaben sich auf Wunsch der Ausschussvorsitzenden Bendorf kurz zu erkennen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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260,7 kB
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