24.04.2023 - 11 Bebauungsplan Nr. 103/II "Bilmer Berg II" Aufst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 24.04.2023
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig folgenden Beschluss:
- Für das Gebiet östlich des Gewerbegebietes Bilmer Berg I und etwa 250 m östlich der Siedlung Hagen / Postweg, nördlich der Grenze zur Gemeinde Wendisch Evern, sowie südwestlich der geplanten A 39 / B 216 wird der Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ aufgestellt. Der Plangeltungsbereich ergibt sich aus Anlage 1 dieser Beschlussvorlage.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Festsetzung von neuen Gewerbegebieten
- Darstellung von Kompensationsflächen
- Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Waldflächen und Grünstrukturen
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Sportanlage
- Verkehrlicher Anschluss an das Gewerbegebiet Bilmer Berg I
- Der Aufstellungsbeschluss vom 14.12.2010 (VO/3964/10) wird aufgehoben.
- Der Aufstellungsbeschluss und der Aufhebungsbeschluss des Aufstellungsbeschlusses vom 14.12.2010 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Aushang im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
297,1 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|